Rechtsprechung
| BFH, 01.08.1979 - I R 106/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verpachtungsbetrieb - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Aufgabeerklärung - Verpachtetes Betriebsvermögen - Stille Reserve - Betriebsveräußerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Für die Aufgabe von Verpachtungsbetrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts reicht eine Aufgabeerklärung nicht aus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betrieb gewerblicher Art
- Betrieb gewerblicher Art
- Begriff des Betriebs gewerblicher Art
- Abgrenzungen
Papierfundstellen
- BFHE 128, 387
- BStBl II 1979, 716
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63
Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als …
Auszug aus BFH, 01.08.1979 - I R 106/76
Mit Schreiben vom 29. September 1965 teilte die Klägerin dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) mit, daß sie von der Übergangsregelung im Erlaß des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Dezember 1964 (BStBl II 1965, 5) Gebrauch mache und die bei Pachtbeginn vorhandenen stillen Reserven des E-Werkes versteuern wolle, da sie in entsprechender Anwendung der Grundsätze des zu Betriebsverpachtungen ergangenen Urteils des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. November 1963 GrS 1/63 S (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) den Betrieb des E-Werks endgültig aufgegeben habe.Daher seien die Grundsätze der Entscheidung des Großen Senats des BFH GrS 1/63 anzuwenden.
bb) einen solchen Verpachtungsbetrieb förmlich "aufzugeben" und das Betriebsvermögen - wie dasjenige einer natürlichen Person nach den Grundsätzen des BFH-Urteils GrS 1/63 S - in den außerbetrieblichen Bereich der Vermögensverwaltung zu überführen.
Damit entfällt auch die Anwendbarkeit der von den obersten Finanzbehörden der Länder erlassenen Anpassungsregelungen zu dem BFH-Urteil GrS 1/63 S, auf welche sich die Klägerin im Streitfall beruft.
- BFH, 13.03.1974 - I R 7/71
Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Falle der …
Auszug aus BFH, 01.08.1979 - I R 106/76
Diese Vorschrift ist, wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 13. März 1974 I R 7/71 (BFHE 112, 61, BStBl II 1974, 391) ausgeführt hat, dahin auszulegen, daß die Körperschaft des öffentlichen Rechts und nicht der von ihr unterhaltene Betrieb gewerblicher Art Steuerrechtssubjekt ist; sie ist Zuordnungssubjekt, wegen jedes einzelnen Betriebs gewerblicher Art. Entgegen der Ansicht des FG ist deshalb davon auszugehen, daß durch die Ausgliederung des E-Werks aus den Stadtwerken der Klägerin nicht mehrere Steuersubjekte entstanden sind.Demgemäß ist auch in der bisherigen Rechtsprechung wiederholt davon ausgegangen worden, daß in Fällen der Verpachtung von Betrieben gewerblicher Art Gewinne (und nicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) zu ermitteln sind (vgl. BFH-Urteile vom 24. Oktober 1961 I 105/60 U, BFHE 73, 785, BStBl III 1961, 552; I 267/63; I R 7/71).
- BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71
Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung …
Auszug aus BFH, 01.08.1979 - I R 106/76
Aus ihr folgt, daß Einkünfte, die kraft Gesetzes als Einkünfte aus einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit ("Betrieb") zu behandeln sind, keine Einkünfte aus einer Vermögensverwaltung sein können (vgl. BFH-Beschluß vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63). - BFH, 12.07.1967 - I 267/63
Verpflichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Ausstattung des …
Auszug aus BFH, 01.08.1979 - I R 106/76
bb) Eine solche Einordnung der Verpachtungseinkünfte wird jedoch dadurch ausgeschlossen, daß das Gesetz die Verpachtung selbst als einen "Betrieb" qualifiziert, ihn mithin als einen "Verpachtungsbetrieb" behandelt sehen will (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 1967 I 267/63, BFHE 89, 416 [420], BStBl III 1967, 679). - BFH, 24.10.1961 - I 105/60 U
Vorliegen einer zur Begründung eines Betriebs gewerblicher Art geeigneten …
Auszug aus BFH, 01.08.1979 - I R 106/76
Demgemäß ist auch in der bisherigen Rechtsprechung wiederholt davon ausgegangen worden, daß in Fällen der Verpachtung von Betrieben gewerblicher Art Gewinne (und nicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) zu ermitteln sind (vgl. BFH-Urteile vom 24. Oktober 1961 I 105/60 U, BFHE 73, 785, BStBl III 1961, 552; I 267/63; I R 7/71).
- BFH, 14.03.1984 - I R 223/80
Zur Anerkennung von Miet- bzw. Pachtverträgen zwischen Trägerkörperschaft und …
Die Klägerin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG Subjekt der Körperschaftsteuer wegen des Wasserwerks (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. März 1974 I R 7/71, BFHE 112, 61, BStBl II 1974, 391; vom 6. Oktober 1976 I R 115/75, BFHE 120, 355, BStBl II 1977, 94; vom 1. August 1979 I R 106/76, BFHE 128, 387, BStBl II 1979, 716). - FG Düsseldorf, 03.08.2022 - 7 K 2498/18
Streit über das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art und die einer …
Hierbei überschreitet die Klägerin indes die Grenzen einer reinen Vermögensverwaltung (zur Notwendigkeit einer Abgrenzung zu einer Vermögensverwaltung i.S.v. § 14 AO vgl. BFH-Urteile vom 13.03.1974 I R 7/71, BStBl. II 1974, 391 und vom 01.08.1979 I R 106/76, BStBl. II 1979, 716;… Märtens, in: Gosch, KStG, 4. Aufl. 2020, § 4 Rn 50;… Bott, in: Bott/Walter, KStG, 161. Lfg. Stand 01.06.2022, § 4 Rn 56). - BFH, 30.11.1989 - I R 19/87
Steuerberaterkanzlei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Betrieb …
Es genügt insoweit festzustellen, daß die Vermögensmehrungen entweder zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit (so beim Erbanfall an natürliche Personen: § 24 Nr. 2 EStG) oder - durch Wandel der Einkunftsart im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art - zu gewerblichen Einkünften führen (so BFH-Urteil vom 1. August 1979 I R 106/76, BFHE 128, 387, BStBl II 1979, 716).
- BFH, 01.09.1982 - I R 44/78
Konzessionsabgabe als verdeckte Gewinnausschüttung, wenn nicht ein bestimmter …
Die Klägerin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 6 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Subjekt der Körperschaftsteuer wegen des Eigenbetriebs (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. März 1974 I R 7/77, BFHE 112, 61, BStBl II 1974, 391; vom 6. Oktober 1976 I R 115/75, BFHE 120, 355 BStBl II 1977, 94; vom 1. August 1979 I R 106/76, BFHE 128, 387, BStBl II 1979, 716). - VG Kassel, 09.04.2019 - 3 K 854/15
IHK, Beitragspflicht, Körperschaft des öffentlichen Rechts, …
Einkünfte eines solchen Betriebs gewerblicher Art sind stets gewerblich (BFH, Urteil v. 01.08.1979 - I R 106/76, juris, Rn. 12). - BFH, 06.11.1985 - I R 272/81
Nutzungsgebühren als verdeckte Gewinnausschüttungen - Einnahmen aus der …
Die Gleichstellung in § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG (jetzt § 4 Abs. 4 KStG 1977) bewirkt, daß die Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art kraft Gesetzes zu den Einkünften aus einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit gerechnet wird, selbst wenn die Verpachtung tatsächlich nur als Vermögensverwaltung anzusehen ist (BFH-Urteil vom 1. August 1979 I R 106/76, BFHE 128, 387, BStBl II 1979, 716). - FG München, 17.02.2004 - 6 K 2914/01
Stille Reserven bei Aufgabe eines Betriebs gewerblicher Art; Körperschaftsteuer …
Wird ein Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art. dadurch eingestellt, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen an die Betriebs-GmbH veräußert werden, so führt dies auch zur Auflösung der in dem verpachteten Vermögen enthaltenen stillen Reserven (Urteil des BFH vom 1. August 1979 I R 106/76, BStBl II 1979 II 716).
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