Rechtsprechung
| BFH, 06.12.1995 - I R 111/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Finanzgerichtliche Überzeugungsbildung auf Grund eines Indizienbeweises
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 13.12.1993 - 5 K 2079/93
- BFH, 06.12.1995 - I R 111/94
Wird zitiert von ... (18)
- BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19
Verfahrensfehler bei Unterstellung eines Sachverhalts, der von den tatsächlichen …
Ein Verstoß dagegen liegt z.B. dann vor, wenn das FG von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 06.12.1995 - I R 111/94, BFH/NV 1996, 554; BFH-Beschlüsse vom 12.11.2008 - IX B 8/08, juris;… vom 08.02.2013 - VI B 100/12, BFH/NV 2013, 951). - BFH, 22.08.2012 - X B 155/11
Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für …
Rn. 49 gg) Auf das BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 I R 111/94 (BFH/NV 1996, 554, unter II.2.) kann sich der Kläger nicht berufen. - BSG, 27.03.2007 - B 13 R 164/06 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist jedoch ein trotz mangelhafter Bekanntgabe des Verwaltungsakts erhobener Widerspruch zulässig (vgl hierzu BFH vom 6. Dezember 1995, BFH/NV 1996, 554, 555).
- BFH, 29.10.2012 - III B 37/12
Gewerbliche Einkünfte einer unternehmensberatenden GbR - Verfahrensmangel
Rn. 14 Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 I R 111/94 (BFH/NV 1996, 554) rügt, das FG habe § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt, weil es einen bestimmten Sachverhalt als richtig unterstellt habe und eine solche Sachverhaltsunterstellung jedenfalls dann nicht dem Gesamtergebnis des Verfahrens entspreche, wenn sie durch keine ausreichenden tatsächlichen Feststellungen getragen werde, so ist damit ein Verfahrensmangel nicht schlüssig geltend gemacht worden. - BFH, 31.03.2009 - X B 146/08
Gesamtergebnis des Verfahrens
Das FG verletzt § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einem Sachverhalt ausgeht, der nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 I R 111/94, BFH/NV 1996, 554). - BFH, 11.12.2007 - VIII B 90/07
Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Berichtigung wegen offenbarer …
Der dem von den Klägern zitierten BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 I R 111/94 (BFH/NV 1996, 554) zugrunde liegende Sachverhalt ist mit demjenigen, der dem Streitfall zugrunde liegt, nicht vergleichbar; denn in jenem Fall hatte das FG im Rahmen eines Indizienbeweises ein das Streitjahr gar nicht betreffendes Schreiben herangezogen. - BFH, 12.11.2008 - IX B 8/08
Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als Verfahrensmangel - …
Das FG verletzt § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 I R 111/94, BFH/NV 1996, 554). - BFH, 08.02.2013 - VI B 100/12
Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als Verfahrensmangel
Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt vor, wenn Tatsachen nicht berücksichtigt werden, die nach Aktenlage klar feststehen (…Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 2012 VI B 138/11, BFH/NV 2012, 970), oder wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 I R 111/94, BFH/NV 1996, 554; BFH-Beschluss vom 12. November 2008 IX B 8/08, juris). - BFH, 07.01.2009 - X B 238/07
Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des angegriffenen Urteils - …
Seine Rüge begründet der Kläger mit der Behauptung, das FG habe einen Sachverhalt unterstellt, der nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen sei (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Dezember 1995 I R 111/94, BFH/NV 1996, 554). - BFH, 15.10.2004 - III B 152/03
Mitbenutzung einer Wohnung und einer Garage als Betriebsstätte
Das FG verstößt gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsfeststellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Dezember 1995 I R 111/94, BFH/NV 1996, 554). - BFH, 02.11.2006 - I B 22/06
VGA; tatrichterliche Schätzung
- BFH, 14.04.2011 - X B 142/10
Anforderung an die Sachverhaltsfeststellung bei einer Gesamtwürdigung
- FG Düsseldorf, 28.02.2025 - 10 K 492/22
Steuerfreiheit von Zinsen aus einer Lebensversicherung: Verwendung zur Sicherung …
- BFH, 22.03.2007 - II B 61/06
Nichtberücksichtigung des Akteninhalts als Verfahrensmangel
- BFH, 22.02.2001 - VI B 290/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Beweiswürdigung - Verfahrensmangel - Beweislast
- FG Münster, 13.11.2007 - 15 K 5796/03
Umsatzsteuersatz von Imbissbetrieben auf Volksfesten und Jahrmärkten
- FG Hessen, 28.04.1999 - 2 K 6347/97
Kindergeld; Ausländer; vorübergehende Arbeitsleistung; Entsendung; Inland; …
- SG Dresden, 24.10.2018 - S 40 AS 865/18
Kostentragungspflicht in einem isolierten Vorverfahren
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