Rechtsprechung
| BFH, 21.01.1970 - I R 113/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Gewinnberteilung bei Ausbezahlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstücks, das ein Mitglied des Gewährträgers der Sparkasse eingebracht hatte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 98, 476
- DB 1970, 1421
- BStBl II 1970, 469
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.05.1968 - I 187/65
Alleingesellschafter - GmbH - Schuldenerlaß - Forderungsverzicht - …
Auszug aus BFH, 21.01.1970 - I R 113/68
Sie stellt damit eine Einlage dar, die den steuerrechtlichen Gewinn nicht erhöht (BFH-Urteil I 187/65 vom 29. Mai 1968, BFH 93, 62, BStBl II 1968, 722). - BFH, 03.07.1968 - I 83/65
GmbH - Beteiligung am Wirtschaftsleben - Gewinnerzielungsabsicht - Verdeckte …
Auszug aus BFH, 21.01.1970 - I R 113/68
Die Abführung des Mehrerlöses erweist sich damit als eine Gewinnverteilung, die nach § 6 Abs. 1 Satz 2, § 7 KStG den steuerrechtlichen Gewinn auch dann nicht mindern darf, wenn sie in der Satzung vorgeschrieben ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - I 83/65 vom 3. Juli 1968, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 93 S. 514 - BFH 93, 514 -, BStBl II 1969, 14).
- BFH, 19.06.1974 - I R 94/71
Verdeckte Einkommensverteilungen als verdeckte Gewinnausschüttungen; hier: …
Der Senat hält daran fest, daß das Verhältnis zwischen einer Sparkasse und ihrem Gewährträger in manchen Beziehungen eine Ähnlichkeit hat mit dem Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter und daß daher verdeckte Gewinnausschüttungen der Sparkasse an ihren Gewährträger wie auch verdeckte Einlagen des Gewährträgers bei der Sparkasse möglich sind (Urteile des BFH vom 21. Januar 1970 I R 23/68, BFHE 98, 473, BStBl II 1970, 468, und vom 21. Januar 1970 I R 113/68, BFHE 98, 476, BStBl II 1970, 469). - BFH, 06.04.1977 - I R 183/75
Verdeckte Gewinnausschüttung - Inländische Kapitalgesellschaft - Verzicht auf …
Die Rückgewähr der verdeckten Einlage darf daher den Gewinn der Kapitalgesellschaft nicht mindern (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1970 I R 113/68, BFHE 98, 476, BStBl II 1970, 469).
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