Rechtsprechung
| BFH, 03.10.1984 - I R 116/81 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
GewStG § 2; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1
- Wolters Kluwer
Betriebsveräußerung - Veräußerung von Einzelwirtschaftsgütern - Brückenneubau - Veräußerung von Grundeigentum - Gewerbebetrieb - Fortführung des Gewerbebetriebs in Mieträumen - Betriebsaufgabe - Betriebsverlegung - Neueröffnung einer Bäckerei - Artgleich ausgeübte ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Zur Abgrenzung der Betriebsaufgabe mit anschließender Neueröffnung von der Betriebsverlegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 142, 381
- BB 1985, 446
- BStBl II 1985, 131
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum …
Auszug aus BFH, 03.10.1984 - I R 116/81
Strukturveränderungen innerhalb eines Betriebs schließen die Annahme einer bloßen Betriebsverlegung nicht aus (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168). - BFH, 24.06.1976 - IV R 200/72
Zur Abgrenzung zwischen tarifbegünstigter Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung
Auszug aus BFH, 03.10.1984 - I R 116/81
Ob im Einzelfall eine Betriebsaufgabe mit anschließender Neueröffnung oder aber eine bloße Betriebsverlegung anzunehmen ist, hängt wesentlich davon ab, ob der "stillgelegte" und der "wiederaufgenommene" Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise identisch sind (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672). - BFH, 02.07.1981 - IV R 136/79
Zum Vorgang einer Betriebsaufgabe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die …
Auszug aus BFH, 03.10.1984 - I R 116/81
a) Eine Aufgabe des ganzen Betriebs i. S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt dann vor, wenn der Inhaber des Betriebs seine gewerbliche Tätigkeit einstellt und die dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter in einem einheitlichen Vorgang innerhalb eines kurzen Zeitraums entweder veräußert oder in das Privatvermögen überführt und dadurch die stillen Reserven in einem Zug aufdeckt (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 1981 IV R 136/79, BFHE 134, 23, BStBl II 1981, 798). - BFH, 03.05.1979 - I R 49/78
Kaufvertrag - Sachleistungverpflichtung des Käufers - Gewinn aus der …
Auszug aus BFH, 03.10.1984 - I R 116/81
Nach dem sogenannten Realisationsprinzip sind nämlich Gewinne erst auszuweisen, wenn sie verwirklicht sind (vgl. BFH-Urteil vom 3. Mai 1979 I R 49/78, BFHE 128, 364, BStBl II 1979, 738;… Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., Stand: Juli 1973, § 5 EStG Anm. 49m und 49s). - BFH, 13.01.1966 - IV 76/63
Auszug aus BFH, 03.10.1984 - I R 116/81
Eine Betriebsveräußerung i. S. des § 16 Abs. 1 EStG liegt vor, wenn ein Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen und unter Aufrechterhaltung des geschäftlichen Organismus auf einen Erwerber übergeht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Januar 1966 IV 76/63, BFHE 84, 461, BStBl III 1966, 168).
- BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94
Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung …
Darüber hinaus wird die Annahme einer Betriebsunterbrechung im engeren Sinne in einigen BFH-Urteilen und im Schrifttum davon abhängig gemacht, daß die beabsichtigte Wiederaufnahme des Betriebs innerhalb eines überschaubaren Zeitraums erfolgen soll und ihre Verwirklichung nach den äußeren Umständen wahrscheinlich ist, so daß der stillgelegte und der eröffnete Betrieb als identisch anzusehen sind (BFH-Urteile vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672; vom 3. Oktober 1984 I R 116/81, BFHE 142, 381, BStBl II 1985, 131; vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392;… Stuhrmann in Blümich, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. 206;… Hörger in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 16 EStG Rdnr. 81; Schmidt, Einkommensteuergesetz, § 16 Anm. 34 a).Im Fall des Urteils in BFHE 142, 381, BStBl II 1985, 131 hatte der Betriebsinhaber (Bäcker und Konditor) anläßlich der Verlegung seines Betriebs sein betrieblich genutztes Grundvermögen veräußert.
- BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger …
Eine Betriebsunterbrechung, die nicht als Betriebsaufgabe anzusehen ist und deshalb auch nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven führt, liegt vor, wenn bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht vorhanden und die Verwirklichung der Absicht nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich ist, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, so daß der stillgelegte und der eröffnete Betrieb als identisch anzusehen sind (BFH-Urteile vom 3. Oktober 1984 I R 116/81, BFHE 142, 381, BStBl II 1985, 131, und vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672;… vgl. auch Hörger, a. a. O., C Rdnr. 488;… Gänger in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, a. a. O., § 16 Rz. 129;… Schmidt, a. a. O., § 16 Anm. 34).Die Bejahung der wirtschaftlichen Identität zwischen vernichtetem und wieder zu errichtendem Betrieb gehört zu den auf tatsächlichem Gebiet liegenden Feststellungen, an die der BFH als Revisionsgericht mangels zulässiger und begründeter Verfahrensrügen gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (vgl. Urteil in BFHE 142, 381, BStBl II 1985, 131).
- BFH, 26.05.1993 - X R 101/90
Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum
Indessen setzt eine Betriebsaufgabe nach allgemeiner - auch vom Senat geteilter - Auffassung voraus, daß nach der Betriebseinstellung die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (BFH-Urteile vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719; vom 25. Juli 1972 VIII R 3/66, BFHE 106, 528, BStBl II 1972, 936; vom 5. Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, 327, BStBl II 1984, 711; vom 3. Oktober 1984 I R 116/81, BFHE 142, 381, 383, BStBl II 1985, 131; Dötsch, Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe, 1987, 28;… Schmidt, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., 1993, § 16 Anm. 30, 48;… Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. F 11).
- FG Saarland, 13.01.2010 - 1 K 1101/05
Abgrenzung zwischen Betriebsverlegung und Betriebsaufgabe bei Neueröffnung eines …
Räumlich weit voneinander ausgeübte ungleichartige gewerbliche Betätigungen werden regelmäßig in eigenständigen Gewerbebetrieben ausgeübt (BFH vom 3. Oktober 1984 I R 116/81, BStBl II 1985, 131; vom 9. August 1989 X R 130/87, BStBl II 1989, 901; für zwei Gaststätten: FG München vom 13. März 1996 9 K 2498/92, juris). - BFH, 19.02.2004 - III R 1/03
Abgrenzung Betriebsaufgabe - Fortführung
Die Entscheidung, ob der eingestellte und wieder aufgenommene Betrieb identisch sind, gehört zu den auf tatsächlichem Gebiet liegenden Feststellungen, an die der BFH als Revisionsgericht gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, wenn sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst sind (z.B. BFH, Urteile in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, und vom 3. Oktober 1984 I R 116/81, BFHE 142, 381, BStBl II 1985, 131). - BFH, 16.04.2002 - VIII R 16/01
Gewerbesteuerlicher Verlustabzug; Unternehmensidentität
aa) Eine Betriebsverlegung ist anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse der alte und der neue Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind (BFH-Urteile vom 28. Juni 2001 IV R 23/00, BFHE 196, 228, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 1321; vom 3. Oktober 1984 I R 116/81, BFHE 142, 381, 383 f., BStBl II 1985, 131, 132; vom 11. März 1982 IV R 25/79, BFHE 136, 204, 207, BStBl II 1982, 707, 709; vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, 432, BStBl II 1976, 672, 673). - FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 3773/08
Teilbetriebseigenschaft eines fremdvermieteten Grundstücks
Würde nicht der Betriebsorganismus, sondern nur wichtige Betriebsmittel übertragen, während das Unternehmen in der selben Form fortgeführt werde, so liege keine (Teil-) Betriebsveräußerung vor (Hinweis auf BFH-Urteil vom 03.10.1984 I R 116/81, BStBl II 1985, 131). - BFH, 28.06.2001 - IV R 23/00
Reinvestitionsrücklage bei Land- und Forstwirten
Gegen die Annahme einer Betriebsverlegung muss weder die Veräußerung des betrieblich genutzten Grundvermögens (s. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Oktober 1984 I R 116/81, BFHE 142, 381, BStBl II 1985, 131) noch die verhältnismäßig große räumliche Entfernung zwischen altem und neuem Betriebsort sprechen (Senatsurteil vom 18. Februar 1971 IV R 206/67, BFHE 102, 49, BStBl II 1971, 485), denn ein Viehzuchtbetrieb ist anders als etwa ein Einzelhandelsbetrieb nicht von einer Stammkundschaft in räumlicher Nähe abhängig. - FG Nürnberg, 20.06.1995 - I 127/91 Für die wirtschaftliche Identität der Betriebe in B. und C. spricht die "fortlaufend und artgleich" ausgeübte gewerbliche Tätigkeit der Klägerin, was gegenüber dem in die gegenteilige Richtung weisenden Moment der räumlichen Entfernung abzuwägen ist (vgl. Urteil des BFH vom 3. Oktober 1984 I R 116/81 , BStBl. II 1985, 131 hier 132 rechte Spalte Abs. 2).
Sie stellt zwar eine Strukturveränderung dar, die aber eine Betriebsverlegung nicht ausschließt (vgl. Urteil des BFH vom 3. Oktober 1984 I R 116/81 , a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73 , BStBl. II 1975, 168).
- FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1411/01
Auflösung der klagenden Personengesellschaft während des Klageverfahrens - …
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Betrieb an einen neuen Standort, so ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. zu den nachfolgenden Ausführungen insbesondere das Urteil vom 3.10.1984 I R 116/81, BStBl II 1985, 131;… ferner die Urteile vom 28.6.2001 IV R 23/00, BStBl II 2003, 124, vom 19.2.2004 III R 1/01, BFH/NV 2004, 1231) zu prüfen, ob es sich hierbei steuerlich um eine (nach § 16 Abs. 3 EStG begünstigte) Aufgabe des bisherigen Betriebs und die Eröffnung eines neuen Betriebs oder aber um eine Betriebsverlegung handelt, die zu keiner Gewinnrealisierung führen und bei denen Gewinne aus der Entnahme einzelner Wirtschaftsgüter nicht begünstigt sind. - FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 192/08
Gewerbesteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des einzigen …
- BFH, 19.09.2001 - III B 113/00
Beschwerde - Divergenz - Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebsaufgabe - Verlegung …
- FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 263/06
Teilbestandskraft eines Feststellungsbescheides - Grundstück eines Bauträgers als …
- BFH, 11.12.1987 - III R 204/84
Richtige Art der Gewinnermittlung durch das Gericht bei einer nicht vorgenommenen …
- BFH, 25.11.1993 - IV R 19/92
Erlös aus Edelmetallabfällen bei Aufgabe einer Zahnarztpraxis (§ 18 EStG )
- FG Niedersachsen, 17.09.2013 - 8 K 281/12
Erfassuung des Gewinns aus der Veräußerung von Betriebsgrundlagen aus einem …
- BFH, 09.10.1996 - XI R 72/95
Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages bei Verlegung einer …
- BFH, 14.07.1988 - IV R 3/85
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer
- BFH, 09.10.1996 - XI R 73/95
- FG München, 24.02.2003 - 13 K 4296/00
Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe bei einem ruhenden Gewerbebetrieb (hier: …
- FG München, 13.03.1996 - 9 K 2498/92
Identität eines Gaststättenbetriebs nach einer Neufirmierung; Nachträgliche …
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