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| BFH, 12.10.1983 - I R 139/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.07.1971 - III R 60/70
Wohnsitz gemäß DBAS - Aufenthalt - Berufliche Tätigkeit - Geschäftliche Tätigkeit …
Auszug aus BFH, 12.10.1983 - I R 139/79
Die Grundsätze über die objektive Beweislast kommen danach nicht in Betracht, wenn das FG aufgrund der Beweiswürdigung das Vorhandensein eines bestimmten Geschehensablaufs im Sinne eines rechtserheblichen Tatbestandsmerkmals zu seiner Überzeugung feststellt (Literatur).10. Hat jemand seinen Wohnsitz und den Mittelpunkt seiner persönlichen und geschäftlichen Interessen i.S. des Art. 8 Abs. 2 DBA-Schweiz in der Schweiz, wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß ein inländischer Wohnsitz im Sinne der Bestimmungen über die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht (vgl. BFH-Urteil vom 13.10.1965 I 410/61 U).11. NV: Bei einem Widerspruch zwischen Tenor und Entscheidungsgründen ist der Tenor maßgebend (hier: Minderung des Einkommens in den Entscheidungsgründen und Abweisung der Klage im Tenor).12. NV: Bei einem Wohnsitz im Inland und einem Wohnsitz in der Schweiz: Für den Mittelpunkt der persönlichen und geschäftlichen Interessen i.S. des Art. 8 Abs. 2 DBA-Schweiz ist entscheidend auf die persönlichen Interessen abzustellen, wenn die persönlichen Interessen den überwiegenden Teil der Gesamtinteressen darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 23.7.1971 III R 60/70).13. NV: Im Falle mehrerer Streitgegenstände kann teilweise durcherkannt und zum anderen Teil zurückverwiesen werden (Literatur).14. NV: Entscheidet der BFH zum Teil in der Sache selbst und hebt er zum anderen Teil das angefochtene Urteil unter Zurückverweisung der Sache an das FG auf, kann die Kostenentscheidung dem FG in vollem Umfang übertragen werden (vgl. BFH-Urteil vom 14.7.1972 I B 16/72). - BFH, 14.06.1972 - I B 16/72
Revision - Aufhebung des angefochtenen Urteils - Zurückverweisung der Sache - …
Auszug aus BFH, 12.10.1983 - I R 139/79
Die Grundsätze über die objektive Beweislast kommen danach nicht in Betracht, wenn das FG aufgrund der Beweiswürdigung das Vorhandensein eines bestimmten Geschehensablaufs im Sinne eines rechtserheblichen Tatbestandsmerkmals zu seiner Überzeugung feststellt (Literatur).10. Hat jemand seinen Wohnsitz und den Mittelpunkt seiner persönlichen und geschäftlichen Interessen i.S. des Art. 8 Abs. 2 DBA-Schweiz in der Schweiz, wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß ein inländischer Wohnsitz im Sinne der Bestimmungen über die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht (vgl. BFH-Urteil vom 13.10.1965 I 410/61 U).11. NV: Bei einem Widerspruch zwischen Tenor und Entscheidungsgründen ist der Tenor maßgebend (hier: Minderung des Einkommens in den Entscheidungsgründen und Abweisung der Klage im Tenor).12. NV: Bei einem Wohnsitz im Inland und einem Wohnsitz in der Schweiz: Für den Mittelpunkt der persönlichen und geschäftlichen Interessen i.S. des Art. 8 Abs. 2 DBA-Schweiz ist entscheidend auf die persönlichen Interessen abzustellen, wenn die persönlichen Interessen den überwiegenden Teil der Gesamtinteressen darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 23.7.1971 III R 60/70).13. NV: Im Falle mehrerer Streitgegenstände kann teilweise durcherkannt und zum anderen Teil zurückverwiesen werden (Literatur).14. NV: Entscheidet der BFH zum Teil in der Sache selbst und hebt er zum anderen Teil das angefochtene Urteil unter Zurückverweisung der Sache an das FG auf, kann die Kostenentscheidung dem FG in vollem Umfang übertragen werden (vgl. BFH-Urteil vom 14.7.1972 I B 16/72). - BFH, 10.12.1971 - III R 35/71
Einheitliches und gesondertes Feststellungsverfahren - Gemeiner Wert von Anteilen …
Auszug aus BFH, 12.10.1983 - I R 139/79
NV: Für die Ablaufhemmung gemäß § 146a Abs. 3 AO in der ab 1.1.1966 gültigen Fassung ist entscheidend, worauf und gegen wen sich die Betriebsprüfung tatsächlich erstreckt (vgl. BFH-Urteil vom 10.12.1971 III R 35/71).7.
- BFH, 06.12.2018 - IV R 15/17
Berechnung des Hinzurechnungsbetrags nach § 4 Abs. 4a EStG
Widersprechen sich Tenor und Entscheidungsgründe eines Urteils, ist der Tenor entscheidend (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1983 I R 139/79, unter 1.8.;… BFH-Beschlüsse vom 29. September 2004 X E 3/04, BFH/NV 2005, 235, …und vom 18. Februar 2005 V B 129/03, BFH/NV 2005, 1324).
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