Rechtsprechung
| BFH, 16.03.1988 - I R 146/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,10465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen auf der Grundlage von Umsatzsteuervoranmeldungen - Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewährleistung der …
Auszug aus BFH, 16.03.1988 - I R 146/83
Die verspätete Abfassung der Urteilsbegründung kann nur dann ein absoluter Revisionsgrund i. S. des § 119 FGO sein, wenn die Gründe unangemessen lange Zeit nach der Beratung abgefaßt wurden und das Urteil deshalb als nicht mit Gründen versehen (§ 119 Nr. 6 FGO) anzusehen ist (vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 19. März 1976 VI C 81/75, BVerwGE 50, 278; Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1976, 479;… Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 104 Tz. 10). - BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79
Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge - …
Auszug aus BFH, 16.03.1988 - I R 146/83
Gehörs noch vorgetragen hätte (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355). - BFH, 22.02.1980 - VI R 132/79
Berufsrichter - Rechtsmittelbelehrung - Entscheidungsgründe - Verfahrensmangel - …
Auszug aus BFH, 16.03.1988 - I R 146/83
Die verspätete Abfassung des Urteils ist grundsätzlich kein sog. absoluter Revisionsgrund gemäß § 119 FGO, der die unwiderlegbare Vermutung aufstellt, daß das Urteil auf dem Mangel - wenn er erwiesen wird - beruht (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 1980 VI R 132/79, BFHE 130, 126, BStBl II 1980, 398).
- BFH, 17.11.1992 - X ER-P-15/92
Abweichen des Großen Senats von der Rechtsprechung der anderen obersten Gerichte …
Zur Streitfrage haben sich in der bisherigen Rechtsprechung auch der I., der II. und der VII.Senat des BFH geäußert (Urteile vom 16. März 1988 I R 146/83, BFH/NV 1989, 433;… vom 12. Juli 1989 I R 125/88, BFH/NV 1990, 179;… vom 26. Juli 1989 II R 120/86, BFH/NV 1990, 249; vom 10. November 1987 VII R 47/87, BFHE 151, 328, BStBl II 1988, 283; vom 23. August 1988 VII R 40/88, BFHE 154, 422, BStBl II 1989, 43;… vom 29. November 1988 VII R 36/88, BFH/NV 1989, 520;… vom 9. Mai 1989 VII R 5/89, BFH/NV 243;… ferner Beschluß in BFH/NV 1990, 791). - BFH, 28.03.1984 - I R 117/83
Revision - Wesentlicher Verfahrensmangel - Entscheidung eines Finanzgerichts - …
Die Revision in der Hauptsache, welche die Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuermeßbeträge für die Jahre 1977 bis 1979 umfaßt, ist beim erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen I R 146/83 anhängig.
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.