Finanzgerichtsordnung
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
| Abschnitt V - Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 115 - 134) |
| Unterabschnitt 1 - Revision (§§ 115 - 127) |
Ein Urteil ist stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, wenn
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 119 FGO
2.312 Entscheidungen zu § 119 FGO in unserer Datenbank:
- BFH, 09.09.2026 - X B 16/25
Befangenheit des Richters im zweiten Rechtsgang
- BFH, 21.09.2026 - X S 17/26
Rechtliches Gehör - Obliegenheit eines Verfahrensbeteiligten
- BFH, 12.02.2026 - V B 64/24
Gericht mit schnarchendem Richter unvorschriftsmäßig besetzt
- BFH, 22.05.2019 - IV B 11/18
Ausschluss eines Richters - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist kein ...
- BFH, 09.02.2017 - X B 49/16
Klärung der Höhe des Verlustrücktrags im Rücktragsjahr - Verfahrensfehler ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 25.06.2019 - X B 96/18
Höhe des Verlustrücktrags im Rücktragsjahr
- BFH, 25.06.2019 - X B 96/18
- BFH, 18.08.2016 - VI R 18/13
Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch ...
- BFH, 10.12.2019 - VIII R 33/16
Mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung - Begründungsmangel
- BFH, 30.06.2023 - V B 13/22
"Videokonferenz" und gesetzlicher Richter
- BFH, 14.11.2018 - XI R 32/17
Zum Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. von § 119 Nr. 6 FGO
Querverweise
Auf § 119 FGO verweisen folgende Vorschriften:
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
- Revision
- § 126