Finanzgerichtsordnung
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
| Abschnitt V - Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 115 - 134) |
| Unterabschnitt 1 - Revision (§§ 115 - 127) |
(1) Beteiligter am Verfahren über die Revision ist, wer am Verfahren über die Klage beteiligt war.
(2) 1Betrifft das Verfahren eine auf Bundesrecht beruhende Abgabe oder eine Rechtsstreitigkeit über Bundesrecht, so kann das Bundesministerium der Finanzen dem Verfahren beitreten. 2Betrifft das Verfahren eine von den Landesfinanzbehörden verwaltete Abgabe oder eine Rechtsstreitigkeit über Landesrecht, so steht dieses Recht auch der zuständigen obersten Landesbehörde zu. 3Der Senat kann die zuständigen Stellen zum Beitritt auffordern. 4Mit ihrem Beitritt erlangt die Behörde die Rechtsstellung eines Beteiligten.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 122 FGO
771 Entscheidungen zu § 122 FGO in unserer Datenbank:
- BFH, 13.12.2022 - VIII R 33/20
Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten
- BFH, 16.12.2015 - IV R 15/14
Kein Recht des BMF zur Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen ...
- BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten ...
- BFH, 21.01.2020 - IX R 26/19
Arbeitshilfe des BMF zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes ...
- BFH, 20.11.2025 - II R 7/23
Zulässige Rückwirkung der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 01.07.2016
- BFH, 05.06.2019 - IV R 17/16
Klagebefugnis bei Einzelbekanntgabe eines Feststellungsbescheids nach § 183 Abs. ...
- BFH, 28.04.2010 - VIII R 54/07
Beitrittsaufforderung an das BMF zur Frage der Behandlung der Umsatzsteuer bei ...
- BFH, 30.06.2020 - IX R 27/18
Erlass eines "Erstattungsbescheids" nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- BFH, 10.10.2024 - IV R 10/22
Verlustausgleichsvolumen durch Einlagen trotz sogenannter Mehrentnahmen in ...
- BFH, 07.07.2021 - III R 21/18
Zuständigkeit von Familienkassen für das Erhebungsverfahren
Querverweise
Auf § 122 FGO verweisen folgende Vorschriften:
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 57
- Abgabenordnung (AO)
- Einleitende Vorschriften
- Datenschutzaufsicht, Gerichtlicher Rechtsschutz in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten
- § 32i (Gerichtlicher Rechtsschutz)