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   BFH, 13.12.2022 - VIII R 33/20   

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https://dejure.org/2022,43727
BFH, 13.12.2022 - VIII R 33/20 (https://dejure.org/2022,43727)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2022 - VIII R 33/20 (https://dejure.org/2022,43727)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - VIII R 33/20 (https://dejure.org/2022,43727)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 367 Abs. 1 S. 1 AO, § ... 36 Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes, § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 63 Abs. 1 Nr. 1, § 57 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 17 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes, § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten der Finanzämter Rheinland-Pfalz, § 44 Abs. 1, § 67 Abs. 1 FGO, § 218 Abs. 2 AO, § 63 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 115 Abs. 1 FGO, § 57 Nrn. 1 und 2 FGO, § 122 Abs. 1 FGO, § 63 FGO, § 57 Nr. 2 FGO, § 16 AO, § 17 FVG, § 36 Abs. 2 Nrn. 2 oder 3 EStG, § 36 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 365 Abs. 1, § 122 Abs. 5 AO, § 3 des Verwaltungszustellungsgesetzes, § 47 Abs. 1 FGO, § 54 Abs. 2 FGO, § 222 Abs. 1 der Zivilprozessordnung, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 122 Abs. 2 Halbsatz 1 Nr. 1 AO, § 366 AO, § 121 Satz 1, § 90 Abs. 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Erlass des Urteils des Finanzgerichts gegen den falschen Beklagten nach gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • Betriebs-Berater

    Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten

  • rewis.io

    Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten

  • rechtsportal.de

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Erlass des Urteils des Finanzgerichts gegen den falschen Beklagten nach gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 37 Abs 2 ; AO § 218 Abs 2 ; EStG § 36 Abs 2 Nr 2

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 37 Abs 2, EStG § 36 Abs 2 Nr 2, AO § 218 Abs 2
    Abrechnungsbescheid, Erstattungsanspruch, Anrechnung, Kapitalertragsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.10.2020 - 5 K 1511/17

    Anrechnung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer bei ausländischen

    Auszug aus BFH, 13.12.2022 - VIII R 33/20
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 20.10.2020 - 5 K 1511/17 aufgehoben.

    Durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2021, 107 veröffentlichte Urteil vom 20.10.2020 - 5 K 1511/17 gab das FG der Klage statt.

    Die LFK beantragt, unter Aufhebung des Urteils des FG Rheinland-Pfalz vom 20.10.2020 - 5 K 1511/17 die Klage abzuweisen und dem Kläger die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Das FG hat verfahrensfehlerhaft den aus der geänderten Fassung des § 2 FAZVO folgenden gesetzlichen Beteiligtenwechsel nicht beachtet und das Urteil vom 20.10.2020 - 5 K 1511/17 gegen die LFK als die falsche Beklagte erlassen.

  • BFH, 03.04.2008 - IV R 54/04

    Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag

    Auszug aus BFH, 13.12.2022 - VIII R 33/20
    Das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen hat der BFH als Revisionsgericht von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (vgl. BFH-Urteile vom 03.04.2008 - IV R 54/04, BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742, unter II.1.a, und vom 02.12.2015 - I R 3/15, BFH/NV 2016, 939, Rz 9).

    In diesem Fall kommt es zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel dergestalt, dass das neu zuständig gewordene Finanzamt ohne Verfahrensunterbrechung auf der Beklagtenseite in den anhängigen Rechtsstreit eintritt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742, unter II.1.c [Rz 32], und in BFH/NV 2016, 939, Rz 11).

    Die mangelnde passive Prozessführungsbefugnis kann durch die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des richtigen Beklagten zur Prozessführung jederzeit --also auch noch während des Revisionsverfahrens-- geheilt werden (BFH-Urteil in BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742, unter II.1.d [Rz 36]).

  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 24/92

    Zuständigkeit für die Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei

    Auszug aus BFH, 13.12.2022 - VIII R 33/20
    Ist das Urteil gegen einen falschen Beteiligten ergangen, weil das FG einen nach Erhebung der Klage eingetretenen gesetzlichen Beteiligtenwechsel übersehen hat, ist auch ein irrtümlich als Verfahrensbeteiligter Behandelter zur Einlegung der Revision befugt, da er die Möglichkeit haben muss, das zu Unrecht gegen ihn ergangene Urteil zu beseitigen (vgl. BFH-Urteil vom 21.06.1994 - VIII R 24/92, BFH/NV 1994, 763, unter I. [Rz 14]).

    Die Befugnis eines falschen Beklagten zur Revisionseinlegung besteht in einem solchen Fall neben der Revisionsbefugnis des am Verfahren bislang noch nicht beteiligten, richtigen Beklagten (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 763, unter I. [Rz 15 f.]; Rüsken in Gosch, FGO § 122 Rz 5).

    Die Beteiligtenfähigkeit einer Behörde als Beklagte ist nur gewahrt, wenn sie auch noch im Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung die Verwaltungskompetenz besitzt, den angefochtenen Bescheid zu erlassen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 763, unter II. [Rz 19]).

  • BFH, 02.12.2015 - I R 3/15

    Kein Wechsel des beklagten Finanzamts infolge der Sitzverlegung der klagenden

    Auszug aus BFH, 13.12.2022 - VIII R 33/20
    Das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen hat der BFH als Revisionsgericht von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (vgl. BFH-Urteile vom 03.04.2008 - IV R 54/04, BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742, unter II.1.a, und vom 02.12.2015 - I R 3/15, BFH/NV 2016, 939, Rz 9).

    In diesem Fall kommt es zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel dergestalt, dass das neu zuständig gewordene Finanzamt ohne Verfahrensunterbrechung auf der Beklagtenseite in den anhängigen Rechtsstreit eintritt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742, unter II.1.c [Rz 32], und in BFH/NV 2016, 939, Rz 11).

  • BFH, 19.06.1991 - I R 77/89

    Bei Zustellungen durch die Post erfolgt die Bekanntgabe im Zeitpunkt der

    Auszug aus BFH, 13.12.2022 - VIII R 33/20
    Sie könnte verfristet sein, weil Anhaltspunkte für einen Zustellungsfehler nicht ersichtlich sind und die Dreitagefiktion (§ 122 Abs. 2 Halbsatz 1 Nr. 1 AO) im Fall der förmlichen Zustellung eines Verwaltungsakts und insbesondere einer Einspruchsentscheidung (§ 366 AO) nicht gilt (vgl. BFH-Urteil vom 19.06.1991 - I R 77/89, BFHE 165, 5, BStBl II 1991, 826; BFH-Beschlüsse vom 15.10.2008 - VII B 14/08, BFH/NV 2009, 115, und vom 25.03.2011 - II B 141/10, BFH/NV 2011, 1006, und Klein/Ratschow, AO, 16. Aufl., § 122 Rz 79).
  • BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08

    Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch Einlegung in den Briefkasten des

    Auszug aus BFH, 13.12.2022 - VIII R 33/20
    Sie könnte verfristet sein, weil Anhaltspunkte für einen Zustellungsfehler nicht ersichtlich sind und die Dreitagefiktion (§ 122 Abs. 2 Halbsatz 1 Nr. 1 AO) im Fall der förmlichen Zustellung eines Verwaltungsakts und insbesondere einer Einspruchsentscheidung (§ 366 AO) nicht gilt (vgl. BFH-Urteil vom 19.06.1991 - I R 77/89, BFHE 165, 5, BStBl II 1991, 826; BFH-Beschlüsse vom 15.10.2008 - VII B 14/08, BFH/NV 2009, 115, und vom 25.03.2011 - II B 141/10, BFH/NV 2011, 1006, und Klein/Ratschow, AO, 16. Aufl., § 122 Rz 79).
  • BFH, 25.03.2011 - II B 141/10

    Verfahrensmangel durch unberechtigte Abweisung einer Klage als unzulässig -

    Auszug aus BFH, 13.12.2022 - VIII R 33/20
    Sie könnte verfristet sein, weil Anhaltspunkte für einen Zustellungsfehler nicht ersichtlich sind und die Dreitagefiktion (§ 122 Abs. 2 Halbsatz 1 Nr. 1 AO) im Fall der förmlichen Zustellung eines Verwaltungsakts und insbesondere einer Einspruchsentscheidung (§ 366 AO) nicht gilt (vgl. BFH-Urteil vom 19.06.1991 - I R 77/89, BFHE 165, 5, BStBl II 1991, 826; BFH-Beschlüsse vom 15.10.2008 - VII B 14/08, BFH/NV 2009, 115, und vom 25.03.2011 - II B 141/10, BFH/NV 2011, 1006, und Klein/Ratschow, AO, 16. Aufl., § 122 Rz 79).
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