Abgabenordnung
Siebenter Teil - Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347 - 368) |
Zweiter Abschnitt - Verfahrensvorschriften (§§ 355 - 368) |
(1) Für das Verfahren über den Einspruch gelten im Übrigen die Vorschriften sinngemäß, die für den Erlass des angefochtenen oder des begehrten Verwaltungsakts gelten.
(2) In den Fällen des § 93 Abs. 5, des § 96 Abs. 7 Satz 2 und der §§ 98 bis 100 ist den Beteiligten und ihren Bevollmächtigten und Beiständen (§ 80) Gelegenheit zu geben, an der Beweisaufnahme teilzunehmen.
(3) 1Wird der angefochtene Verwaltungsakt geändert oder ersetzt, so wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Einspruchsverfahrens. 2Satz 1 gilt entsprechend, wenn
1. | ein Verwaltungsakt nach § 129 berichtigt wird oder | |
2. | ein Verwaltungsakt an die Stelle eines angefochtenen unwirksamen Verwaltungsakts tritt. |
Rechtsprechung zu § 365 AO
753 Entscheidungen zu § 365 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 11.10.2023 - II R 16/21
Einspruch gegen einen an eine vollbeendete Personengesellschaft gerichteten ...
Zum selben Verfahren:
- FG München, 11.03.2020 - 4 K 3174/17
Abgewiesene Klage im Streit um Grunderwerbsteuerfestsetzung
- FG München, 11.03.2020 - 4 K 3174/17
- BFH, 12.10.2023 - V R 42/21
Auslegungsfähigkeit eines Einspruchs
- FG Köln, 11.12.2023 - 11 K 1766/14
Steuerbescheid: Bekanntgabe - Nachholung der Bekanntgabe eines ...
- FG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 7 V 7073/21
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2018 und ...
- FG München, 09.02.2024 - 8 K 602/23
Einlegung und Auslegung eines Einspruchs beim Finanzamt
- BFH, 17.11.2022 - V R 23/20
Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken (nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F.)
- BFH, 09.05.2012 - I R 91/10
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse nach ...
- BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag
- VG Berlin, 12.12.2019 - 27 K 292.15
Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche wieder ...