Abgabenordnung
| Siebenter Teil - Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347 - 368) |
| Zweiter Abschnitt - Verfahrensvorschriften (§§ 355 - 368) |
(1) Ergeht ein Verwaltungsakt schriftlich oder elektronisch, so beginnt die Frist für die Einlegung des Einspruchs nur, wenn der Beteiligte über den Einspruch und die Finanzbehörde, bei der er einzulegen ist, deren Sitz und die einzuhaltende Frist in der für den Verwaltungsakt verwendeten Form belehrt worden ist.
(2) 1Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Einspruchs nur binnen eines Jahres seit Bekanntgabe des Verwaltungsakts zulässig, es sei denn, dass die Einlegung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder schriftlich oder elektronisch darüber belehrt wurde, dass ein Einspruch nicht gegeben sei. 2§ 110 Abs. 2 gilt für den Fall höherer Gewalt sinngemäß.
belehrung § 357Einlegung des Einspruchs § 358Prüfung der Zulässigkeits-
voraussetzungen § 359Beteiligte § 360Hinzuziehung zum Verfahren § 361Aussetzung der Vollziehung § 362Rücknahme des Einspruchs § 363Aussetzung und Ruhen des Verfahrens § 364Offenlegung der Besteuerungs-
unterlagen § 364aErörterung des Sach- und Rechtsstands § 364bFristsetzung § 365Anwendung von Verfahrens-
vorschriften § 366Form, Inhalt und Erteilung der Einspruchs-
entscheidung § 367Entscheidung über den Einspruch § 368(weggefallen)
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 356 AO
361 Entscheidungen zu § 356 AO in unserer Datenbank:
- FG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 1 K 205/15
Mindestanforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung
- FG Düsseldorf, 28.05.2026 - 11 K 1840/25
Trotz beA-Verbot in der Finanzverwaltung - Wie ein Anwalt wirksam per ...
- BFH, 28.04.2020 - VI R 41/17
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf Möglichkeit der ...
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 3 K 3046/14
Auslegung des Tatbestandsmerkmals "übermittelt wird" in § 357 Abs. 2 Satz 4 AO im ...
- FG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 3 K 3046/14
- FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18
Bekanntgabe des Steuerbescheids an Steuerpflichtigen oder an Steuerberater - ...
- BFH, 17.08.2023 - III R 26/22
Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen ...
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 16 K 16190/21
In einer Rechtsbehelfsbelehrung zu einem nach AO erlassenen Bescheid muss ein ...
- FG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 16 K 16190/21
- FG Niedersachsen, 12.02.2026 - 2 K 152/25
Verwerfung des Einspruchs des Klägers gegen Einkommensteuerbescheid durch ...
- BFH, 28.04.2015 - VI R 65/13
Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung über Einspruch
Zum selben Verfahren:
- FG Hessen, 16.04.2013 - 8 K 2388/12
Keine Verlängerung der Einspruchsfrist wegen fehlender Belehrung über die ...
- FG Hessen, 16.04.2013 - 8 K 2388/12
§ 356 AO in Nachschlagewerken
- § 356 AO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Rechtsbehelfsbelehrung