Abgabenordnung
| Siebenter Teil - Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347 - 368) |
| Zweiter Abschnitt - Verfahrensvorschriften (§§ 355 - 368) |
(1) 1Der Einspruch kann bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch zurückgenommen werden. 2§ 357 Abs. 1 und 2 gilt sinngemäß.
(1a) 1Soweit Besteuerungsgrundlagen für ein Verständigungs- oder ein Schiedsverfahren nach einem Vertrag im Sinne des § 2 von Bedeutung sein können, kann der Einspruch hierauf begrenzt zurückgenommen werden. 2§ 354 Abs. 1a Satz 2 gilt entsprechend.
(2) 1Die Rücknahme hat den Verlust des eingelegten Einspruchs zur Folge. 2Wird nachträglich die Unwirksamkeit der Rücknahme geltend gemacht, so gilt § 110 Abs. 3 sinngemäß.
belehrung § 357Einlegung des Einspruchs § 358Prüfung der Zulässigkeits-
voraussetzungen § 359Beteiligte § 360Hinzuziehung zum Verfahren § 361Aussetzung der Vollziehung § 362Rücknahme des Einspruchs § 363Aussetzung und Ruhen des Verfahrens § 364Offenlegung der Besteuerungs-
unterlagen § 364aErörterung des Sach- und Rechtsstands § 364bFristsetzung § 365Anwendung von Verfahrens-
vorschriften § 366Form, Inhalt und Erteilung der Einspruchs-
entscheidung § 367Entscheidung über den Einspruch § 368(weggefallen)
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 362 AO
147 Entscheidungen zu § 362 AO in unserer Datenbank:
- FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20
Rechtzeitigkeit der Rücknahme eines Einspruchs zur Abwendung einer verbösernden ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 18.06.2024 - VIII R 16/21
Statthaftigkeit eines Rechtsbehelfs nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung
- BFH, 18.06.2024 - VIII R 16/21
- FG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - 3 K 3210/18
Sachgebiet
- FG Köln, 16.12.2020 - 4 K 1039/20
Wirksamkeit der Zurücknahme eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid durch den ...
- FG München, 25.04.2013 - 5 K 3476/11
Wirksame Einspruchsrücknahme
- FG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - 8 K 3603/11
Änderung des bestandskräftigen Bescheids über den Grundbesitzwert bei ...
- FG Hamburg, 27.11.2014 - 2 K 108/14
Wirkungszeitpunkt des Verböserungshinweises nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO - ...
- BFH, 13.02.2020 - VI R 38/17
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.02.2020 VI R 37/17 - Keine fristwahrende ...
- BFH, 13.02.2020 - VI R 37/17
Keine fristwahrende Einreichung der Steuererklärung beim örtlich unzuständigen ...
- BFH, 21.05.2025 - III R 30/24
Passive Prozessführungsbefugnis im Fall des Wechsels der Zuständigkeit zur ...