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   BFH, 14.12.2022 - X R 9/20   

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https://dejure.org/2022,47999
BFH, 14.12.2022 - X R 9/20 (https://dejure.org/2022,47999)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2022 - X R 9/20 (https://dejure.org/2022,47999)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - X R 9/20 (https://dejure.org/2022,47999)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 60 Abs 3 S 1, FGO § ... 73 Abs 2, InsO § 35 Abs 1, InsO § 51 Nr 1, InsO § 50 Abs 1, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, InsO § 166 Abs 1, InsO § 170 Abs 2, FGO § 122 Abs 1, FGO § 128 Abs 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG VZ 2013
    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 3 S 1 FGO, § 73 Abs 2 FGO, § 35 Abs 1 InsO, § 51 Nr 1 InsO, § 50 Abs 1 InsO
    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

  • IWW

    § 73 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 170 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO), § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 60 InsO, § 170 Abs. 2 InsO, § 73 Abs. 2 FGO, § 60 Abs. 3 FGO, § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 128 Abs. 1 FGO, § 129 Abs. 1 FGO, § 128 Abs. 2 FGO, § 122 Abs. 1 FGO, § 126 Abs. 2 FGO, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 55 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 InsO, § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO, § 118 Abs. 2 FGO, § 35 Abs. 1 InsO, § 51 Nr. 1, § 50 Abs. 1 InsO, § 166 InsO, § 166 Abs. 1 InsO, § 148 InsO, § 47 InsO, §§ 49 ff. InsO, § 55 Abs. 1 InsO, § 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG, § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 InsO, § 54 InsO, § 168 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 55 InsO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Schuldner der durch Aufdeckung von stillen Reserven im Zuge der Verwertung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens in der Insolvenz entstandenen Einkommensteuer; Beiladung des Insolvenzschuldners zum Klageverfahren wegen der Qualifizierung der ...

  • rewis.io

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung von sicherungsübereignetem beweglichen Betriebsvermögen durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldner der durch Aufdeckung von stillen Reserven im Zuge der Verwertung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens in der Insolvenz entstandenen Einkommensteuer; Beiladung des Insolvenzschuldners zum Klageverfahren wegen der Qualifizierung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens - durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlerhafte Verbindungsbeschluss des Finanzgerichts - anstelle einer notwendige Beiladung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - und die Beiladung zur Klage des Insolvenzverwalters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 279, 491
  • ZIP 2023, 1541
  • NZI 2023, 719
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    Auszug aus BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
    Dem Hinweis des Klägers auf die Fremdverwertung und den geringen Massezufluss folgte das FA unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.05.2013 - IV R 23/11 (BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759) nicht.

    Dies richtet sich allein nach steuerrechtlichen Grundsätzen (ständige Rechtsprechung, so bereits BFH-Urteile vom 16.11.2004 - VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.2.; vom 29.08.2007 - IX R 4/07, BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145, unter III.2.b dd (1), m.w.N., sowie in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 19).

    Entscheidend ist, wann der Tatbestand, an den die Besteuerung knüpft, vollständig verwirklicht ist (so bereits BFH-Urteil in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 19).

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des IV. Senats (vgl. BFH-Urteil in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 29 f.) kommt es hierauf nicht an (so schon Senatsurteil vom 09.12.2014 - X R 12/12, BFHE 253, 482, BStBl II 2016, 852, Rz 46).

  • BFH, 07.07.2020 - X R 13/19

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines

    Auszug aus BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
    Das Senatsurteil vom 07.07.2020 - X R 13/19 (BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174) sei zu einem mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstück ergangen, das aus der Masse habe freigegeben werden können.

    Dafür ist eine aktive Maßnahme des Verwalters nicht erforderlich (vgl. Senatsurteil in BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 38).

    c) Diese Rechtsgrundsätze hat der Senat ebenfalls sinngemäß angewendet, als ein zur Insolvenzmasse gehörendes und mit einem Absonderungsrecht belastetes Betriebsgrundstück nach Insolvenzeröffnung auf Betreiben eines Grundpfandgläubigers ohne Zutun des Insolvenzverwalters versteigert wurde und hierdurch --infolge Aufdeckung stiller Reserven-- ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn des Insolvenzschuldners entstand (vgl. Senatsurteil in BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 28 ff.).

  • BFH, 18.05.2010 - X R 60/08

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der

    Auszug aus BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
    Die einheitliche Einkommensteuerschuld ist gegebenenfalls in eine Insolvenzforderung, eine Masseforderung und eine insolvenzfreie Forderung aufzuteilen (vgl. Senatsurteil vom 18.05.2010 - X R 60/08, BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429, Rz 35).

    b) Für den Fall der Beteiligung des Insolvenzschuldners an einer Personengesellschaft hat der Senat bereits entschieden, dass Masseverbindlichkeiten "in anderer Weise" durch die Verwaltung der Insolvenzmasse begründet werden, wenn die Entstehung der Steuerverbindlichkeit ihre Ursache in der zur Masse gehörenden Beteiligung des Insolvenzschuldners an der Personengesellschaft und der daraus entstehenden Teilhabe an deren Ergebnissen hat (vgl. Urteil in BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429, Rz 41 f.).

  • BFH, 01.10.2015 - X B 71/15

    Betriebsaufgabe nicht bereits durch Stellung des Insolvenzantrags -

    Auszug aus BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
    Selbst für den Geltungsbereich der früheren Konkursordnung --die wesentlich stärker als die heutige InsO auf die Zerschlagung der betroffenen Unternehmen gerichtet gewesen sei-- hat der BFH entschieden, dass eine Betriebsaufgabe nicht bereits mit Eröffnung des Konkursverfahrens, sondern erst durch die Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen während des laufenden Verfahrens bewirkt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 01.10.2015 - X B 71/15, BFH/NV 2016, 34, Rz 20 ff.).

    Im Gegenteil bestätigt --ohne dass dies entscheidungsrelevant wäre-- der Inhalt der vorliegenden Verwaltungsakten die vom Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2016, 34 vertretene Sichtweise.

  • BFH, 10.07.2019 - X R 31/16

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Einkünfte des Insolvenzschuldners aus

    Auszug aus BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
    Zur Begründung hierfür wird angeführt, dass die Interessen von Insolvenzverwalter und -schuldner nicht "nach den Steuergesetzen", sondern durch die Auslegung des Insolvenzrechts berührt seien (vgl. BFH-Urteil vom 08.09.2011 - V R 38/10, BFHE 235, 488, BStBl II 2012, 270, Rz 23; Senatsurteil vom 10.07.2019 - X R 31/16, BFHE 265, 300, BStBl II 2022, 488, Rz 71; Brandis in Tipke/Kruse, § 60 FGO Rz 64a; Hartman in Gosch, FGO § 60 Rz 94).

    Erklärt der Insolvenzverwalter nicht die Freigabe, muss er die aus der weiteren Massezugehörigkeit der (treuhänderischen) Beteiligung erwachsene Einkommensteuer als Verbindlichkeit gegen die Masse gelten lassen und hinnehmen (vgl. Senatsurteil in BFHE 265, 300, BStBl II 2022, 488, Rz 53 ff.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.03.2020 - 5 K 1193/17

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung durch

    Auszug aus BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 03.03.2020 - 5 K 1193/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die nach erfolglosen Einspruchsverfahren erhobenen Klagen des Klägers (Aktenzeichen 5 K 1097/17) sowie des I (Aktenzeichen 5 K 1193/17) wurden mit Beschluss des Finanzgerichts (FG) vom 12.09.2019 gemäß § 73 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) unter dem Aktenzeichen 5 K 1193/17 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • BGH, 12.01.2017 - IX ZR 87/16

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Emittenten: Rechtsnatur des Anspruchs

    Auszug aus BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
    Vielmehr genügt es, dass die Abgabenforderung durch die Insolvenzverwaltung ausgelöst wird oder jedenfalls einen Bezug zur Masse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (vgl. BGH-Urteil vom 12.01.2017 - IX ZR 87/16, DZWIR 2017, 427, Rz 19; BVerwG-Urteil in NJW 2010, 2152, Rz 14; Senatsurteil vom 03.08.2016 - X R 25/14, BFH/NV 2017, 317, Rz 29; Lohmann in Kayser/Thole, Insolvenzordnung, 11. Aufl., § 55 Rz 8).
  • BFH, 09.12.2014 - X R 12/12

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    Auszug aus BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des IV. Senats (vgl. BFH-Urteil in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 29 f.) kommt es hierauf nicht an (so schon Senatsurteil vom 09.12.2014 - X R 12/12, BFHE 253, 482, BStBl II 2016, 852, Rz 46).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
    Dies richtet sich allein nach steuerrechtlichen Grundsätzen (ständige Rechtsprechung, so bereits BFH-Urteile vom 16.11.2004 - VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.2.; vom 29.08.2007 - IX R 4/07, BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145, unter III.2.b dd (1), m.w.N., sowie in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 19).
  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

    Auszug aus BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
    Dies würde voraussetzen, dass bereits durch die im Schreiben des Klägers an die Kreissparkasse vom 29.11.2012 erklärte Überlassung des sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens zur Verwertung selbst eine Masseverbindlichkeit begründet worden wäre bzw. der Kläger durch sein Handeln (unmittelbar) die Grundlage hierfür geschaffen hätte (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.04.2006 - 6 AZR 364/05, Der Betrieb 2006, 2296, unter II.2.a; FG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2016 - 11 K 613/13 E, EFG 2016, 1906, Rz 53).
  • BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen

  • BFH, 27.10.2016 - IV B 119/15

    Gewerbesteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung eines

  • BFH, 16.07.2015 - III R 32/13

    Entscheidung über Masseschuld im Festsetzungsverfahren - Einkommensteuer als

  • BFH, 03.08.2016 - X R 25/14

    Masseschuld bei Beendigung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft

  • BFH, 27.10.2020 - VIII R 19/18

    Zur Aufteilung der Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners bei vom

  • OLG Frankfurt, 12.04.2017 - 19 U 165/15

    Schadenersatz nach § 60 Abs. 1 InsO wegen Verletzung insolvenzspezifischer

  • FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 613/13

    Berücksichtigung einer Einkommensteuerschuld sowie von auf die nach Eröffnung des

  • BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09

    Aktie; Börse; Delisting; Einführung; Insolvenzforderung; Insolvenzmasse;

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 49/90

    Steuerbarkeit der Umsätze aus der Verwertung von dem Sicherungsnehmer durch den

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/14

    Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

  • BFH, 06.06.2019 - V R 51/17

    Fortgesetzte Tätigkeit in der Insolvenz

  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 156/12

    Insolvenzverfahren: Schaden der Insolvenzgläubiger bei Versteigerung eines zur

  • BFH, 08.09.2011 - V R 38/10

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners

  • BFH, 11.01.2018 - X R 21/17

    Beiladung im Revisionsverfahren

  • BFH, 17.04.2013 - VI R 15/12

    Keine Aufhebung eines Beiladungsbeschlusses im Revisionsverfahren - Beizuladender

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 90/84

    1. Verfahrensunterbrechung bei Erlöschen einer parteifähigen Personenvereinigung

  • BFH, 27.05.1981 - I R 112/79

    Beiladung - Aufhebung - Finanzgericht

  • BFH, 22.11.2023 - XI R 1/20

    Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im

    Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere also in Fällen, in denen das, was einen Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss, wobei ein sachlogischer oder rechnerischer Zusammenhang nicht genügt (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 14.12.2022 - X R 9/20, BFHE 279, 491, Rz 19; BFH-Beschlüsse vom 15.02.2008 - XI B 180/07, BFH/NV 2008, 1169, unter 2.; vom 11.01.2018 - X R 21/17, BFH/NV 2018, 529, Rz 6).
  • BFH, 06.12.2023 - XI R 5/20

    Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft aufgrund einer erfolgreichen

    Eine aktive Maßnahme des Verwalters ist dafür nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 38; vom 14.12.2022 - X R 9/20, BFHE 279, 491, Rz 40).
  • FG Münster, 15.12.2023 - 12 K 1324/21

    Einkommensteuer / Insolvenzrecht - Stellt ein nicht durch den Lohnsteuerabzug

    Die Klage, über die es der Senat für sachgerecht erachtet im Einverständnis der Beteiligten im schriftlichen Verfahren (§ 90 Abs. 2 FGO) zu entscheiden, richtet sich gegen die in einem getrennten Festsetzungsverfahren bzw. einem gesonderten Einkommensteuerbescheid (gegenständlich beschränkt) festgesetzte Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag (vgl. BFH-Urteile vom 19.01.2023 III R 44/20, BFHE 279, 433; vom 14.12.2022 X R 9/20, BFHE 279, 491; vom 27.10.2020 VIII R 19/18, BFHE 271, 15, BStBl II 2021, 819 sowie vom 16.07.2015 III R 32/13, BFHE 251, 102, BStBl II 2016, 251), für die prozessual nichts anderes gilt als für andere Festsetzungen.

    Insoweit ist zwischen den Beteiligten nicht kontrovers - und für den Senat drängen sich hieran auch keine Zweifel auf -, dass die in Rede stehende (anteilige) Einkommensteuerschuld nach Insolvenzeröffnung - und vor dem Tod des Insolvenzschuldners (vgl. BFH-Beschluss vom 12.10.2015 VIII B 143/14) - begründet worden, mithin keine Insolvenzforderung ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14.12.2022 X R 9/20, BFHE 279, 491) und insoweit entweder gegenüber dem Steuer- und Insolvenzschuldner (bzw. seinen gesetzlichen Erben) oder, sofern die Voraussetzungen einer Masseverbindlichkeit vorliegen, gegenüber dem Kläger als Insolvenzverwalter geltend zu machen ist.

    Vielmehr genügt es, dass die Abgabenforderung durch die Insolvenzverwaltung ausgelöst wird oder jedenfalls einen Bezug zur Masse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (vgl. BFH-Urteil vom 14.12.2022 X R 9/20, BFHE 279, 491).

    Denn die Verwirklichung des Besteuerungstatbestandes durch den Insolvenzschuldner, der die ihm gegenüber entstehende Einkommensteuerschuld begründet und der hier, wie sonst, für die Qualifizierung maßgebend ist (vgl. BFH-Urteil vom 14.12.2022 X R 9/20, BFHE 279, 491), war mit Ablauf des Kalenderjahres (Streitjahres) abgeschlossen.

  • FG Münster, 16.11.2023 - 8 K 2770/21

    Grunderwerbsteuer - Ist die Grunderwerbsteuer, die nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei

    Wird ein zur Masse gehörender Vermögensgegenstand ohne Zutun des Insolvenzverwalters verwertet, bestehen die für die Qualifikation als Masseverbindlichkeit entscheidenden Wertungsmomente in der Massezugehörigkeit des Vermögensgegenstands und dessen fehlender Freigabe durch den Insolvenzverwalter (BFH Urteil vom 07.07.2020 X R 13/19, BStBl. II 2021, 174, zitiert nach juris, Rn.32 f.; BFH Urteil vom 14.12.2022 X R 9/20, BFHE 279, 491, zitiert nach juris, Rn. 50; [beide Urteile zur Verwertung eines zur Masse gehörenden Gegenstands durch absonderungsberechtigte Gläubiger]; vgl. auch BVerwG Urteil vom 16.12.2009 8 C 9/09, NJW 2010, 2152, zitiert nach juris, Rn. 14; BGH Urteil vom 12.01.2017 IX ZR 87/16, BB 2017, 528, zitiert nach juris, Rn. 19; BGH Urteil vom 28.04.2022 IX ZR 69/21, NJW 2022, 2185, zitiert nach juris, Rn. 20).

    Allerdings ist der dargestellten Rechtsprechung zu entnehmen, dass sich dann, wenn die Steuerverbindlichkeit nicht aus einer Handlung des Insolvenzverwalters resultiert, sondern kraft Gesetzes durch einen Vorgang entstanden ist, an dem er nicht beteiligt war und nicht beteiligt sein konnte (z.F. Nachlass, Mitunternehmeranteil), zur Annahme einer Masseverbindlichkeit eine Auswirkung auf die Masse ergeben muss (vgl. z.F. BFH Urteil vom 14.12.2022 X R 9/20, BFHE 279, 491, Rn. 54: Verwertungserlös kommt Insolvenzmasse zugute).

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