Finanzgerichtsordnung
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
| Abschnitt V - Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 115 - 134) |
| Unterabschnitt 2 - Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge (§§ 128 - 133a) |
(1) Die Beschwerde ist beim Finanzgericht schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung einzulegen.
(2) Die Beschwerdefrist ist auch gewahrt, wenn die Beschwerde innerhalb der Frist beim Bundesfinanzhof eingeht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05.07.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2018 | Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs | 05.07.2017 |
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Rechtsprechung zu § 129 FGO
363 Entscheidungen zu § 129 FGO in unserer Datenbank:
- BFH, 27.08.2024 - VIII B 40/23
Protokollierung bei Ordnungsgeldbeschluss
- FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2023 - 16 K 16015/23
Offenbare Unrichtigkeit bei Einsatz des Risiko-Managemente-Systems durch das ...
- BFH, 21.05.2021 - II S 5/21
Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH)
- BFH, 13.04.2016 - V B 42/16
Vertretungszwang für Beschwerde eines Zeugen gegen die Festsetzung eines ...
- FG Münster, 14.06.2022 - 13 K 2495/20
Befugnis der Finanzbehörde zur Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ...
- FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 2 K 1613/14
Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen der NATO
- BFH, 13.04.2006 - X S 7/06
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das Beschwerdeverfahren; ...
- BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten ...
- BGH, 17.07.2013 - XII ZB 700/12
Beschwerde in Familiensachen nach neuem Recht: Rechtsanwaltsverschulden bei ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 27.04.2012 - 2 UF 107/12
Einreichung des Verfahrenskostenhilfegesuchs für Beschwerdeverfahren
- OLG Frankfurt, 27.04.2012 - 2 UF 107/12
Querverweise
Auf § 129 FGO verweisen folgende Vorschriften:
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
- Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
- § 133