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   BGH, 17.07.2013 - XII ZB 700/12   

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https://dejure.org/2013,19512
BGH, 17.07.2013 - XII ZB 700/12 (https://dejure.org/2013,19512)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2013 - XII ZB 700/12 (https://dejure.org/2013,19512)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - XII ZB 700/12 (https://dejure.org/2013,19512)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 FamFG, § 113 FamFG, § 85 Abs 2 ZPO, § 117 ZPO, § 233 ZPO
    Beschwerde in Familiensachen nach neuem Recht: Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdefrist infolge Einreichung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs beim unzuständigen Amtsgericht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen eines beim unzuständigen Gericht eingereichten Prozesskostenhilfegesuchs für eine Beschwerde in Familiensachen

  • rewis.io

    Beschwerde in Familiensachen nach neuem Recht: Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdefrist infolge Einreichung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs beim unzuständigen Amtsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 64 Abs. 1; FamFG § 113; ZPO § 117 Abs. 1
    Rechtsfolgen eines beim unzuständigen Gericht eingereichten Prozesskostenhilfegesuchs für eine Beschwerde in Familiensachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VKH-Gesuch an falsches Gericht: Kein Verschulden wegen FGG-Reform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenskostenhilfegesuch für eine beabsichtigte Beschwerde in einer Familiensache

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Verfahrenskostenhilfegesuch für Beschwerden in Familiensachen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung möglich, wenn unzutreffende Adressierung des Verfahrenskostenhilfeantrags entschuldigt war

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2971
  • MDR 2014, 365
  • FamRZ 2013, 1567
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 118/16

    Elternunterhalt: Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim

    Dem Antragsgegner ist jedoch gegen die Versäumung der Beschwerdefrist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG iVm §§ 233, 234, 236 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. März 2015 - XII ZB 572/13 - FamRZ 2015, 1006 Rn. 32 ff., 42 f. und vom 17. Juli 2013 - XII ZB 700/12 - FamRZ 2013, 1567 Rn. 16).
  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 571/13

    Beschwerde gegen einen Beschluss im Ehescheidungsverbund: Beginn der

    Zu Recht weist die Rechtsbeschwerde darauf hin, dass die von der Verfahrensbevollmächtigten vertretene Rechtsauffassung mit der veröffentlichten Entscheidung jedenfalls eines Oberlandesgerichts übereingestimmt hatte, der sich die gängige Kommentarliteratur angeschlossen hatte, weshalb ihr Rechtsirrtum in diesem Ausnahmefall als unverschuldet anzusehen gewesen wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100 Rn. 23 mwN; s. auch Senatsbeschlüsse vom 5. März 2014 - XII ZB 220/11 - FamRZ 2014, 826 Rn. 12, vom 17. Juli 2013 - XII ZB 700/12 - FamRZ 2013, 1567 Rn. 16 und vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 169/12 - FamRZ 2013, 437 Rn. 19).
  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 572/13

    Familiensache: Verkündungsmängel einer Entscheidung; Beginn der Beschwerdefrist

    Zu Recht weist die Rechtsbeschwerde darauf hin, dass die von der Verfahrensbevollmächtigten vertretene Rechtsauffassung mit der veröffentlichten Entscheidung jedenfalls eines Oberlandesgerichts übereingestimmt hatte, der sich die gängige Kommentarliteratur angeschlossen hatte, weshalb ihr Rechtsirrtum in diesem Ausnahmefall als unverschuldet anzusehen gewesen wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 -FamRZ 2011, 100 Rn. 23 mwN; s. auch Senatsbeschlüsse vom 5. März 2014 - XII ZB 220/11 - FamRZ 2014, 826 Rn. 12, vom 17. Juli 2013 - XII ZB 700/12 -FamRZ 2013, 1567 Rn. 16 und vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 169/12 -FamRZ 2013, 437 Rn. 19).
  • BGH, 05.03.2014 - XII ZB 220/11

    Verfahrenskostenhilfe für eine Beschwerde in einer Familiensache:

    Wegen der nach Inkrafttreten der FGG-Reform zunächst insoweit bestehenden Rechtsunsicherheit, die inzwischen zu einer Gesetzesänderung geführt hat, begründet die Einreichung beim hierfür unzuständigen Amtsgericht kein Verschulden des Rechtsanwalts (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. Juli 2013, XII ZB 700/12, FamRZ 2013, 1567).

    Daran ist, wie das Oberlandesgericht zutreffend hervorgehoben hat, durch das zum 1. September 2009 in Kraft getretene Verfahrensrecht auch in Familienstreitsachen (zunächst) nichts geändert worden (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2013 - XII ZB 700/12 - FamRZ 2013, 1567 Rn. 8 f.).

    Durch das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 3418) ist die Regelung mit Wirkung vom 1. Januar 2013 dahin geändert worden, dass nach § 64 Abs. 1 Satz 2 FamFG Anträge auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde bei dem Gericht "einzulegen" sind, dessen Beschluss angefochten werden soll (Senatsbeschluss vom 17. Juli 2013 - XII ZB 700/12 - FamRZ 2013, 1567 Rn. 16).

    Vor diesem Hintergrund war von einem Rechtsanwalt, der bei der bestehenden unklaren Rechtslage mangels vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und im Schrifttum stark vertretenen Auffassung gefolgt ist, auch nicht zu verlangen, dass er das Verfahrenskostenhilfegesuch sowohl bei dem Amtsgericht als auch bei dem Oberlandesgericht einreichte, so dass ihm auch im Hinblick auf das Gebot der Wahl des sichersten Weges im Ergebnis kein Verschuldensvorwurf zu machen ist (Senatsbeschluss vom 17. Juli 2013 - XII ZB 700/12 - FamRZ 2013, 1567 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 31.07.2013 - XII ZB 154/12

    Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bzgl. Trennungsunterhalts und

    Im vorliegenden Fall war die Frage, bei welchem Gericht nach der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Rechtslage das Verfahrenskostenhilfegesuch für eine beabsichtigte Beschwerde einzureichen war, umstritten, was das Oberlandesgericht nicht verkannt hat (vgl. nunmehr Senatsbeschluss vom 17. Juli 2013 - XII ZB 700/12 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Dresden, 14.01.2014 - 19 UF 398/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Beschwerdefrist im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann gewährt werden, wenn die Fristversäumnis auf einem Rechtsirrtum des Rechtsanwalts beruht, dieser Rechtsirrtum dem Rechtsanwalt aber nicht als Verschulden anzulasten ist, weil er auch unter Anwendung aller Sorgfaltsanforderungen nicht vermeidbar war (BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 700/12 - FamRZ 2013, 1567 Rn. 14).
  • OVG Saarland, 27.07.2015 - 1 A 106/15

    Anforderungen an ein isoliertes Prozesskostenhilfegesuch bei beabsichtigtem

    BGH, Beschlüsse vom 12.12.2012 - XIII B 190/12 - NJW 2013, 1310, und vom 17.7.2013 - XII ZP 700/12 - NJW 2013, 2971.
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