Rechtsprechung
| BFH, 09.12.1987 - I R 148/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Vornahme des Verlustrücktrages - Ermittlung des Einkommens einer Kapitalgesellschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.07.1973 - I R 144/71
Zur Frage des Zeitpunkts von Gewinnausschüttungen sowie zur Frage des Mißbrauchs …
Auszug aus BFH, 09.12.1987 - I R 148/86
Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 11. Juli 1973 I R 144/73 (BFHE 109, 566, BStBl II 1973, 806) unter Hinweis auf den Zufluß beim Anteilseigner zu § 19 Abs. 3 KStG 1965 entschieden, daß Gewinnausschüttungen im Sinne der Vorschrift vorgenommen sind, wenn sie dem Gesellschafter auf den Verrechnungskonten der Gesellschaft gutgeschrieben sind.Jedoch kam es in BFHE 109, 566, BStBl II 1973, 806 auf die Unterschiede zwischen der Abfluß- und der Zuflußtheorie nicht an.
- BFH, 18.12.1985 - I R 222/81
Kapitalgesellschaft - Zufluß von Gewinnanteilen - Steuerabzug - Kapitalertrag - …
Auszug aus BFH, 09.12.1987 - I R 148/86
Im übrigen hat der Senat schon in seinem Urteil vom 19. Dezember 1985 I R 222/81 (BFHE 146, 43, BStBl II 1986, 451) entschieden, daß § 44 EStG eine Sondervorschrift ist, die den Zufluß der Ausschüttung beim Anteilseigner teilweise abweichend von den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen speziell für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs regelt. - BFH, 30.04.1974 - VIII R 123/73
Zur Frage des Zeitpunkts des Zuflusses von Gewinnausschüttungen an einen …
Auszug aus BFH, 09.12.1987 - I R 148/86
Nach Auffassung des erkennenden Senats ist auch das BFH-Urteil vom 30. April 1974 VIII R 123/73 (BFHE 112, 355, BStBl II 1974, 541) nicht einschlägig für die hier interessierende Problematik. - BFH, 09.10.1985 - I R 193/84
Zur Grundlagenfunktion des Körperschaftsteuerbescheides für den …
Auszug aus BFH, 09.12.1987 - I R 148/86
Aus diesem Grunde hält der Senat auch nicht mehr an seinem Hinweis in dem Urteil vom 9. Oktober 1985 I R 193/84 (BFHE 144, 565, BStBl II 1986, 93) fest, daß Ausschüttungsverpflichtungen das Eigenkapital mindern.
- BFH, 02.12.1992 - I R 54/91
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer …
Die Ausschüttungsbelastung ist herzustellen mit dem tatsächlichen Abfluß der Gewinnanteile oder der verdeckten Gewinnausschüttungen bei der Kapitalgesellschaft (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1987 I R 260/83, BFHE 151, 560, BStBl II 1988, 460; I R 148/86, BFH/NV 1988, 524; BFH-Urteil vom 31. Oktober 1990 I R 47/88, BFHE 162, 546, BStBl II 1991, 255).Dieser setzt grundsätzlich voraus, daß die Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter ausbezahlt oder die Gewinnansprüche einvernehmlich in Darlehensansprüche umgewandelt worden sind (BFH in BFHE 151, 560, BStBl II 1988, 460; BFH/NV 1988, 524).
- FG Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 6 K 71/99
Verzicht auf Auszahlung des Gewinnanspruchs
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Münster, 06.11.2000 - 9 K 4022/97
Gewinnausschüttungen als rückwirkendes Ereignis
Z.B. kann der Gewinnverteilungsbeschluß insoweit noch folgenlos geändert, aufgehoben oder einfach faktisch nicht durchgeführt werden (vgl. BFH-Entscheidung vom 09.12.1987 I R 148/86, BFH/NV 1988, 524). - BFH, 28.07.1993 - I R 1/93
Zeitpunkt der Entstehung der Kapitalertragsteuer
Unterbleibt mangels Abflusses der Gewinnausschüttung bei der Kapitalgesellschaft die Körperschaftsteuerminderung oder -erhöhung nach § 27 KStG, betrifft dies zunächst ausschließlich die Körperschaftsteuerschuld der Klägerin (vgl. BFH-Urteile in BFHE 151, 560, BStBl II 1988, 460; vom 9. Dezember 1987 I R 148/86, BFH/NV 1988, 524;… zuletzt bestätigt durch Urteil vom 18. Juli 1990 I R 173/87, BFH/NV 1991, 190).
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