Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BFH, 12.10.1978 - I R 149/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,840
BFH, 12.10.1978 - I R 149/75 (https://dejure.org/1978,840)
BFH, Entscheidung vom 12.10.1978 - I R 149/75 (https://dejure.org/1978,840)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 1978 - I R 149/75 (https://dejure.org/1978,840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Spendenaufruf - Spenden eines städtischen Versorgungsbetriebs - Unterhaltung eines städtischen Hallenbades - Verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 6 Abs. 1, § 7, § 11 Nr. 5a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aus dem üblichen Rahmen fallende Spenden eines Versorgungsbetriebs an die Gemeinde als verdeckte Gewinnausschüttungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 396
  • DB 1979, 726
  • BStBl II 1979, 192
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.06.1974 - I R 94/71

    Verdeckte Einkommensverteilungen als verdeckte Gewinnausschüttungen; hier: …

    Auszug aus BFH, 12.10.1978 - I R 149/75
    Die Abzugsmöglichkeit nach § 11 Nr. 5 KStG hat dann hinter der Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2 KStG (Hinzurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen) zurückzutreten (BFH-Urteil vom 19. Juni 1974 I R 94/71, BFHE 112, 494, BStBl II 1974, 586).

    Im Vordergrund steht hierbei, in welchem Verhältnis die der Trägergemeinde gewährten Spenden zu Spenden an fremde gemeinnützige Körperschaften oder Einrichtungen stehen (vgl. die schon genannten BFH-Urteile I 31/61 S und I R 94/71).

  • BFH, 13.03.1974 - I R 7/71

    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Falle der …

    Auszug aus BFH, 12.10.1978 - I R 149/75
    Subjekt der Körperschaftsteuer dieses Betriebs ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts, hier die Stadtgemeinde, gegen die die Körperschaftsteuer für diesen Betrieb festzusetzen ist und gegen die sich Rechtsmittelentscheidungen wegen dieser Steuerfestsetzung richten müssen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. März 1974 I R 7/71, BFHE 112, 61, BStBl II 1974, 391).
  • BFH, 05.06.1962 - I 31/61 S

    Bewertung einer Zuwendung, die ein Betrieb einer Körperschaft des öffentlichen …

    Auszug aus BFH, 12.10.1978 - I R 149/75
    Abzugsfähige Spenden i. S. des § 11 Nr. 5 KStG an die Trägerkörperschaft - hier die Stadtgemeinde - sind daher möglich (BFH-Urteil vom 5. Juni 1962 I 31/61 S, BFHE 75, 241, BStBl III 1962, 355).
  • BFH, 14.03.1984 - I R 223/80

    Zur Anerkennung von Miet- bzw. Pachtverträgen zwischen Trägerkörperschaft und …

    Das Urteil in BFHE 112, 61, BStBl II 1974, 391 schließt nicht aus, daß diese Grundsätze zur verdeckten Gewinnausschüttung im Rahmen der gesonderten Einkommensermittlung des Betriebs gewerblicher Art anzuwenden sind; denn das Einkommen ist so zu ermitteln, als ob der Betrieb gewerblicher Art im Verhältnis zur Trägerkörperschaft ein selbständiges Rechtssubjekt wäre (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1978 I R 149/75, BFHE 126, 396, BStBl II 1979, 192).
  • BFH, 01.09.1982 - I R 44/78

    Konzessionsabgabe als verdeckte Gewinnausschüttung, wenn nicht ein bestimmter …

    Die Revisionsentscheidung muß damit gegen die Stadtgemeinde der Klägerin mit dem entsprechenden Hinweis auf die Stadtwerke ergehen (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1978 I R 149/75, BFHE 126, 396, BStBl II 1979, 192).

    Das Urteil in BFHE 112, 61, BStBl II 1974, 391 schließt nicht aus, daß diese Grundsätze zur verdeckten Gewinnausschüttung im Rahmen der gesonderten Einkommensermittlung des Betriebs gewerblicher Art anzuwenden sind; denn das Einkommen ist so zu ermitteln, als ob der Betrieb gewerblicher Art im Verhältnis zur Trägerkörperschaft ein selbständiges Rechtssubjekt wäre (vgl. BFHE 126, 396, BStBl II 1979, 192).

  • BFH, 03.02.1993 - I R 61/91

    Pachtzinsen, die eine Trägerkörperschaft für ein angepachtetes Grundstück zahlt, …

    Soweit bei der Ermittlung des Einkommens, das die Trägerkörperschaft durch den Betrieb gewerblicher Art erzielt, Minderungen des dem Betrieb gewerblicher Art gewidmeten Vermögens zugunsten des übrigen Vermögens der Trägerkörperschaft zu beurteilen sind, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats das Einkommen jedoch so zu ermitteln, als ob der Betrieb gewerblicher Art ein selbständiges Steuerrechtssubjekt in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft und die Trägerkörperschaft deren Alleingesellschafter sei (s. z. B. Senatsurteile vom 12. Oktober 1978 I R 149/75, BFHE 126, 396, BStBl II 1979, 192; vom 1. September 1982 I R 44/78, BFHE 136, 412, BStBl II 1982, 783; vom 31. Juli 1990 I R 171/87, BFHE 163, 30, BStBl II 1991, 315; ebenso Abschn. 27 a Abs. 2 der Körperschaftsteuer-Richtlinien - KStR - 1990).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht