Rechtsprechung
| BFH, 20.11.1969 - I R 163/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme einer Verwertung der Erfindung im eigenen gewerblichen Betrieb des Erfinders bei Herstellung oder Bearbeitung von Wirtschaftsgütern nach der durch ein Patent geschützten Erfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 97, 369
- BStBl II 1970, 187
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer …
Auszug aus BFH, 20.11.1969 - I R 163/67
Wie das BVerfG im Beschluß 2 BvL 15/65 vom 30. Januar 1968 (BStBl II 1968, 296) ausgesprochen hat, verstößt die der ErfVO vom 30. Mai 1951 zugrunde liegende Ermächtigung in Art. 11 Nr. 2 Buchst. e des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vom 29. April 1950 (BGBl I 1950, 75) gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG). - BFH, 05.12.1968 - IV R 110/68
Rechtsgültigkeit der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der …
Auszug aus BFH, 20.11.1969 - I R 163/67
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des IV. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil IV R 110/68 vom 5. Dezember 1968 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 94 S. 246 - BFH 94, 246 -, BStBl II 1969, 136) an. - BFH, 14.01.1960 - IV 98/58 U
Verwertung einer Erfindung im eigenen gewerblichen Betrieb des Erfinders - …
Auszug aus BFH, 20.11.1969 - I R 163/67
Wie das BFH-Urteil IV 98/58 U vom 14. Januar 1960 (BFH 70, 504, BStBl III 1960, 189) erkennen läßt, genügt für die Annahme einer Verwertung der Erfindung im eigenen gewerblichen Betrieb die Herstellung oder Bearbeitung von Wirtschaftsgütern nach einer durch ein Patent geschützten Erfindung im eigenen Betrieb des Erfinders.
- BFH, 23.04.1971 - IV 99/65
Freier Erfinder - Überlassung gegen Lizenzzahlung - Herstellung des erfundenen …
Auch in dem BFH-Urteil I R 163/67 vom 20. November 1969 (BFH 97, 369, BStBl II 1970, 187) sei angenommen worden, für die Verwertung im eigenen gewerblichen Betrieb des Erfinders genüge die Herstellung oder Bearbeitung von Wirtschaftsgütern nach der durch ein Patent geschützten Erfindung.Gegen die Rückwirkung bestehen keine Bedenken; der von den Steuerpflichtigen erwähnte Erlaß des RdF vom 11. September 1944 war nicht mehr anwendbar (vgl. die Urteile des Senats IV 304/65 vom 11. September 1969, BFH 98, 141, BStBl II 1970, 306, und IV R 110/68 vom 5. Dezember 1968, BFH 94, 246, BStBl II 1969, 136, und des I. Senats des BFH I R 163/67 vom 20. November 1969, BFH 97, 369, BStBl II 1970, 187).
Der I. Senat des BFH hat in dem erwähnten Urteil I R 163/67 entschieden, daß es für den Ausschluß der Vergünstigung genüge, daß der Erfinder den Gegenstand selbst herstelle, auch wenn er den Vertrieb einem anderen überlasse.
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