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| BFH, 23.05.1973 - I R 187/71, I R 188/71, I R 187-188/71 |
Zitiervorschläge
BFH, Entscheidung vom 23.05.1973 - I R 187/71, I R 188/71, I R 187-188/71 (https://dejure.org/1973,2821)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1973 - I R 187/71, I R 188/71, I R 187-188/71 (https://dejure.org/1973,2821)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revision - Bezeichnung des angefochtenen Urteils - Ausführungen der Revisionsschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 2048
- DB 1973, 1880
- BStBl II 1973, 684
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.07.1967 - VI R 129/67
Anforderungen an den Mindestinhalt einer Revisionsbegründung
Auszug aus BFH, 23.05.1973 - I R 187/71
Ihm kann nicht zugute gehalten werden, daß er keinen sachverständigen Bevollmächtigten oder Beistand hatte (Beschluß des BFH vom 21. Juli 1967 VI R 129/67, BFHE 89, 509, BStBl III 1967, 706).§ 120 Abs. 2 FGO beruht -- wie in dem BFH-Beschluß VI R 129/67 zutreffend ausgeführt ist -- auf der Erwägung, daß es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts ist, wie eine Aufsichtsbehörde den Akteninhalt auf mögliche Fehler zu durchsuchen.
- BFH, 23.05.1973 - I R 188/71
Revision - Bezeichnung des angefochtenen Urteils - Ausführungen der …
Auszug aus BFH, 23.05.1973 - I R 187/71
weitere Verbundverfahren: BFH - 23.05.1973 - AZ: I R 188/71.
- BGH, 11.01.2006 - XII ZB 27/04
Anforderungen an die Bezeichnung des angefochtenen Urteils in der …
Lediglich dann, wenn dasselbe Gericht in mehreren Rechtsstreitigkeiten derselben Parteien am selben Tag mehrere Urteile verkündet hat, erweist sie sich als unverzichtbar (vgl. BFH, Beschluss vom 23. Mai 1973 - I R 187/71 und I R 188/71 - BFHE 109, 422 ff. und Urteil vom 11. Dezember 1985 - I R 31/84 - BFHE 146, 196 ff.).
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