Rechtsprechung
| BFH, 11.11.1987 - I R 189/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.09.1986 - VIII R 198/84
1. Zur Frage der tatsächlichen Beherrschung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - …
Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I R 189/82
NV: § 68 FGO ist auch anwendbar, wenn an die Stelle eines Gewerbesteuerzerlegungsbescheids für Zwecke der Vorauszahlungen ein Jahreszerlegungsbescheid tritt (vgl. BFH-Urteil vom 9.9.1986 VIII R 198/84; Ausführungen zur Wirkung eines --nach § 29 Abs. 1 Satz 1 GewStDV grundsätzlich unzulässigen-- Zerlegungsbescheides für Zwecke der Vorauszahlungen). - BFH, 08.11.1971 - GrS 9/70
Monatsfrist - Stellung des Antrags - Zustellung des Änderungsbescheids
Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I R 189/82
Der Antrag nach § 68 FGO kann auch nach Bestandskraft des Jahreszerlegungsbescheids gestellt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 8.11.1971 GrS 9/70).
- BFH, 27.06.1990 - I R 166/85
Anforderungen an die Urteilsbegründung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines …
Durch den Erlaß der Jahressteuerbescheide haben die Vorauszahlungsbescheide ihre Wirkung wenigstens insoweit verloren, als sie noch nicht vollzogen waren (Urteil in BFHE 147, 463, BStBl II 1987, 28; vgl. auch BFH-Urteil vom 11. November 1987 I R 189/82, nicht veröffentlicht).
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