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Rechtsprechung
   BFH, 08.05.1985 - I R 20/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,9605
BFH, 08.05.1985 - I R 20/85 (https://dejure.org/1985,9605)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1985 - I R 20/85 (https://dejure.org/1985,9605)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1985 - I R 20/85 (https://dejure.org/1985,9605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinweis auf die mögliche nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer des Entlastungsgesetzes als Bestandteil einer ordnungsmäßigen Rechtsmittelbelehrung - Beginn der Revisionsfrist mit Zustellung des finanzgerichtlichen Urteils

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.10.1981 - IV R 108/81

    Dienstreise - Abwesenheit von der Wohnung - Verschulden - Zustellung - …

    Auszug aus BFH, 08.05.1985 - I R 20/85
    Eine Fristversäumnis ist als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte, wobei unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Garantien eines wirksamen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -) keine überhöhten Anforderungen daran gestellt werden dürfen, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 108/81, BFHE 134, 388, BStBl II 1982, 165, mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 10.08.1977 - II R 89/77

    Steuerberater - Zustellung des Beschwerdebescheides - Sorgfältige Prüfung der …

    Auszug aus BFH, 08.05.1985 - I R 20/85
    Von einem Steuerberater als Prozeßbevollmächtigten muß erwartet werden, daß er die verfahrensrechtliche Lage sorgfältig prüft (BFH-Beschluß vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769).
  • BFH, 20.10.1982 - I R 61/82

    Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist - Unterschrift bei Antrag auf …

    Auszug aus BFH, 08.05.1985 - I R 20/85
    Ein solcher Antrag ist zwar rechtzeitig eingegangen, aber nicht von einer nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG postulationsfähigen Person unterzeichnet und damit nicht wirksam gestellt worden (BFH-Beschluß vom 20. Oktober 1982 I R 61/82, BFHE 136, 575, BStBl II 1983, 134).
  • BGH, 18.10.1978 - IV ZB 62/78

    Oberlandesgericht als Berufungsgericht in Kindschaftssachen - Verschulden eines …

    Auszug aus BFH, 08.05.1985 - I R 20/85
    Die Unkenntnis oder das Übersehen einer unzweifelhaften prozessualen Rechtslage begründet gegen ihn den Vorwurf des Verschuldens (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 1978 IV ZB 62/78, Versicherungsrecht 1978, 1169).
  • BFH, 12.03.1992 - V B 18/92

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen den Beschluss über die Aussetzung der …

    Daß die Geltung des Art. 1 Nr. 3 BFHEntlG erst nach dem Beschluß des FG vom 18. Dezember 1991 über den 31. Dezember 1991 hinaus verlängert wurde, hindert die Anwendbarkeit dieser Vorschrift nicht (vgl. auch Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 8. Mai 1985 I R 20/85, BFH / NV 1986, 293).
  • FG München, 22.09.1999 - 2 K 4229/95

    Nachweis der Bevollmächtigung; keine Fristverlängerung nach Ablauf einer …

    Dabei dürfen unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Garantie eines wirksamen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 , Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -) keine überhöhten Anforderungen daran gestellt werden, was der Betroffene zu veranlassen und vorzubringen hat, um nach einer Fristversäumung Wiedereinsetzung zu erhalten (BFH- Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 108/81, BFHE 134, 388 , BStBl II 1982, 165 ; BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1985 I R 20/85, BFH/NV 1986, 293;… vom 14. August 1986 VIII R 241/84, BFH/NV 1987, 170).
  • BFH, 14.08.1986 - VIII R 241/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Dabei dürfen unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Garantien eines wirksamen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) keine überhöhten Anforderungen daran gestellt werden, was der Betroffene zu veranlassen und vorzubringen hat, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 108/81, BFHE 134, 388, BStBl II 1982, 165, mit Rechtsprechungsnachweisen; BFH-Beschluß vom 8. Mai 1985 I R 20/85, BFH/NV 1986, 293).
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