Rechtsprechung
| BFH, 10.05.1972 - I R 220/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Betriebliche Darlehnsschuld - Valuta - Anschaffung eines Gegenstands - Notwendiges Privatvermögen - Einlage - Umwandlung in Privatschuld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 105, 480
- DB 1972, 1753
- BStBl II 1972, 620
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BFH, 07.05.1965 - VI 217/64 U
Überführung einer betrieblichen Darlehnsschuld aus dem Betriebsvermögen in das …
Auszug aus BFH, 10.05.1972 - I R 220/70
Dazu sei erforderlich, daß bisher betriebsfremde Vermögensstücke aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt und damit das Betriebsvermögen vermehren würden (Urteil des BFH VI 217/64 U vom 7. Mai 1965, BFH 82, 548, BStBl III 1965, 445). - BFH, 18.01.1972 - VIII R 125/69
Steuerumgehung - Nachversteuerung - Ausgleich von Entnahmen
Auszug aus BFH, 10.05.1972 - I R 220/70
Die Entnahmen aus dem Betrieb im Sinne von § 10a Abs. 2 Satz 1 EStG, die für die Prüfung der Frage der Nachversteuerung dem Gewinn gegenübergestellt werden, ergeben sich als Nettobetrag aus der Verrechnung der Entnahmen und Einlagen im Sinne von § 4 Abs. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil VIII R 125/69 vom 18. Januar 1972, BFH 104, 419, BStBl II 1972, 344). - BFH, 29.11.1968 - VI R 183/66
Haus - Gemeinsame Errichtung - Private Sphäre - Teilweise betriebliche Nutzung - …
Auszug aus BFH, 10.05.1972 - I R 220/70
Diese Ausnahme beruht auf der Überlegung, daß zwischen einer Verbindlichkeit und einem mit ihrem Gegenwert erworbenen Wirtschaftsgut ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (vgl. BFH-Urteil VI R 183/66 vom 29. November 1968, BFH 94, 452 [456], BStBl II 1969, 233, mit Rechtsprechungshinweisen). - BFH, 16.01.1958 - IV 246/56 U
Durchführung eines Gewinnfeststellungsverfahren bei Streitigkeit über die …
Auszug aus BFH, 10.05.1972 - I R 220/70
Über ihre Höhe ist bei Mitunternehmern im einheitlichen Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden (BFH-Urteil IV 246/56 U vom 16. Januar 1958, BFH 67, 141, BStBl III 1958, 327, und Paulick in Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 215 AO Anm. 27 und 28, mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Gleiches gilt, wenn die Darlehensmittel - entgegen der ursprünglichen Absicht - für private Zwecke verwendet werden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 1972 I R 220/70, BFHE 105, 480, BStBl II 1972, 620). - FG München, 19.12.2000 - 6 K 453/00
Betriebsaugabenabzug für erst nach dem Auslaufen der großen Übergangsregelung …
Das ist z. B. dann möglich, wenn die Verbindlichkeit mit dem Erwerb eines bestimmten Gegenstands, etwa eines Grundstücks, zusammenhängt und dieser Gegenstand zulässigerweise dem Betrieb entnommen wird (vgl. BFH-Urteile vom 7. Mai 1965 VI 217/64 U, BFHE 82, 548, BStBl III 1965, 445, und vom 10. Mai 1972 I R 220/70, BFHE 105, 480, BStBl II 1972, 620).Diese Ausnahme beruht auf der Überlegung, daß zwischen einer Verbindlichkeit und einem mit ihrem Gegenwert erworbenen Wirtschaftsgut ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 105, 480 , BStBl II 1972, 620).
Bei Anwendung der Rechtsgrundsätze der BFH-Urteile in BFHE 82, 548, BStBl III 1965, 445 und BFHE 105, 480 , BStBl II 1972, 620 blieb die streitige Verbindlichkeit auch nach Überführung des Wohngrundstücks ins Privatvermögen der Kläger eine Betriebsschuld.
d) Der erkennende Senat teilt - auch im Hinblick auf die BFH-Urteile in BFHE 82, 548, BStBl III 1965, 445, und in BFHE 105, 480 , BStBl II 1972, 620 - die Auffassung, daß es für die im Streitfall zu entscheidende Frage auf die wirtschaftliche Zuordnung der angefallenen Erhaltungsaufwendungen ankommt.
- BFH, 21.02.1991 - IV R 46/86
Der tatsächliche Verwendungszweck der Darlehensmittel bestimmt die private oder …
Auch dann kommt es entscheidend auf die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel an (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Mai 1972 I R 220/70, BFHE 105, 480, BStBl II 1972, 620; Beschluß in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 824).
- FG Baden-Württemberg, 02.09.1998 - 2 K 245/95
Umwandlung Bauherren- in Wohnungseigentümergemeinschaft
Da diese Wohnung der Einkunftserzielung diente, mussten auch die hierauf entfallenden Schuldzinsen - in Höhe von 90 v.H. der insgesamt angefallenen Zinsen - als Werbungskosten berücksichtigt werden (vgl. hierzu auch BFH-Urteile vom 11. Dezember 1980 - I R 61/79 -, BStBl II 1981, 461 und vom 10. Mai 1972 - I R 220/70 -, BStBl II 972, 620). - BFH, 11.12.1980 - I R 61/79
Schuldzinsen für am Privatgrundstück dinglich gesicherte Verbindlichkeiten des …
Mithin ist auch für die Annahme einer sog. wirtschaftlichen Umwandlung der Schuld (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 10. Mai 1972 I R 220/70, BFHE 105, 480, BStBl II 1972, 620) kein Raum. - FG Brandenburg, 12.07.2000 - 2 K 1417/98
Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwendung von Darlehensmitteln für den …
Zwar entfällt der betriebliche Zusammenhang einer Verbindlichkeit auch dann, wenn der Steuerpflichtige nicht den erworbenen Gegenstand selbst in das Privatvermögen überführt, sondern Geldmittel entnimmt, die dem Betrieb auf Grund der Verbindlichkeit zur Verfügung stehen, und mit ihnen einen Gegenstand des Privatvermögens anschafft (siehe auch BFH, Urteil vom 10. Mai 1997 - I R 220/70, BStBl. II 1972, 620), jedoch muss dieser Zusammenhang anhand objektiver Umstände feststellbar sein. - BFH, 18.10.1972 - I R 237/70
Bilanzverschönerung - Window-dressing - Kreditmittel - Kapitalkonto - Einlage - …
Gewillkürtes Betriebsvermögen gibt es bei Schulden nicht, und zwar in gleicher Weise nicht bei Einzelunternehmern (§ 15 Nr. 1 EStG) wie bei Mitunternehmern (§ 15 Nr. 2 EStG)." Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auch auf sein Urteil I R 220/70 vom 10. Mai 1972 (BFH 105, 480, BStBl II 1972, 620).
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