Rechtsprechung
| BFH, 22.07.1987 - I R 226/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Aufhebung ohne Entscheidung zur Sache - Feststellung wesentlicher Fehler des Verwaltungsverfahrens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BFH, 05.10.1977 - I R 230/75
Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen …
Auszug aus BFH, 22.07.1987 - I R 226/83
Das FA hat unter Bezugnahme auf die höchstrichterliche Rechtsprechung verdeckte Gewinnausschüttungen angenommen, weil die Klägerin ihren beiden Gesellschafter-Geschäftsführern Tätigkeitsvergütungen in einer Höhe gezahlt habe, die sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist, nicht gewährt hätte (vgl. z. B. Urteil des BFH vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).Nach der Rechtsprechung sind hierbei Art und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung sowie Art und Höhe der Vergütungen, welche gleichartige Betriebe ihren Geschäftsführern für entsprechende Leistungen gewähren, zu berücksichtigen (vgl. BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).
- BFH, 07.07.1976 - I R 66/75
Finanzamt - Unzulässige Abweisung - Einspruch - Prüfung einer nachgereichten …
Auszug aus BFH, 22.07.1987 - I R 226/83
Die Rechtsprechung hat ein besonderes rechtliches Interesse lediglich in den Fällen bejaht, in denen der Kläger durch auf die Rechtsbehelfsentscheidung beschränkte Mängel beeinträchtigt wird, an deren isolierter Aufhebung ein Rechtsschutzinteresse besteht (vgl. BFH-Urteile vom 18. Oktober 1972 II R 110/69, BFHE 107, 409, BStBl II 1973, 187, und vom 7. Juli 1976 I R 66/75, BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680 betr. - BFH, 29.05.1984 - VIII R 177/78
Rückstellung für Pensionsverpflichtung - Einzelunternehmen - Pensionszusage - …
Auszug aus BFH, 22.07.1987 - I R 226/83
Ob dem FA ein Verfahrensmangel unterlaufen ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aufgrund der materiellen Rechtsauffassung zu beurteilen, die das FA seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (Urteil vom 29. Mai 1984 VIII R 177/78, BFHE 141, 272, 276, BStBl II 1984, 661, 663;… vgl. Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 100 FGO Tz. 16;… Ziemer / Haarmann / Lohse / Beermann, a.a.O., Rdnr. 9550).
- BFH, 19.03.1975 - I R 137/73
Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gewinnlosigkeit - Ermittlung …
Auszug aus BFH, 22.07.1987 - I R 226/83
Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 19. März 1975 I R 137/73 (BFHE 116, 12, BStBl II 1975, 722) dem FA vorwirft, nicht erkannt zu haben, daß der Frage der Kapitalverzinsung die von diesem angenommene Ausschließlichkeit nicht zukomme, handelt es sich um keinen Verfahrensmangel, sondern um einen Fehler in der Rechtsanwendung, der eine Kassation der angefochtenen Bescheide nach § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO nicht zuläßt. - BFH, 19.08.1982 - IV R 185/80
Vorverfahren - Beiladung - Wiederholung des Vorverfahrens - Aufhebung der …
Auszug aus BFH, 22.07.1987 - I R 226/83
Ein auf die Aufhebung der Einspruchsentscheidung beschränkter Klageantrag kommt im Anwendungsbereich des § 44 Abs. 2 FGO nur in Betracht, soweit ein besonderes rechtliches Interesse des Klägers an der Wiederholung des Vorverfahrens besteht (BFH-Urteil vom 19. August 1982 IV R 185/80, BFHE 136, 445, BStBl II 1983, 21). - BFH, 18.10.1972 - II R 110/69
Einspruchsentscheidung - Gegenstand einer Anfechtungsklage - Urteil des …
Auszug aus BFH, 22.07.1987 - I R 226/83
Die Rechtsprechung hat ein besonderes rechtliches Interesse lediglich in den Fällen bejaht, in denen der Kläger durch auf die Rechtsbehelfsentscheidung beschränkte Mängel beeinträchtigt wird, an deren isolierter Aufhebung ein Rechtsschutzinteresse besteht (vgl. BFH-Urteile vom 18. Oktober 1972 II R 110/69, BFHE 107, 409, BStBl II 1973, 187, und vom 7. Juli 1976 I R 66/75, BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680 betr.
- BFH, 15.09.1988 - IV R 134/86
Anforderungen an Aufklärung eines Sachverhalts durch das Finanzgericht
Die Feststellungen des Gerichts, ob die Voraussetzungen für eine Aufhebung ohne Entscheidung zur Sache nach dieser Vorschrift vorliegen, ist eine im Revisionsverfahren nachprüfbare Rechtsentscheidung (BFH-Urteil vom 22. Juli 1987 I R 226/83, nicht veröffentlicht - NV -).Grundsätzlich kann auch die Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch das FA (§ 88 AO 1977) einen solchen Verfahrensmangel darstellen (Urteil in BFHE 130, 7, BStBl II 1980, 330, 331, und BFH-Urteil vom 22. Juli 1987 I R 226/83, NV).
Ob dem FA ein Verfahrensmangel unterlaufen ist, ist nach der materiellen Rechtsauffassung zu beurteilen, die das FA seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (BFH-Urteile vom 29. Mai 1984 VIII R 177/78, BFHE 141, 272, 276, BStBl II 1984, 661, 663;… vom 12. Juni 1986 VII R 135/80, BFH/NV 1988, 76, 79, und vom 22. Juli 1987 I R 226/83, NV).
- BFH, 20.02.2018 - XI B 129/17
Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung nur ausnahmsweise zulässig - …
Rn. 22 a) Ein auf die Aufhebung der Einspruchsentscheidung beschränkter Klageantrag kommt im Anwendungsbereich des § 44 Abs. 2 FGO nur in Betracht, soweit ein besonderes rechtliches Interesse des Klägers an der Wiederholung des Vorverfahrens besteht (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1987 I R 226/83, BFH/NV 1988, 743, Rz 23, m.w.N.). - BFH, 19.03.2009 - V R 17/06
Auslegung von Schreiben fachkundiger Bevollmächtigter als Einspruch - …
Diese Beschwer kann zulässigerweise (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1972 II R 110/69, BFHE 107, 409, BStBl II 1973, 187; vom 7. Juli 1976 I R 66/75, BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680, unter II. 1. a; vom 22. Juli 1987 I R 226/83, BFH/NV 1988, 743, unter 2., …und vom 20. November 2008 III R 66/07, BStBl II 2009, 185, BFH/NV 2009, 245, unter II. 3.) durch Aufhebung der Einspruchsentscheidung beseitigt werden, ohne dass es einer Aufhebung der angefochtenen Bescheide bedarf.
- BFH, 22.04.1997 - IX R 74/95
Erheblichkeit und Sachdienlichkeit einer Ermittlung i. S. des § 100 Abs. 3 FGO
Der revisionsrichterlichen Überprüfung unterliegt jedenfalls die Feststellung des FG, daß die (erforderlichen) Ermittlungen nach Art oder Umfang erheblich sind und die Aufhebung unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1989 I R 107/85, nicht veröffentlicht - Leitsatz in BFH/NV 1990, 646 -, und BFH-Urteil vom 22. Juli 1987 I R 226/83, BFH/NV 1988, 743; vgl. auch Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Tz. 9563). - BFH, 16.12.2020 - VIII B 141/19
Berechtigtes Interesse als Sachurteilsvoraussetzung der isolierten …
Für die Zulässigkeit einer solchen Klage verlangt die ständige Rechtsprechung des BFH, dass entweder ein besonderes rechtliches Interesse des Einspruchsführers und Klägers an der Wiederholung des Vorverfahrens besteht, etwa weil anderenfalls der Rechtsschutz verkürzt würde oder die Entlastungswirkung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens entwertet wäre, oder dass sich eine eigenständige Beschwer ausschließlich aus der Einspruchsentscheidung ergibt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 07.07.1976 - I R 66/75, BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680; vom 11.10.1977 - VII R 73/74, BFHE 124, 1, BStBl II 1978, 154; vom 22.07.1987 - I R 226/83, BFH/NV 1988, 743, unter 2.; Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 44 FGO Rz 340, m.w.N.). - BFH, 18.10.1989 - I R 107/85 Die Feststellung des FG, daß die Voraussetzungen für eine derartige Aufhebung ohne Entscheidung zur Sache vorliegen, ist eine im Revisionsverfahren nachprüfbare Rechtsentscheidung (vgl. BFH-Urteil vom 22.Juli 1987 I R 226/83, BFH/NV 1988, 743).
Derartige Fehler berechtigen das FG nicht zu einer bloßen Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes ohne Entscheidung in der Sache (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 743).
- BFH, 17.05.1990 - IV R 36/89
Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens nach der Abtrennung eines …
Die Feststellung des Gerichts über das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist eine im Revisionsverfahren nachprüfbare Rechtsentscheidung (BFH-Urteil vom 22. Juli 1987 I R 226/83, nicht veröffentlicht - NV -).
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