Rechtsprechung
| BFH, 18.10.1972 - I R 237/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bilanzverschönerung - Window-dressing - Kreditmittel - Kapitalkonto - Einlage - Betriebliche Darlehnsaufnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 107, 423
- DB 1973, 309
- BStBl II 1973, 136
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 24.11.1967 - VI R 71/66
Betriebsschuld - Eheleute - Alleingesellschafter einer KG - Betriebliche …
Auszug aus BFH, 18.10.1972 - I R 237/70
Ob eine Schuld zum Betriebsvermögen gehöre oder nicht, sei nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen (Urteil des BFH VI R 71/66 vom 24. November 1967, BFH 91, 37, BStBl II 1968, 177).Wenngleich im Streitfalle -- anders als in den mit den BFH-Urteilen VI 51/63 vom 24. Juli 1964 (HFR 1965, 12: Darlehensaufnahme zur Anschaffung eines betrieblich zu nutzenden Grundstücks) und VI R 71/66 (…a. a. O.: Darlehnsaufnahme zum Bau eines eigengenutzten Einfamilienhauses) entschiedenen Fällen -- keine Beziehung zwischen den Darlehnsaufnahmen und einem bestimmten, dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zugehörigen Wirtschaftsgut bestanden habe, so könne doch dem BFH-Urteil IV 107/55 U vom 9. Mai 1957 (BFH 65, 63, BStBl III 1957, 258) nicht gefolgt werden, wenn es mangels einer solchen Beziehung die Behandlung einer Darlehnsschuld als Privatschuld für möglich erachtet und die Leistung einer Einlage aus den Darlehnsmitteln zum Ausgleich von Entnahmen bei der Inanspruchnahme der Vorschrift des § 32a EStG 1949 mit steuerlicher Wirkung anerkannt habe.
Zutreffend ist das FG bei der Beurteilung des Streitfalles von den Ausführungen des BFH im Urteil VI R 71/66 (…a. a. O.) ausgegangen, nach denen die Frage, ob eine Schuld zum Betriebsvermögen gehöre, nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen ist.
- BFH, 24.06.1969 - I R 174/66
Betriebsvermögen - Einlage von Geldmitteln - Ausgleich von Entnahmen - …
Auszug aus BFH, 18.10.1972 - I R 237/70
Ein Eingehen auf die steuerrechtliche Bedeutung der jeweils nur kurzfristigen Belassung der zugeführten Mittel im Betrieb erübrige sich deshalb (Hinweis auf das BFH-Urteil I R 174/66 vom 24. Juni 1969, BFH 97, 415, BStBl II 1970, 205 mit weiterer Rechtsprechung).Soweit die Rechtsprechung heute für die steuerrechtliche Anerkennung des betrieblichen Interesses an einer Einlage von Geldmitteln, deren Einlage mit dem Interesse am Ausgleich von Entnahmen im gleichen Veranlagungszeitraum begründet und die alsbald nach dem Bilanzstichtag wieder entnommen werden, einen wirtschaftlich vernünftigen Grund fordert (BFH-Urteile I R 174/66, a. a. O.; VIII R 125/69 vom 18. Januar 1972, BFH 104, 419, BStBl II 1972, 344), handelt es sich zwar um ein den Streitfall nur am Rande berührendes Problem, zeigt sich indes, daß die von der Klägerin aus der Begründung des BFH-Urteils IV 107/55 U (…a. a. O.) gezogene Schlußfolgerung auf das Gegebensein einer vom Verwendungszweck der Darlehnsmittel unbeeinflußten allgemeinen Gestaltungsfreiheit (Betriebsschuld-Privatschuld) nicht richtig ist.
- BFH, 22.07.1966 - VI 12/65
Auszug aus BFH, 18.10.1972 - I R 237/70
"Der Ansatz von Verbindlichkeiten ist insoweit der Verfügung des Unternehmers entzogen, als die Verbindlichkeiten nicht allein durch einen Willensakt des Unternehmers die Eigenschaft als Betriebs- oder Privatschuld wechseln können (Entscheidung des Senats VI 12/65 vom 22. Juli 1966, BFH 86, 482, BStBl III 1966, 542).
- BFH, 18.01.1972 - VIII R 125/69
Steuerumgehung - Nachversteuerung - Ausgleich von Entnahmen
Auszug aus BFH, 18.10.1972 - I R 237/70
Soweit die Rechtsprechung heute für die steuerrechtliche Anerkennung des betrieblichen Interesses an einer Einlage von Geldmitteln, deren Einlage mit dem Interesse am Ausgleich von Entnahmen im gleichen Veranlagungszeitraum begründet und die alsbald nach dem Bilanzstichtag wieder entnommen werden, einen wirtschaftlich vernünftigen Grund fordert (…BFH-Urteile I R 174/66, a. a. O.; VIII R 125/69 vom 18. Januar 1972, BFH 104, 419, BStBl II 1972, 344), handelt es sich zwar um ein den Streitfall nur am Rande berührendes Problem, zeigt sich indes, daß die von der Klägerin aus der Begründung des BFH-Urteils IV 107/55 U (…a. a. O.) gezogene Schlußfolgerung auf das Gegebensein einer vom Verwendungszweck der Darlehnsmittel unbeeinflußten allgemeinen Gestaltungsfreiheit (Betriebsschuld-Privatschuld) nicht richtig ist. - BFH, 10.05.1972 - I R 220/70
Betriebliche Darlehnsschuld - Valuta - Anschaffung eines Gegenstands - …
Auszug aus BFH, 18.10.1972 - I R 237/70
Gewillkürtes Betriebsvermögen gibt es bei Schulden nicht, und zwar in gleicher Weise nicht bei Einzelunternehmern (§ 15 Nr. 1 EStG) wie bei Mitunternehmern (§ 15 Nr. 2 EStG)." Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auch auf sein Urteil I R 220/70 vom 10. Mai 1972 (BFH 105, 480, BStBl II 1972, 620). - BFH, 09.05.1957 - IV 107/55 U
Bedeutung der Änderung des Umrechnungskurses des US-Dollars zur DM für die …
Auszug aus BFH, 18.10.1972 - I R 237/70
Wenngleich im Streitfalle -- anders als in den mit den BFH-Urteilen VI 51/63 vom 24. Juli 1964 (HFR 1965, 12: Darlehensaufnahme zur Anschaffung eines betrieblich zu nutzenden Grundstücks) und VI R 71/66 (…a. a. O.: Darlehnsaufnahme zum Bau eines eigengenutzten Einfamilienhauses) entschiedenen Fällen -- keine Beziehung zwischen den Darlehnsaufnahmen und einem bestimmten, dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zugehörigen Wirtschaftsgut bestanden habe, so könne doch dem BFH-Urteil IV 107/55 U vom 9. Mai 1957 (BFH 65, 63, BStBl III 1957, 258) nicht gefolgt werden, wenn es mangels einer solchen Beziehung die Behandlung einer Darlehnsschuld als Privatschuld für möglich erachtet und die Leistung einer Einlage aus den Darlehnsmitteln zum Ausgleich von Entnahmen bei der Inanspruchnahme der Vorschrift des § 32a EStG 1949 mit steuerlicher Wirkung anerkannt habe.
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Sie ergibt sich vielmehr aus der steuerrechtlichen Anerkennung der - gewillkürten - Zurechnung eines aktiven Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen einerseits und dem - durch die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel hergestellten - Zurechnungszusammenhang zwischen diesem Wirtschaftsgut und der Kreditaufnahme andererseits (vgl. BFH-Urteile vom 11. Februar 1955 III 8/55 U, BFHE 60, 311, BStBl III 1955, 119; vom 18. Oktober 1972 I R 237/70, BFHE 107, 423, BStBl II 1973, 136). - BFH, 05.10.1973 - VIII R 30/70
Betrieblicher Vorgang - Entgeltliche Leibrentenverpflichtung - Beurteilung - …
Wenn ein Steuerpflichtiger ein Darlehen für betriebliche Zwecke aufnimmt, so entschied erst jüngst der BFH im Urteil vom 18. Oktober 1972 I R 237/70 (BFHE 107, 423, BStBl II 1973, 136), sei es nicht möglich, die Aufnahme des Darlehens als Privatvermögen zu behandeln und die so im Privatvermögen erlangten Mittel dem Betriebsvermögen im Wege der Einlage zuzuführen.Der Kläger konnte sie auch nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen ansetzen, da Verbindlichkeiten nur notwendiges Betriebsvermögen oder Privatvermögen sein können (BFH-Urteil I R 237/70).
- BFH, 01.06.1978 - IV R 109/74
Zinszahlung - Schenkung von Eltern an ihre Kinder - Darlehnsforderung
a) In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist seit langem anerkannt, daß die Frage, ob eine Schuld zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört, ausschließlich nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen ist und daß es demgemäß "gewillkürtes Betriebsvermögen" bei Schulden grundsätzlich nicht gibt (z. B. Urteile vom 5. Oktober 1973 VIII R 30/70, BFHE 110, 524 [527], BStBl II 1974, 88; vom 18. Oktober 1972 I R 237/70, BFHE 107, 423 [425], BStBl II 1973, 136; vom 24. November 1967 VI R 71/66, BFHE 91, 37, BStBl II 1968, 177; vom 22. Juli 1966 VI 12/65, BFHE 86, 482, BStBl III 1966, 542; vom 7. Mai 1965 VI 217/64 U, BFHE 82, 548, BStBl III 1965, 445).
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