Rechtsprechung
| BFH, 14.07.2004 - I R 24/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Steuerliche Behandlung von Zuschlägen für Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht - Zahlung von Zuschlägen an den Geschäftsführer einer Gesellschaft - Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit als verdeckte Gewinnausschüttung - Gesonderte ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
VGA durch Zuschläge auf Geschäftsführergehalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3 S. 2
VGA - Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge an Gesellschafter-Geschäftsführer - datenbank.nwb.de
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge an Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Geschäftsführergehalt
- Steuerliche Folgen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 20.11.2003 - 13 K 1009/02
- BFH, 14.07.2004 - I R 24/04
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BFH, 19.03.1997 - I R 75/96
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an …
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 24/04
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind gesonderte Vergütungen, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für die Ableistung von Überstunden zahlt, aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA (Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655;… Senatsbeschluss vom 8. März 2000 I B 90/98, BFH/NV 2000, 991, m.w.N.).Das gilt in besonderem Maße dann, wenn die zusätzliche Vergütung nur für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit gezahlt wird, da dann die Annahme gerechtfertigt ist, dass dem Gesellschafter-Geschäftsführer aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen die in § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorgesehene Steuervergünstigung verschafft werden soll (Senatsurteil in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577).
- BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00
Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 24/04
Jedoch ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in einer solchen Situation das FG-Urteil aufzuheben (BFH-Urteil vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 123 Rz. 3, m.w.N.).Zugleich ist über die Rechtmäßigkeit des Änderungsbescheids zu entscheiden, ohne dass es dafür eines ausdrücklichen Antrags des Klägers bedarf (BFH-Urteil in BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43).
- BFH, 27.03.2001 - I R 40/00
VGA bei Überstundenvergütungen
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 24/04
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind gesonderte Vergütungen, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für die Ableistung von Überstunden zahlt, aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA (Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655;… Senatsbeschluss vom 8. März 2000 I B 90/98, BFH/NV 2000, 991, m.w.N.).Diese Beurteilung gilt im Grundsatz gleichermaßen für beherrschende wie für nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (Senatsurteil in BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655).
- BFH, 08.03.2000 - I B 90/98
Gesellschafter-Geschäftsführer : Überstundenvergütung vGA?
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 24/04
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind gesonderte Vergütungen, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für die Ableistung von Überstunden zahlt, aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA (Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655; Senatsbeschluss vom 8. März 2000 I B 90/98, BFH/NV 2000, 991, m.w.N.). - BFH, 19.07.2001 - I B 14/00
VGA; Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 24/04
Deshalb wird auch diese Gestaltung von der genannten Rechtsprechung des Senats erfasst (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2001 I B 14/00, BFH/NV 2001, 1608). - FG Köln, 20.11.2003 - 13 K 1009/02
Zuschläge an den Gesellschafter-GF für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als …
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 24/04
Die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage hat das Finanzgericht (FG) im Streitpunkt abgewiesen; sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 601 abgedruckt. - BFH, 27.03.2001 - I B 52/00
Vergütung eines Geschäftsführers - Steuerfreie Lohnzahlungen - Verdeckte …
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 24/04
Denn das Erfordernis von Arbeiten zu außergewöhnlichen Zeiten führt nicht ohne weiteres dazu, dass es gleichermaßen erforderlich wäre, hierfür besondere Zuschläge zu zahlen (Senatsbeschluss vom 27. März 2001 I B 52/00, Steuern und Bilanzen 2001, 773).
- BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05
Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an …
Diese Beurteilung gilt im Grundsatz gleichermaßen für beherrschende wie für nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 I R 24/04, BFH/NV 2005, 247). - FG Münster, 14.04.2015 - 1 K 3431/13
Zahlung steuerfreier Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge an …
Diese Absicht begründet jedoch die Veranlassung der Vorteilszuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis (vgl. insgesamt zu den vorstehenden Grundsätzen höchstrichterlicher Rechtsprechung: BFH, Urteile v. 19.03.1997, I R 75/96, juris; v. 27.03.2001, I R 40/00, juris; v. 23.07.2003, I R 80/02, juris; v. 14.07.2004, I R 111/03, juris; v. 14.07.2004, I R 24/04, juris; v. 03.08.2005, I R 7/05, juris; v. 27.03.2012, VIII R 27/09, juris; Beschlüsse v. 08.03.2000, I B 90/98, juris; v. 27.03.2001, I B 52/00, juris; v. 19.07.2001, I B 14/00, juris).Denn Gesellschafter-Geschäftsführer sind auch und gerade in Fällen betriebs- und branchenspezifischer betrieblicher Strukturen und Bedürfnisse aufgrund ihrer Stellung, ihres besonderen Treuverhältnisses und ihrer finanziellen Grundausstattung zu einem erhöhten Einsatz (über die normale Arbeitszeit hinaus) verpflichtet (pars pro toto: BFH, Urteil v. 14.07.2004, I R 24/04).
- FG Münster, 27.01.2016 - 10 K 1167/13
Einkommensteuerliche Betrachtung des GmbH-Mehrheitsgesellschafters als faktischer …
Das gilt in besonderem Maße dann, wenn die zusätzliche Vergütung nur für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit gezahlt wird, da dann die Annahme gerechtfertigt ist, dass dem Gesellschafter-Geschäftsführer aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen die in § 3b EStG vorgesehene Steuervergünstigung verschafft werden soll (vgl. etwa BFH-Urteil in BStBl II 1997, 577; vom 14.7.2004 I R 24/04, BFH/NV 2005, 247).
- FG München, 06.03.2007 - 6 K 711/05
Sonn- und Feiertagszuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer
a) Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, ist die Zahlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit mit dem Tätigkeitsprofil eines GmbH-Geschäftsführers i.d.R. nicht zu vereinbaren und führt zur verdeckten Gewinnausschüttung (…Urteile vom 8.4.1997 I R 66/96, BFH/NV 1997, 804; vom 27.3.2001 I R 40/00, BStBl II 2001, 655 ; vom 14.7.2004 I R 24/04, BFH/NV 2005, 247).Nach Überzeugung des Gerichts waren daher nicht ausschließlich betriebliche Gründe für die Zahlung der Zuschläge an Herrn A X ausschlaggebend, vielmehr sollte diesem aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen die in § 3b EStG vorgesehene Steuervergünstigung verschafft werden (s. BFH-Urteil vom 14.7.2004 in BFH/NV 2005, 247).
- FG Düsseldorf, 12.04.2019 - 6 K 2648/17
Verdeckte Gewinnausschüttung von an Gesellschfter-Geschäftsführer gezahlten …
Rn. 34 Zudem gilt diese Beurteilung gleichermaßen für beherrschende wie für nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (BFH, Urteile vom 27. März 2001, I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655; vom 14. Juli 2004, I R 24/04, BFH/NV 2004, 247), daher ergibt sich auch nichts anderes daraus, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer im Streitfall nur zu 50% an der Klägerin beteiligt ist.Rn. 41 Darüber hinaus rechtfertigt der bloße Umstand, dass Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erforderlich ist, die Widerlegung der Vermutung für die Veranlassung der Vergütungsvereinbarung durch das Gesellschaftsverhältnis nicht, wenn das Erfordernis von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gerade auf den spezifischen Unternehmensgegenstand zurückzuführen ist (…BFH, Urteile vom 08. April 1997, I R 66/96, BFH/NV 1997, 804; vom 14. Juli 2004, I R 24/04, BFH/NV 2005, 247;… Gosch, KStG, 3. Auflage, § 8, Rn. 1304).
- FG Bremen, 08.05.2008 - 1 K 63/07
Steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage; Beurteilung einer Sonderzahlung als …
Denn ein im Vergleich zu anderen Beschäftigten höherer persönlicher Einsatz entspricht dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 I R 24/04, BFH/NV 2005, 247, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 26.02.2010 - 10 K 954/09
Verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund der Zahlung von nach § 3b EStG steuerfreien …
Denn das Erfordernis von Arbeiten zu außergewöhnlichen Zeiten führt nicht ohne weiteres dazu, dass es gleichermaßen erforderlich wäre, hierfür besondere Zuschläge zu zahlen (BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 I R 24/04, BFH/NV 2005, 247 für einen Barbetrieb; BFH-Beschluss vom 27. März 2001 I B 52/00, Steuern und Bilanzen 2001, 773). - FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08
Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit des …
Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, ist die Zahlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit mit dem Tätigkeitsprofil eines GmbH-Geschäftsführers i.d.R. nicht zu vereinbaren und führt zur verdeckten Gewinnausschüttung (vgl. BFH, Beschluss vom 24. Februar 2009, I B 208/08, Juris;… BFH, BFH/NV 2006, 131 ; BFH, BFH/NV 2005, 247).Nach Überzeugung des Gerichts waren daher nicht ausschließlich betriebliche Gründe für die Zahlung der Zuschläge an K ausschlaggebend, vielmehr sollte diesem aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen die vorgesehene Steuervergünstigung verschafft werden (…BFH, BFH/NV 2008, 249 ; BFH, BFH/NV 2005, 247).
- BFH, 19.06.2006 - I B 162/05
VGA: Überstundenvergütung
Nach gefestigter Rechtsprechung des beschließenden Senats sind gesonderte Vergütungen, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für die Ableistung von Überstunden zahlt, aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA (Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655; vom 14. Juli 2004 I R 24/04, BFH/NV 2005, 247, m.w.N.). - BFH, 19.06.2006 - I B 4/06
Keine Zulassung der Revision wegen unrichtiger Sachverhaltswürdigung durch FG
Dazu hat der beschließende Senat wiederholt entschieden, dass solche Zahlungen aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA darstellen (Senatsurteil vom 14. Juli 2004 I R 24/04, BFH/NV 2005, 247, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - 3 K 22/03
Zuschläge für geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit eines …
- FG München, 12.04.2005 - 6 K 3120/03
Änderungsmöglichkeit nach § 173 Abs. 1 AO und Ermittungspflicht des Finanzamtes
- FG München, 12.10.2004 - 6 V 2363/04
Überstunden eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte …
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