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Rechtsprechung
   BFH, 17.12.2003 - I R 25/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6062
BFH, 17.12.2003 - I R 25/03 (https://dejure.org/2003,6062)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2003 - I R 25/03 (https://dejure.org/2003,6062)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - I R 25/03 (https://dejure.org/2003,6062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 1; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    VGA bei Vereinbarung von Honorarabrechnungen nach Stundensätzen für freiberuflich zu erbringende Subunternehmer-Leistungen des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) an Gesellschafter-Geschäftsführer durch Nutzung von Geschäftschancen oder Kenntnissen der Gesellschaft; Wahrnehmung von Geschäftschancen einer Kapitalgesellschaft durch Beauftragung des Gesellschafter-Geschäftsführers als ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Angemessenheit; Gesellschaftergeschäftsführer; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.07.2003 - I R 100/02

    Honorarzahlungen als vGA

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - I R 25/03
    Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (z.B. Senatsurteil vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77).

    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Senat die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil in BFHE 203, 77).

    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ebenfalls ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil in BFHE 203, 77, m.w.N.).

    Nach diesen Vorgaben kann eine vGA darin bestehen, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer Geschäftschancen, die der Kapitalgesellschaft gebühren, als Eigengeschäfte wahrnimmt oder Kenntnisse der Gesellschaft über geschäftliche Möglichkeiten tatsächlicher oder rechtsgeschäftlicher Art an sich zieht und für eigene Rechnung nutzt (Senatsurteil in BFHE 203, 77, m.w.N.).

    Sie wird im Übrigen davon beeinflusst, ob es sich in Anbetracht des entstehenden Aufwandes und der geschäftlichen Risiken aus unternehmerischer Sicht als günstiger erweist, den Geschäftsführer als Subunternehmer zu beauftragen, als ihm ein angemessenes Geschäftsführergehalt zu zahlen (Senatsurteil in BFHE 203, 77, m.w.N.).

    Für diesen letzteren Fall reicht es auch bei einem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer aus, wenn die Abrechnungsmodalitäten in einer Vereinbarung, wie sie im Streitfall vorliegt, festgehalten sind (vgl. zuletzt Senatsurteil in BFHE 203, 77).

    In diesem Zusammenhang wird allerdings darauf hingewiesen, dass es bei der Art der Leistungen, welche X nach den getroffenen Feststellungen zu erbringen hatte, zweifelhaft erscheint, ob sich eine tag- und stundengenaue Angabe der erforderlichen und aufgewendeten Arbeitszeit im vorhinein tatsächlich bestimmen lässt (s. auch Senatsurteil in BFHE 203, 77, für die Erbringung wissenschaftlicher Leistungen).

    Der Senat verweist auch dazu auf sein Urteil in BFHE 203, 77.

    Beides wird --beträchtliche-- Gehalts- und Honorarabschläge der Höhe nach rechtfertigen (vgl. Senatsurteil in BFHE 203, 77).

  • FG München, 29.01.2003 - 7 K 87/03

    Angemessenheit der dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben seinem …

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - I R 25/03
    Das Finanzgericht (FG) München wies sie zunächst mit Gerichtsbescheid vom 14. Mai 2002 7 K 3264/00 und sodann mit Urteil vom 29. Januar 2003 7 K 87/03 als unbegründet ab.

    Der Gerichtsbescheid ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1251, das Urteil ist in EFG 2003, 798 veröffentlicht.

  • FG München, 14.05.2002 - 7 K 3264/00

    Angemessenheit der dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben seinem …

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - I R 25/03
    Das Finanzgericht (FG) München wies sie zunächst mit Gerichtsbescheid vom 14. Mai 2002 7 K 3264/00 und sodann mit Urteil vom 29. Januar 2003 7 K 87/03 als unbegründet ab.

    Der Gerichtsbescheid ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1251, das Urteil ist in EFG 2003, 798 veröffentlicht.

  • BFH, 27.02.2003 - I R 46/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - I R 25/03
    Nur dann könnte man zur Annahme von vGA gelangen; die Bandbreite des Angemessenen kann ausgeschöpft werden (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BFHE 202, 241; vom 4. Juni 2003 I R 24/02, BFHE 202, 494, und I R 38/02, BFHE 202, 500).
  • BFH, 04.06.2003 - I R 24/02

    Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - I R 25/03
    Nur dann könnte man zur Annahme von vGA gelangen; die Bandbreite des Angemessenen kann ausgeschöpft werden (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BFHE 202, 241; vom 4. Juni 2003 I R 24/02, BFHE 202, 494, und I R 38/02, BFHE 202, 500).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an …

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - I R 25/03
    Diese Rechtsprechung erging zu dem spezifischen Bereich einer Arbeitszeitregelung für den Geschäftsführer, die sich nach Auffassung des Senats nicht mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers verträgt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577).
  • BFH, 04.06.2003 - I R 38/02

    Angemessenheit der Gehälter bei Anstellung von zwei …

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - I R 25/03
    Nur dann könnte man zur Annahme von vGA gelangen; die Bandbreite des Angemessenen kann ausgeschöpft werden (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BFHE 202, 241; vom 4. Juni 2003 I R 24/02, BFHE 202, 494, und I R 38/02, BFHE 202, 500).
  • BFH, 04.05.2022 - I R 25/19

    Entschädigungszahlung als vGA

    Rn. 32 c) Auf dieser Grundlage kann eine vGA aufgrund einer verhinderten Vermögensmehrung vorliegen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer Geschäftschancen, die der Kapitalgesellschaft gebühren, als Eigengeschäfte wahrnimmt oder er Kenntnisse der Gesellschaft über geschäftliche Möglichkeiten tatsächlicher oder rechtsgeschäftlicher Art an sich zieht und für eigene Rechnung nutzt (vgl. z.B. Senatsurteile vom 09.07.2003 - I R 100/02, BFHE 203, 77, unter II.2., m.w.N.; vom 17.12.2003 - I R 25/03, BFH/NV 2004, 819, unter II.2.;… s.a. Gosch in Gosch, KStG, 4. Aufl., § 8 Rz 850a ff.; Janetzko in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8 KStG Rz 446; Brandis/Heuermann/Rengers, § 8 KStG Rz 795 ff.).
  • BFH, 20.08.2008 - I R 16/08

    VGA: Keine Verpflichtung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zur …

    Nimmt stattdessen der Gesellschafter-Geschäftsführer diese Geschäftschance, die der Kapitalgesellschaft gebührt, als Eigengeschäft wahr oder zieht er in anderer Weise Erkenntnisse der Gesellschaft über geschäftliche Möglichkeiten tatsächlicher oder rechtsgeschäftlicher Art an sich und nutzt sie für eigene Rechnung, kann dies nach der Rechtsprechung des Senats als vGA zu beurteilen sein (Senatsurteil vom 17. Dezember 2003 I R 25/03, BFH/NV 2004, 819).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 59/02

    Kindergeld: behinderungsbedingter Mehraufwand volljähriger behinderter Kinder; …

    Die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis wird dabei im Allgemeinen angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Januar 2004 I R 50/03, BFHE 205, 192; vom 17. Dezember 2003 I R 25/03, BFH/NV 2004, 819; vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504).
  • FG Sachsen, 10.01.2008 - 2 K 2196/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Anmietung der Geschäftsräume einer …

    Danach kann eine vGA darin bestehen, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer Geschäftschancen, die der Kapitalgesellschaft gebühren, als Eigengeschäfte wahrnimmt oder Kenntnisse der Gesellschaft über geschäftliche Möglichkeiten tatsächlicher oder rechtsgeschäftlicher Art. an sich zieht und für eigene Rechnung nutzt (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Dezember 2003 - I R 35/03, BFH/NV 2004, 819 ).
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