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Rechtsprechung
   BFH, 09.11.1977 - I R 254/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,776
BFH, 09.11.1977 - I R 254/75 (https://dejure.org/1977,776)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1977 - I R 254/75 (https://dejure.org/1977,776)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1977 - I R 254/75 (https://dejure.org/1977,776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zahlungen des Arbeitgebers - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Karenzpflicht - Einkünfte aus aktiver persönlicher Arbeitsleistung - Besteuerungsland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DBA-Schweiz (1959) Art. 4 Abs. 1; EStG § 19

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zahlungen für Karenzpflicht eines Arbeitnehmers werden in dem Staat besteuert, in dem die frühere Tätigkeit ausgeübt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Besteuerung von Karenzentschädigung an frühere AN, die jetzt in der Schweiz wohnen, in der BRD

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 35
  • DB 1978, 522
  • BStBl II 1978, 195
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.09.1970 - I R 19/69

    Vertragliche Leistungen - Passiver Natur - Vereinbarte Leistungsverpflichtung - …

    Auszug aus BFH, 09.11.1977 - I R 254/75
    Die rechtliche Beurteilung des vorliegenden Falles steht nicht im Widerspruch zum Urteil vom 9. September 1970 I R 19/69 (BFHE 100, 194, BStBl II 1970, 867).
  • BFH, 18.07.1973 - I R 52/69

    Abfindungen an zeitweilige Grenzgänger sind als Einkünfte aus Arbeit im …

    Auszug aus BFH, 09.11.1977 - I R 254/75
    Der Senat hat aus diesem Grunde bereits im Urteil vom 18. Juli 1973 I R 52/69 (BFHE 110, 43, BStBl II 1973, 757) unter Bezugnahme auf das Urteil des RFH vom 13. Februar 1929 VI A 1614/28 (RStBl 1929, 199) ein deutsches Besteuerungsrecht hinsichtlich der Entschädigungen für ein nach Beendigung des Dienstverhältnisses eingehaltenes Wettbewerbsverbot bejaht, weil die dem Wettbewerbsverbot vorausgegangene Tätigkeit im Inland ausgeübt worden war.
  • RG, 06.05.1902 - III 19/02

    Erfüllungsort; Gerichtsstand

    Auszug aus BFH, 09.11.1977 - I R 254/75
    Damit sei der die Begründung des Entschädigungsanspruches ebenso wie der die Erfüllung der Unterlassungspflicht enthaltende Zustand geschaffen worden (vgl. Urteil des RG vom 6. Mai 1902 III 19/02, RGZ 51, 311).
  • BFH, 09.04.2026 - VI R 12/24

    Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. …

    Rn. 20 Etwas anderes folgt nicht aus den BFH-Urteilen vom 09.09.1970 - I R 19/69 (BFHE 100, 194, BStBl II 1970, 867) und vom 09.11.1977 - I R 254/75 (BFHE 124, 35, BStBl II 1978, 195).
  • BFH, 12.10.1978 - I R 69/75

    Zur Frage der beschränkten Steuerpflicht von nachträglich erzielten inländischen …

    So sind von der Rechtsprechung Tantiemenachzahlungen an einen in Ruhestand getretenen Arbeitnehmer, Abfindungen an ausgeschiedene Arbeitnehmer, Zahlungen des früheren Arbeitgebers für eine nach Beendigung des beiderseitigen Verhältnisses vom Arbeitnehmer erfüllte Karenzpflicht als Bezüge für eine aktive Tätigkeit angesehen worden, deren Besteuerung sich nach dem Ursprungsprinzip des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1959 und nicht nach der Ausnahmeregelung des Schlußprotokolls richtet (BFH-Urteile vom 27. Januar 1972 I R 37/70, BFHE 105, 8, BStBl II 1972, 459; vom 18. Juli 1973 I R 52/69, BFHE 110, 43, BStBl II 1973, 757, und vom 9. November 1977 I R 254/75, BFHE 124, 35, BStBl II 1978, 195).

    Wie sich aus der Verwendung des Wortes "herrühren" in Art. 4 Abs. 1 DBA-Schweiz 1959 ergibt, genügt ein ursächlicher Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit (vgl. die Entscheidung I R 254/75).

  • FG München, 15.03.2024 - 8 K 883/23

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers auf Lohnsteuer über den DBA Schweiz

    Es war jedoch für die Zeit der Freistellung nach § …des Aufhebungsvertrags ein Wettbewerbsverbot vereinbart, das eine einer Pflicht zur aktiven Tätigkeit vergleichbare Unterlassungspflicht begründet (…vgl. dazu BFH-Urteile vom 09.09.1970 I R 19/69, BFHE 100, 194, BStBl II 1970, 867, Rn. 18 ff.; vom 09.11.1977 I R 254/75, BStBl II 1978, 195-196, BFHE 124, 35-38, Rn. 15 ff.;… Kempermann, in: Flick/Wassermeyer/Kempermann, DBA-Schweiz, Art. 15 Rn. 43), dem auch die Eröffnung der Möglichkeit (lediglich) eines Nebenverdienstes in § … des Aufhebungsvertrags nicht entgegensteht.
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 9 K 9024/20

    Freistellung von sämtlichen einem Steuerpflichtigen aus Beschäftigungsverhältnis …

    Unter Bezugnahme auf einen zu bejahenden kausalen Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis und auf den nicht abschließenden Charakter der in seinem Satz 2 enthaltenen Aufzählung hält der BFH Art. 13 Abs. 1 DBA Frankreich auch für solche Zahlungen für einschlägig, die für ein nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer zu erfüllendes Unterlassen (vgl. insoweit zur wortgleichen Regelung im DBA Schweiz: BFH, Urteil vom 9. November 1977 - I R 254/75, BStBl II 1978, 195 , dort zur Karenzpflicht) oder für ein bloßes Dulden (Abfindung für die Hinnahme der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, vgl. BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - I R 8/13, BStBl II 2014, 929 ) geleistet werden.

    Nach diesem Prinzip hat der BFH zwar das Besteuerungsrecht für Abfindungszahlungen an einen Arbeitnehmer anlässlich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses (BFH…, Urteil vom 24. Juli 2013 - I R 8/13, a.a.O.), für Zahlungen für eine nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erfüllende Karenzpflicht des Arbeitnehmers (BFH, Urteil vom 9. November 1977 - I R 254/75, BStBl. II 1978, 195) und auch für Einkünfte, die ein Arbeitnehmer im Rahmen der Altersteizeit nach dem "Blockmodell" in der Freistellungsphase erhält (vgl. BFH, Urteil vom 12. Januar 2011 - I R 49/10, BStBl 2011, 446), zugeordnet.

  • BFH, 01.08.2024 - VI R 23/22

    Besteuerungsrecht nach DBA-Schweiz 1971/2010 in der Freistellungsphase eines …

    Rn. 35 Auch hatte der Kläger keine Karenzpflicht zu erfüllen (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.1977 - I R 254/75, BFHE 124, 35, BStBl II 1978, 195).
  • FG Köln, 25.02.2014 - 8 K 2555/11

    DBA-Italien -- Besteuerungsrecht bei Freistellung des Arbeitnehmers von der …

    Das entspreche den Grundsätzen der BFH-Entscheidung vom 9.11.1977, BStBl II 1978, 195.

    Rn. 56 Umgekehrt vermag der Senat aber auch nicht den Klägern zu folgen, wenn sie sich auf die Grundsätze des BFH-Urteils vom 9.11.1977 I R 254/75, BStBl II 1978, 195 berufen.

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 4130/08

    Bezüge aus Schweizer Pensionskassen - Abgrenzung zwischen Ruhegehalt aus einem …

    Rn. 33 bb) Dieser Auffassung schließt sich der erkennende Senat an, weil mangels einer aus dem Wortlaut oder Sinn des Abkommens sich ergebenden Begriffsbestimmung die Einkünfte der Klägerin nach dem Recht des jeweiligen Vertragstaates (hier: der Bundesrepublik Deutschland) zu qualifizieren sind, so dass die aus deutschem Recht sich ergebende Zuordnung der Altersrente zu den sonstigen Einkünften (im Sinne von Leibrenten: s. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Satz 1 EStG 2003) und nicht zu dem Ruhegehalt (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2003 und § 19 Abs. 2 Satz 2 EStG 2003) auf die Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens durchschlägt (BFH-Urteile vom 1. April 2003 I R 39/02, BStBl II 2003, 869, zu II. 1.; vom 9. November 1977 I R 254/75, BStBl II 1978, 195; in BStBl II 1972, 459).
  • BFH, 13.02.1987 - VI R 230/83

    Im Arbeitsvertrag für Wettbewerbsenthaltung nach Vertragsbeendigung zugesagte …

    Die Pflicht zur Einhaltung des Wettbewerbsverbots, das ohnehin nur in eingeschränktem Rahmen zulässig ist (vgl. z.B. §§ 74 ff. HGB), und die hierfür gezahlte Entschädigung sind in einem solchen Fall - bei wirtschaftlicher Gewichtung - keine vertraglichen Hauptleistungen, sondern Ausfluß des an sich beendeten Arbeitsverhältnisses mit der Folge, daß die Entschädigung für das Wettbewerbsverbot unter die nachträglichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i. S. des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG als sog. "andere Bezüge" fällt (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung - LStDV - und BFH-Urteil vom 9. November 1977 I R 254/75, BFHE 124, 35, BStBl II 1978, 195;… siehe auch Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 19 EStG Anm. 400 Stichworte: Abfindung und Wettbewerbsverbot).
  • FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07

    Altersteilzeit-Bezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - …

    Betrachtet man das genannte Mehr-Entgelt als Karenzentschädigung, so wird das gefundene Ergebnis durch die Rechtsprechung des BFH gestützt, der derartige Zahlungen für die Einhaltung eines Wettbewerbsverbotes den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuordnet (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1977 I R 254/75, BFHE 124, 35, BStBl II 1978, 195).
  • FG Düsseldorf, 20.06.1996 - 3 K 7317/94

    Verstoß eines Urteils gegen das Willkürverbot; Bestimmung des Orts der …

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  • FG Baden-Württemberg, 05.02.1997 - 6 V 10/96

    Abgrenzung selbständiger zu nichtselbständiger Tätigkeit; Abgrenzung …

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.1997 - 6 K 250/95

    Abgrenzung von selbständiger und nichtselbständiger Betätigung; Berater einer …

  • FG Saarland, 26.03.1997 - 1 V 54/97

    Doppelbesteuerung; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von Grenzgängern

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