Rechtsprechung
| BFH, 28.11.1979 - I R 29/76 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Nr. 1 und 2; BGB §§ 1068, 2032 ff., 2100 ff., 2147, 2174
- Wolters Kluwer
Miterbe - Erbschaft - Rechtlichen Stellung des Nießbrauchers - Testamentarisch verfügter Nießbrauch - Führung eines Einzelunternehmens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 129, 465
- DB 1980, 764
- BStBl II 1980, 266
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 28.01.1971 - IV 127/64
OHG - Ausscheiden eines Gesellschafters - Geschäftsführung - Entnahmerecht - …
Auszug aus BFH, 28.11.1979 - I R 29/76
Damit habe der Kläger zu 1 die Unternehmerinitiative gehabt und das Unternehmerrisiko getragen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 28. Januar 1971 IV 127/64, BFHE 102, 362, BStBl II 1971, 662). - BFH, 12.01.1978 - IV R 5/75
Einkommensteuer - Zurechnung des Gewinns - Gewerbebetrieb - Miterbe - …
Auszug aus BFH, 28.11.1979 - I R 29/76
Sollte dies im Streitfall geschehen sein, so wären die nach Eintritt der Nacherbschaft entstandenen Gewinne (erlittenen Verluste) auch einkommensteuerrechtlich den Miterben anteilig zuzurechnen (BFH-Urteil vom 12. Januar 1978 IV R 5/75, BFHE 124, 436, BStBl II 1978, 333). - BFH, 10.04.1973 - VIII R 132/70
Verlustabzug des Erben eines mit einem Nießbrauch belasteten Unternehmens
Auszug aus BFH, 28.11.1979 - I R 29/76
In dem sich daran anschließenden Rechtsmittelverfahren hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) durch Urteil vom 10. April 1973 VIII R 132/70 (BFHE 109, 342, BStBl II 1973, 679) entschieden, dem Erben eines mit einem testamentarischen Nießbrauch belasteten Unternehmens stehe der Abzug eines während des Nießbrauchs eingetretenen Verlustes nach § 10 d EStG nur zu, wenn er selbst den Verlust als Unternehmer (Mitunternehmer) erlitten habe. - BFH, 28.02.1961 - I 25/61 U
Begriff des Unternehmers eines Gewerbebetriebes - Steuerrechtliche Stellung eines …
Auszug aus BFH, 28.11.1979 - I R 29/76
In diesem Sinne ist es zu verstehen, wenn der erkennende Senat in früheren Entscheidungen zu § 15 EStG ausgeführt hat, die einkommensteuerrechtliche Stellung eines Nießbrauchers beurteile sich nach der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse durch die beteiligten Personen; steuerrechtlich komme es nicht so sehr auf die bürgerlich-rechtlich fehlerlose Gestaltung der Rechtsverhältnisse als vielmehr darauf an, wer wirtschaftlich das Risiko des Unternehmens trage, jahrelang von allen Beteiligten als Unternehmer behandelt wurde, und bei wem die Erträge tatsächlich verblieben (BFH-Urteile vom 28. Februar 1961 I 25/61 U, BFHE 72, 689, BStBl III 1961, 252; vom 11. April 1961 I 129/60 U, BFHE 73, 231, BStBl III 1961, 352). - BFH, 11.04.1961 - I 129/60 U
Differenzierung Unternehmer oder Mitunternehmer unter Berücksichtigung der …
Auszug aus BFH, 28.11.1979 - I R 29/76
In diesem Sinne ist es zu verstehen, wenn der erkennende Senat in früheren Entscheidungen zu § 15 EStG ausgeführt hat, die einkommensteuerrechtliche Stellung eines Nießbrauchers beurteile sich nach der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse durch die beteiligten Personen; steuerrechtlich komme es nicht so sehr auf die bürgerlich-rechtlich fehlerlose Gestaltung der Rechtsverhältnisse als vielmehr darauf an, wer wirtschaftlich das Risiko des Unternehmens trage, jahrelang von allen Beteiligten als Unternehmer behandelt wurde, und bei wem die Erträge tatsächlich verblieben (BFH-Urteile vom 28. Februar 1961 I 25/61 U, BFHE 72, 689, BStBl III 1961, 252; vom 11. April 1961 I 129/60 U, BFHE 73, 231, BStBl III 1961, 352).
- BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89
Mögliche entgeltliche Veräußerung des Anteils an einer gewerblich tätigen …
Diese rechtliche Beurteilung durch die angerufenen Zivilgerichte und die Folgerungen, die der Kläger und die Beigeladenen hieraus im gerichtlichen Vergleich vom 25. November 1982 gezogen haben, sind auch der steuerrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 1979 I R 29/76, BFHE 129, 465, BStBl II 1980, 266, und vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH / NV 1991, 21).
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