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Rechtsprechung
   BFH, 28.11.2001 - I R 30/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3513
BFH, 28.11.2001 - I R 30/01 (https://dejure.org/2001,3513)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2001 - I R 30/01 (https://dejure.org/2001,3513)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2001 - I R 30/01 (https://dejure.org/2001,3513)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    GmbH - Einzelunternehmen - Gesellschafterdarlehen - Rangrücktritt - Bilanz

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4, EStG § 6, KStG § 8
    Alleingesellschafter; Darlehen; Gesellschaft mbH; Teilwert; Verdeckte Einlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber …

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I R 30/01
    Das gilt zunächst im Hinblick auf den Vortrag der Klägerin, dass die Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Forderungsverzicht eines Gesellschafters (Beschluss vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307) nur dann einschlägig sei, wenn die Darlehensforderung des Gesellschafters zunächst voll werthaltig war und erst im weiteren Verlauf an Wert verlor.

    Die Rechtsprechung des Großen Senats beruht auf dem Gedanken, dass der Gesellschafter im Zeitpunkt des Verzichts den noch werthaltigen Teil seiner Forderung realisiert und zugleich den auf diese Weise erzielten Betrag der Gesellschaft wiederum zur Verfügung stellt (vgl. hierzu insbesondere Beschluss in BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307, 311, unter C. II. 1. der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 05.02.1992 - I R 127/90

    Einkommensbegriff des § 47 Abs. 2 S. I KStG

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I R 30/01
    Das Steuerrecht erkennt die Entscheidung des Gesellschafters, die Gesellschaft statt mit Eigenkapital mit kapitalersetzenden Darlehen zu finanzieren, grundsätzlich an; das zeigt sich z.B. im Zusammenhang mit dem Abzug von Darlehenszinsen durch die Gesellschaft (hierzu Senatsurteil vom 5. Februar 1992 I R 127/90, BFHE 166, 356, BStBl II 1992, 532).
  • BFH, 16.05.2001 - I B 143/00

    Forderungsverzicht durch GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - I R 30/01
    Mit Beschluss vom 16. Mai 2001 I B 143/00 (BFHE 195, 351, BFH/NV 2001, 1353) hat der Senat entschieden, dass der Verzicht eines Gesellschafters auf seine Darlehensforderung gegen die Gesellschaft auch dann zu einer Einlage in Höhe des Teilwerts der Forderung im Verzichtszeitpunkt führt, wenn das Darlehen vor dem Verzicht eigenkapitalersetzenden Charakter hatte.
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