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Rechtsprechung
   BFH, 13.03.1991 - I R 38/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,29181
BFH, 13.03.1991 - I R 38/90 (https://dejure.org/1991,29181)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1991 - I R 38/90 (https://dejure.org/1991,29181)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1991 - I R 38/90 (https://dejure.org/1991,29181)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 38/90
    Für die Fristversäumnis infolge Urlaubs für den Bereich des Bußgeldverfahrens und Strafverfahrens gilt, daß derjenige, der eine ständige Wohnung innehat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner urlaubsbedingten Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen hat (vgl. z.B. Beschluß des BVerfG vom 11.2.1976 2 BvR 849/75).

    Von Bekanntgabeempfängern, die z.B. wegen häufiger Abwesenheit sowieso Dritte einschalten müssen, können besondere Vorkehrungen dafür verlangt werden, daß sie "normalerweise rechtzeitig Kenntnis von Zustellungen erlangen" (vgl. BVerfG-Beschluß vom 11.2.1976 2 BvR 849/75).

  • BFH, 13.03.1991 - I R 39/90

    Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Körperschaftssteuerbescheides - Zurechnung des …

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 38/90
    Parallelentscheidung: BFH, 13.3.1991, I R 39/90, NV.6.
  • BGH, 20.11.1986 - VII ZB 11/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist - …

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 38/90
    Diese Pflichtverletzung ist als ein der GmbH zuzurechnendes Organisationsverschulden zu werten (vgl. BGH-Beschluß vom 20.11.1986 VII ZB 11/86).
  • BFH, 13.03.1991 - I R 40/90
    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 38/90
    Parallelentscheidung: BFH, 13.3.1991, I R 40/90, NV.
  • BFH, 30.07.1980 - I R 148/79

    Steuerberater - Steuerbescheide - Mitteilungspflicht

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 38/90
    NV: Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe eines Steuerbescheids gegenüber dem Bevollmächtigten besteht i.d.R. nicht, wenn weder eine schriftliche Vollmacht des Bevollmächtigten zur Entgegennahme von Steuerbescheiden vorliegt noch der Steuerpflichtige auf andere Weise zu erkennen gibt, daß er eine Bekanntgabe an den Berater wünscht (vgl. BFH-Urteil vom 30.7.1980 I R 148/79).2.
  • BFH, 26.10.1989 - IV R 82/88

    Entscheidung über Wiedereinsetzung erst in Rechtsbehelfsentscheidung; keine …

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 38/90
    NV: Die angegriffene Entscheidung des FA über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Bestandteil der mit der Klage angefochtenen Einspruchsentscheidung und kann vom FG uneingeschränkt überprüft werden (vgl. BFH-Urteil vom 26.10.1989 IV R 82/88).3.
  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZB 7/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist - …

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 38/90
    Das Verschulden des Geschäftsführers ist der GmbH selbst dann zuzurechnen, wenn der Geschäftsführer schuldhaft seine ihm gegenüber dem Vertretenen obliegenden Pflichten verletzt hat (§ 110 Abs. 1 Satz 2 AO 1977; vgl. auch BGH-Beschluß vom 1.10.1986 IVa ZB 7/86).4.
  • BFH, 04.08.1970 - II R 48/70

    Revisionsbegründungsfrist - Antrag auf Verlängerung - Fristablauf

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 38/90
    NV: Der Geschäftsführer einer GmbH verletzt schuldhaft seine ihm obliegenden Pflichten, wenn er nicht für eine sachgerechte Wahrung eiliger Terminsachen während seiner Urlaubsabwesenheit (hier: fünf Wochen) Sorge trägt (vgl. BFH-Beschluß vom 4.8.1970 II R 48/70).
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