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Rechtsprechung
   BFH, 11.10.2000 - I R 72/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12688
BFH, 11.10.2000 - I R 72/99 (https://dejure.org/2000,12688)
BFH, Entscheidung vom 11.10.2000 - I R 72/99 (https://dejure.org/2000,12688)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - I R 72/99 (https://dejure.org/2000,12688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • Judicialis

    FGO § 136 Abs. 1 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens - Kosten für Kapitalerhöhung - Betriebsausgaben - Rücknahme der Revision - Unselbständige Anschlussrevision - Umwandlungskosten - Verdeckte Gewinnausschüttungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2, AktG § 26
    Aktiengesellschaft; Gründungskosten; Kapitalerhöhung; Satzung; Umwandlung; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.03.1981 - III R 83/80

    Rücknahme einer Revision - Kostentragung - Anschlußrevision

    Auszug aus BFH, 11.10.2000 - I R 72/99
    Zwar hat der Rechtsmittelführer im Allgemeinen auch die Kosten für das Anschlussrechtsmittel zu tragen, wenn er sein Rechtsmittel zurücknimmt (§ 136 Abs. 2 FGO, vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 13. März 1981 III R 83/80, BFHE 132, 515, BStBl II 1981, 441; Beschluss vom 25. Juli 1973 II B 36/72, BFHE 109, 505, BStBl II 1973, 761).
  • BFH, 25.07.1973 - II B 36/72

    Zulässiges Rechtsmittel - Unselbständige Anschließung - Rücknahme - …

    Auszug aus BFH, 11.10.2000 - I R 72/99
    Zwar hat der Rechtsmittelführer im Allgemeinen auch die Kosten für das Anschlussrechtsmittel zu tragen, wenn er sein Rechtsmittel zurücknimmt (§ 136 Abs. 2 FGO, vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 13. März 1981 III R 83/80, BFHE 132, 515, BStBl II 1981, 441; Beschluss vom 25. Juli 1973 II B 36/72, BFHE 109, 505, BStBl II 1973, 761).
  • BFH, 22.07.1986 - IX R 202/84

    Wirksamkeitserfordernisse einer Rücknahme einer Revision

    Auszug aus BFH, 11.10.2000 - I R 72/99
    Diese Kostenpflicht auch hinsichtlich des Anschlussrechtsmittels tritt jedoch dann nicht ein, wenn sich die Erfolglosigkeit des Anschlussrechtsmittels unabhängig von der Rücknahme des Hauptrechtsmittels aus dem eigenen Verhalten des Anschlussrechtsmittelführers ergibt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1986 IX R 202/84, BFH/NV 1986, 693;… Brand in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 136 FGO Rz. 88 ff., m.w.N.).
  • BFH, 23.08.1967 - I R 183/66

    Unselbständige Anschlußrevision - Statthaftigkeit - Einlegung eines Rechtsmittels …

    Auszug aus BFH, 11.10.2000 - I R 72/99
    Da ihr Begehren dasjenige des FA bei weitem überstieg, waren ihr die Kosten nach dem Rechtsgedanken des § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO ganz aufzuerlegen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 1967 I R 183/66, BFHE 90, 272, BStBl III 1968, 60;… Brandt in Beermann, a.a.O., § 136 FGO Rz. 45).
  • FG Düsseldorf, 29.02.2000 - 6 K 79/97

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Kapitalerhöhung; Gründungsaufwand - Kosten der …

    Demzufolge sind die Kosten der Kapitalerhöhung, die im Interesse des wirtschaftlichen Betriebs der Aktiengesellschaft zu einer Zuführung von Betriebsmitteln führt, ohne Einschränkung als Betriebsausgaben abzugsfähig (wie hier: Hessisches FG, Urteil vom 22.06.1999, 4 K 499/98 - Revision eingelegt, AZ: BFH I R 72/99 - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 1306 ; FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 18.02.1999 3 K 177/95 - Revision eingelegt, AZ: BFH I R 21/99 - EFG 1999, 493 ; Dötsch/Eversberg/Jost/Witt - Jost, Körperschaftsteuergesetz § 9 RdNr. 291; Blümich-Rengers, KStG § 8 RdNr. 487; Herrmann-Heuer-Raupach-Krebs, KStG § 9 RdZf.

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der vom Senat entschiedenen Streitfrage zugelassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ; Hinweis auf die anhängige Revisionsverfahren I R 21/99 und I R 72/99).

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