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Rechtsprechung
   BFH, 02.02.1994 - I R 73/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7761
BFH, 02.02.1994 - I R 73/93 (https://dejure.org/1994,7761)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1994 - I R 73/93 (https://dejure.org/1994,7761)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - I R 73/93 (https://dejure.org/1994,7761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfahrensrecht; Stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mittels Treuhänder

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.05.1977 - IV R 47/76

    Erlassen eines einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides - …

    Auszug aus BFH, 02.02.1994 - I R 73/93
    Zwar können beide Verfahren im Fall eines offenen Treuhandverhältnisses miteinander verbunden werden (vgl. BFH- Urteil vom 24. Mai 1977 IV R 47/76, BFHE 122, 400, BStBl II 1977, 737 [BFH 24.05.1977 - IV R 47/76]).
  • BFH, 13.03.1986 - IV R 204/84

    Gewinnzurechnung - KG - Treuhand-Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 02.02.1994 - I R 73/93
    Der in dem "ersten" Verfahren ergehende Feststellungsbescheid hat Bindungswirkung gemäß § 182 Abs. 1 AO 1977 für das "zweite" Verfahren (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1986 IV R 204/84, BFHE 146, 340, BStBl II 1986, 584 [BFH 13.03.1986 - IV R 204/84]).
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 76/97

    Gewinnfeststellung bei Treuhandverhältnis

    Beide Feststellungen können im Fall eines offenen, d.h. allen Beteiligten bekannten Treuhandverhältnisses miteinander verbunden werden (BFH-Urteile in BFHE 122, 400, BStBl II 1977, 737; vom 13. März 1986 IV R 204/84, BFHE 146, 340, BStBl II 1986, 584; vom 2. Februar 1994 I R 73/93, BFH/NV 1995, 81, 82;… BFH-Beschluß vom 10. November 1994 IV B 64/93, BFH/NV 1995, 565, 566).

    Denn auch bei einer zulässigen Zusammenfassung ändern sich die Klagebefugnis und die Rechte der Beteiligten nicht (BFH in BFH/NV 1995, 81, 82).

  • BFH, 28.11.2001 - X R 23/97

    Zweistufiges Gewinnfeststellungsverfahren; treuhänderische Beteiligung an einer …

    d) Aus den Entscheidungen des BFH in BFHE 128, 8, BStBl II 1979, 607, vom 20. September 1991 IX B 12/91 (…BFH/NV 1992, 157) und vom 2. Februar 1994 I R 73/93 (BFH/NV 1995, 81) kann der Kläger nicht ableiten, dass die negativen Feststellungsbescheide ihm gegenüber keine Bindungswirkung entfalten würden.

    Das Urteil in BFH/NV 1995, 81 schließlich endet in der Feststellung, dass das FG im zweiten Rechtszug die Klagebefugnis der treuhänderisch an der Gesellschaft beteiligten Kläger überprüfen müsse.

  • FG Köln, 11.07.2000 - 2 K 785/90

    Anforderungen an die Bezeichnung des Inhaltsadressaten bei …

    Beide Feststellungen können im Fall eines offenen, d.h. allen Beteiligten bekannten Treuhandverhältnisses miteinander verbunden werden (BFH-Urteil vom 2.2.1994 I R 73/93, BFH/NV 1995, 81;… BFH-Beschluss vom 10.11.1994 IV B 64/93, BFH/NV 1995, 565).

    Denn auch bei einer zulässigen Zusammenfassung ändern sich die Klagebefugnis und die Rechte der Beteiligten nicht (BFH in BFH/NV 1995, 81).

  • BFH, 12.10.2020 - VIII B 32/20

    Beiladung bei zweistufigen Feststellungsverfahren

    In dem zweiten Verfahren sind die Treugeber an diese in dem ersten Verfahren getroffenen Feststellungen nach § 182 Abs. 1 AO gebunden (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1994 - I R 73/93, BFH/NV 1995, 81).
  • BFH, 15.04.2003 - IV B 188/01

    Gewinnfeststellung bei Treuhandverhältnis an PersG

    Durch die Zusammenfassung ändern sich die Rechte der Beteiligten allerdings nicht; dies gilt auch für die Klagebefugnis (BFH-Urteil vom 2. Februar 1994 I R 73/93, BFH/NV 1995, 81).
  • FG Düsseldorf, 21.08.2007 - 17 K 7757/01

    Zurechnung eines durch die Veräußerung von Geschäftsanteilen erfolgten …

    Durch die Zusammenfassung der Feststellung der ersten und der zweiten Stufe ändern sich die Rechte der Beteiligten allerdings nicht; dies gilt auch für die Klagebefugnis (BFH-Urteil vom 02.02.1994 I R 73/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1995, 81).
  • FG Düsseldorf, 21.08.2007 - 17 K 7333/01

    Einordnung einer Veräußerung von Gesellschaftsanteilen durch einen Mitunternehmer …

    Durch die Zusammenfassung der Feststellung der ersten und der zweiten Stufe ändern sich die Rechte der Beteiligten allerdings nicht; dies gilt auch für die Klagebefugnis (BFH-Urteil vom 02.02.1994 I R 73/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1995, 81).
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