Rechtsprechung
| BFH, 20.06.2001 - I R 80/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO a.F. § 115 Abs. 1; ; FGO a.F. § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; 2.FGOÄndG Art. 4; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Revision - Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Verfahrensrüge - Fehlen von Entscheidungsgründen - Rüge fehlerhafter Anwendung materiellen Rechts - Kurzbegründung - Bezugnahme - Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BFH, 04.08.1999 - VIII B 77/99
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Umdeutung einer unzulässigen NZB, § …
Auszug aus BFH, 20.06.2001 - I R 80/00
Die Entscheidung über eine Bezugnahme steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71).Demgegenüber hat die Klägerin ihrerseits nicht dargelegt, welches neue Klagevorbringen zu einem selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittel durch das FG unberücksichtigt geblieben ist (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 23. November 1998 VII R 79/98, BFH/NV 1999, 942;… vom 20. Mai 1998 IV R 58/97, BFH/NV 1999, 50; in BFH/NV 2000, 71).
- BFH, 23.03.1994 - VIII R 50/93
Verdeckte Gewinnausschüttung durch verbilligten Kauf (§ 20 EStG )
Auszug aus BFH, 20.06.2001 - I R 80/00
Das ist nur der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 17. Januar 1994 VIII R 50/93, BFH/NV 1994, 646).Denn die Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dient nicht der Rüge fehlerhafter Anwendung materiellen Rechts (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 646;… vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968).
- GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus BFH, 20.06.2001 - I R 80/00
Somit ist sie auch nach den Grundsätzen des Beschlusses des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 674) mit Gründen versehen (…vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. April 2000 VII R 51/99, BFH/NV 2000, 1232).
- BFH, 09.02.2000 - VIII R 27/99
Verfahrensmangel; in wesentlichen Teilen nicht mit Gründen versehenes Urteil
Auszug aus BFH, 20.06.2001 - I R 80/00
Denn die Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dient nicht der Rüge fehlerhafter Anwendung materiellen Rechts (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 646; vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968). - BFH, 25.04.2000 - VII R 51/99
Zulassungsfreie Revision; nicht mit Gründen versehene Entscheidung
Auszug aus BFH, 20.06.2001 - I R 80/00
Somit ist sie auch nach den Grundsätzen des Beschlusses des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 674) mit Gründen versehen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. April 2000 VII R 51/99, BFH/NV 2000, 1232). - BFH, 20.05.1998 - IV R 58/97
Betriebsausgaben - Werbungskosten - Einnahmen - Betriebseinnahmen - Außenprüfung …
Auszug aus BFH, 20.06.2001 - I R 80/00
Demgegenüber hat die Klägerin ihrerseits nicht dargelegt, welches neue Klagevorbringen zu einem selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittel durch das FG unberücksichtigt geblieben ist (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 23. November 1998 VII R 79/98, BFH/NV 1999, 942; vom 20. Mai 1998 IV R 58/97, BFH/NV 1999, 50;… in BFH/NV 2000, 71). - BFH, 23.11.1998 - VII R 79/98
Urteil ohne Gründe
Auszug aus BFH, 20.06.2001 - I R 80/00
Demgegenüber hat die Klägerin ihrerseits nicht dargelegt, welches neue Klagevorbringen zu einem selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittel durch das FG unberücksichtigt geblieben ist (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 23. November 1998 VII R 79/98, BFH/NV 1999, 942;… vom 20. Mai 1998 IV R 58/97, BFH/NV 1999, 50;… in BFH/NV 2000, 71).
- BFH, 14.04.2005 - XI R 33/03
Realsplitting: beschränkter Antrag - Begründungserleichterungen nach § 105 Abs. 2 …
Die Bezugnahme gemäß § 105 Abs. 5 FGO ist aber nicht auf die Begründung eines Verwaltungsakts oder einer Einspruchsentscheidung beschränkt, sondern erstreckt sich in geeigneten Fällen auch auf die diesen zugrunde liegenden Feststellungen (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2001 I R 80/00, BFH/NV 2001, 1583;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71). - BFH, 11.07.2008 - IV B 121/07
Sonderbetriebsvermögen - keine quotale Begrenzung - Fehlen von …
Ob dem dabei gefundenen Ergebnis materiell-rechtlich zuzustimmen ist (s. nachfolgend unter II.2.), ist nicht Gegenstand einer auf die Verletzung des § 105 Abs. 5 FGO gestützten Verfahrensrüge (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2001 I R 80/00, BFH/NV 2001, 1583). - BFH, 26.11.2024 - VIII B 79/23
Bezugnahmen des FG auf Schriftsätze des Finanzamts zur Begründungserleichterung
Unerheblich für einen Verfahrensmangel gemäß § 105 Abs. 5 FGO ist auch, ob dem in der Einspruchsentscheidung gefundenen Ergebnis materiell-rechtlich zuzustimmen ist (…BFH-Beschlüsse vom 11.07.2008 - IV B 121/07, BFH/NV 2008, 2002, Rz 8; vom 20.06.2001 - I R 80/00, BFH/NV 2001, 1583).
- BFH, 12.08.2002 - X B 210/01
Pflicht zur Begründung einer Außenprüfungsanordnung
Ein derartiges Fehlen der Gründe ist abzugrenzen von einer kurzen, lückenhaften oder fehlerhaften Begründung, die für sich allein nicht die Zulassung der Revision rechtfertigt, weil sie eine fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts betrifft (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 646;… vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968; vom 20. Juni 2001 I R 80/00, BFH/NV 2001, 1583, 1584). - BFH, 20.11.2003 - III B 88/02
Absehen von der Darstellung der Entscheidung - Bezugnahme auf die …
Vielmehr ist daran festzuhalten, dass die Befugnis zur Bezugnahme auf Verwaltungsentscheidungen danach zu bestimmen ist, ob die vom Gericht bestätigten (schriftlichen) Ausführungen der Verwaltung eine aussagekräftige --d.h. umfassende und insbesondere nachvollziehbare-- Begründung enthalten (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 1996 IV R 41/95, BFH/NV 1996, 623; vom 20. Juni 2001 I R 80/00, BFH/NV 2001, 1583;… vom 25. April 2003 VIII B 266/02, BFH/NV 2003, 1335). - BFH, 25.04.2003 - VIII B 266/02
NZB: Urteil ohne Entscheidungsgründe
Demgemäß ist die Befugnis zur Bezugnahme auf Verwaltungsentscheidungen anhand der Umstände des Einzelfalls und damit danach zu bestimmen, ob die vom Gericht bestätigten (schriftlichen) Ausführungen der Verwaltung eine aussagekräftige --d.h. umfassende und insbesondere nachvollziehbare-- Begründung enthalten (…ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 27. Februar 1996 IV R 41/95, BFH/NV 1996, 623; vom 20. Juni 2001 I R 80/00, BFH/NV 2001, 1583). - BFH, 27.11.2002 - X B 87/02
Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel i.S.d. § 115 Abs. 2 …
Die Entscheidung über eine Bezugnahme steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2001 I R 80/00, BFH/NV 2001, 1583). - BFH, 22.03.2002 - III B 145/01
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Scheidungskosten als außergewöhnliche …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (…vgl. Urteile vom 31. Mai 2001 IV R 93/99, BFH/NV 2001, 1570, und vom 20. Juni 2001 I R 80/00, BFH/NV 2001, 1583, jeweils m.w.N.) ist ein Urteil nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat. - BFH, 28.02.2002 - V B 63/01
NZB; neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.
Das ist insbesondere der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. April 1995 V R 37/94, BFH/NV 1995, 911; vom 20. Juni 2001 I R 80/00, BFH/NV 2001, 1583).
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