Rechtsprechung
| BFH, 18.03.1970 - I R 98/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zuordnung der finanziellen Beteiligung eines Apothekers am Betrieb einer anderen Apotheke zum eigenen Gewerbebetrieb oder zum ausserbetrieblichen Bereich
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- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 98, 503
- BStBl II 1970, 425
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61
Mehrbetrieb Apotheken
Auszug aus BFH, 18.03.1970 - I R 98/68
Die reine Einrichtung einer Apotheke ist somit, soweit sie nicht durch denjenigen erfolgt, der die Erlaubnis zum Betrieb dieser Apotheke besitzt, nicht mehr als die Einrichtung eines "Apotheken-Gehäuses", das als eingerichteter Gewerbebetrieb nur nach näherer Maßgabe des ApG Gegenstand eines Pachtvertrages sein kann (Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 17/61, 1 BvR 494/60, 128/61 vom 13. Februar 1964, NJW 1964, 1067; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - I R 132/67 vom 8. Oktober 1969, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 97 S. 83 - BFH 97, 83 -, BStBl II 1969, 740). - BGH, 29.11.1952 - II ZR 15/52
Anspruch auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft; Beteiligung eines weiteren …
Auszug aus BFH, 18.03.1970 - I R 98/68
Das Verbot des Mehrbesitzes schließt es indes nicht aus, daß sich ein Erlaubnisinhaber im Innenverhältnis finanziell an einer anderen Apotheke beteiligt, sei es als Darlehensgeber (auch in Form des partiarischen Darlehens), sei es als typischer oder als atypischer stiller Gesellschafter (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - II ZR 15/52 vom 29. November 1952, Neue Juristische Wochenschrift 1953 S. 818 - NJW 1953, 818 -); denn § 8 ApG, der für den Betrieb einer Apotheke durch mehrere Personen die Rechtsform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder der offenen Handelsgesellschaft sowie die Erlaubnispflicht für alle Gesellschafter vorschreibt, greift nicht Platz, weil in diesem Fall die Apotheke allein vom Erlaubnisinhaber, nicht von der Gesellschaft oder dem stillen Gesellschafter "betrieben" wird (BGH-Urteil II ZR 15/52, a.a.O.;… Schiedermair-Blanke, a.a.O., Anm. Allgemeines zu § 8). - BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BFH, 18.03.1970 - I R 98/68
Soweit der Steuerpflichtige - entgegen der Vorschrift des § 120 Abs. 2 FGO - einen förmlichen Antrag nicht gestellt hat, sieht der Senat diesen Mangel als geheilt an, da die fristgerecht eingereichte Revisionsbegründungsschrift das Revisionsbegehren des Steuerpflichtigen deutlich macht (so auch Urteil des Reichsgerichts III 88/38 vom 28. Oktober 1938, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 158 S. 346; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts Gr. Sen. 1/54/V c 61/54 vom 8. November 1954, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 1 S. 222).
- BFH, 14.04.1967 - VI 9/65
Gewinnverwirklichung bei Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes …
Auszug aus BFH, 18.03.1970 - I R 98/68
Insbesondere kann aus dem Vorspruch zum Vertrag vom 17. März 1958, daß der Steuerpflichtige aus der Zweigapotheke eine selbständige Apotheke machen wolle, nicht auf die Anwendbarkeit der Rechtsprechung zur Überführung von Wirtschaftsgütern aus einem Betrieb in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen geschlossen werden (BFH-Urteil VI 9/65 vom 14. April 1967, BFH 88, 331, BStBl III 1967, 391, mit weiterer Rechtsprechung; Hartmann-Böttcher-Grass, Großkommentar zur Einkommensteuer, Anm. 23 c zu §§ 4, 5; Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Anm. 42 b zu § 4 EStG). - BFH, 05.06.1964 - IV 213/60 S
Einkünfte aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter als Einkünfte aus …
Auszug aus BFH, 18.03.1970 - I R 98/68
Ein stilles Gesellschaftsverhältnis ist jedoch, wie das FG auch im Rechtsstreit für die Gewerbesteuersache 1959 und 1960 des K. zutreffend erkannt hat, nicht zustande gekommen, da die Vertragschließenden keine Gewinnbeteiligung, sondern die Zahlung eines festen Zinses von 8 v. H. vom Umsatz - unabhängig von der Höhe des Gewinns - vereinbart haben (…siehe Baumbach-Duden, Handelsgesetzbuch, 18. Aufl., Anm. 2 B zu § 337; BFH-Urteil IV 213/60 S vom 5. Juni 1964, BFH 81, 138, BStBl III 1965, 49). - BFH, 08.10.1969 - I R 132/67
Pachtzahlungen - Apothekenbetrieb - Pachtweise Nutzung - Wirtschaftsgut des …
Auszug aus BFH, 18.03.1970 - I R 98/68
Die reine Einrichtung einer Apotheke ist somit, soweit sie nicht durch denjenigen erfolgt, der die Erlaubnis zum Betrieb dieser Apotheke besitzt, nicht mehr als die Einrichtung eines "Apotheken-Gehäuses", das als eingerichteter Gewerbebetrieb nur nach näherer Maßgabe des ApG Gegenstand eines Pachtvertrages sein kann (Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 17/61, 1 BvR 494/60, 128/61 vom 13. Februar 1964, NJW 1964, 1067; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - I R 132/67 vom 8. Oktober 1969, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 97 S. 83 - BFH 97, 83 -, BStBl II 1969, 740).
- BFH, 15.06.1993 - VII B 108/93
Ablehnung eines Richters (§ 51 FGO )
Ein Verfahrensbeteiligter kann einen Richter nach diesen Vorschriften nicht mehr wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen, wenn er sich bei ihm, ohne den ihm bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen hat, wozu auch ein Erörterungstermin zählt (…Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. März 1992 IV B 172/90, BFH/NV 1992, 679; BFH-Urteil vom 18. März 1970 I R 98/68, BFHE 98, 503). - BFH, 11.10.1985 - III R 201/82
Zulässigkeit einer Revision
Auch läßt der Inhalt des Schreibens nicht erkennen, daß A nach dem Willen des Klägers in dessen Verfahren wegen Lohnsteuer-Jahresausgleichs 1980 künftig nicht mehr mitwirken sollte (vgl. hierzu auch das BFH-Urteil vom 18. März 1970 I R 98/68, BFHE 98, 503, BStBl II 1970, 425). - FG Hamburg, 20.02.1995 - V 57/94
Rechtskraft der Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs ; Voraussetzungen für die …
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