Rechtsprechung
| BFH, 20.07.1994 - I S 19/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vertretungszwang bei Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor dem Bundesfinanzhof
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.01.1991 - II S 17/90
Zulässigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle einer Nichtvertretung …
Auszug aus BFH, 20.07.1994 - I S 19/93
Für den beim BFH als Prozeßgericht zu stellenden Antrag auf Bewilligung von PKH gilt der Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs nicht (s. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1991 II S 17/90, BFH/NV 1991, 338 m. w. N.). - BFH, 20.07.1994 - I B 140/93
Voraussetzungen für Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen …
Auszug aus BFH, 20.07.1994 - I S 19/93
Auf den Senatsbeschluß vom heutigen Tag mit dem Az. I B 140/93 BFH/NV 1995, 400 wird verwiesen.
- BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98
Dienstaufsichtsbeschwerde - Verbreitung unwahrer Tatsachen - Verletzung der …
Die Antragstellerin durfte den PKH-Antrag persönlich stellen, weil dieser nicht dem Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs unterliegt (siehe z.B. BFH-Beschluß vom 20. Juli 1994 I S 19/93, BFH/NV 1995, 427). - BFH, 19.03.1999 - I B 166/98
PKH für eine KapG
Eine solche Beschwerde wäre --anders als der Antrag auf PKH-- nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs mangels Prozeßführungsbefugnis des Antragstellers unzulässig, was den Antragsteller zur Tragung von Kosten nach § 135 Abs. 2 FGO verpflichten würde (BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 1994 I S 19/93, BFH/NV 1995, 427; vom 26. Juli 1994 I B 62/94, BFH/NV 1995, 427). - BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99
NZB; persönlich gestellter PKH-Antrag
Die Klägerin durfte den PKH-Antrag persönlich stellen, weil dieser nicht dem Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs unterliegt (s. z.B. BFH-Beschluß vom 20. Juli 1994 I S 19/93, BFH/NV 1995, 427).
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