Rechtsprechung
| BFH, 20.09.1967 - I S 3/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kostenverteilung bei Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes alsbald nach Stellung des entsprechenden Antrags beim Gericht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 69, 476
- BFHE 89, 476
- DB 1967, 1880
- BStBl III 1967, 673
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.04.1967 - IV B 23/66
Kostenentscheidung im Beschluß eines Verfahrens über die Aussetzung der …
Auszug aus BFH, 20.09.1967 - I S 3/67
Nach dem Beschluß des BFH IV B 23/66 vom 14. April 1967 (BFH 88, 195, BStBl III 1967, 321) sind dem FA die Kosten einer beim FG vom Steuerpflichtigen beantragten Aussetzung der Vollziehung aufzuerlegen, wenn der Steuerpflichtige vorher beim FA diese Maßnahme angeregt, das FA die Vollziehung aber erst auf Grund des beim FG gestellten Antrages ausgesetzt hat.Der erkennende Senat schließt sich insoweit dem Beschluß IV B 23/66, a.a.O., an, daß auf die Erledigung des selbständigen Rechtsstreits über die Aussetzung der Vollziehung in der Hauptsache das Stadium, in welchem sich das Verfahren über den angefochtenen Verwaltungsakt befindet, keinen Einfluß hat.
Zu prüfen ist jedoch, ob der jetzt zu entscheidende Sachverhalt sich mit dem des Beschlusses IV B 23/66, a.a.O., deckt.
Der Senat trägt jedoch Bedenken, der in den Gründen des Beschlusses IV B 23/66, a.a.O., enthaltenen Rechtsauffassung zu folgen, wonach dem Steuerpflichtigen die Kosten aufzuerlegen sind, wenn er vor Stellung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung beim FG das gleiche nicht vergeblich beim FA angeregt hat.
In der grundsätzlichen Beurteilung schließt sich der erkennende Senat auch insoweit dem Beschluß IV B 23/66, a.a.O., an.
- BFH, 19.04.1966 - I S 8/66
Auszug aus BFH, 20.09.1967 - I S 3/67
Die Notwendigkeit, die Aussetzung der Vollziehung beim FG zu beantragen, ergebe sich aus dem Beschluß des BFH I S 8/66 vom 19. April 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86 S. 56 - BFH 86, 56 -, BStBl III 1966, 358).Der Steuerpflichtige habe diese zwei Möglichkeiten; nach dem Beschluß I S 8/66, a.a.O., müsse er sich aber nach allgemeinen Grundsätzen - § 66 FGO - für die eine oder andere entscheiden.
- BFH, 16.11.1967 - V B 9/67
Aussetzung der Vollziehung - Erledigung in der Hauptsache - Billiges Ermessen - …
Die Veranlassung zum Rechtsstreit berücksichtigen auch die bisherigen Entscheidungen des BFH (Beschlüsse IV B 23/66 vom 14. April 1967, a. a. O., und I S 3/67 vom 20. September 1967, BFH 89, 476, BStBl III 1967, 673).In dem Beschluß I S 3/67 vom 20. September 1967 ist allerdings ausgesprochen, daß es der Billigkeit entspreche, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben, wenn das FA, nachdem der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim BFH gestellt ist, alsbald von sich aus die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes aussetzt, ohne daß sich der Steuerpflichtige vorher vergeblich beim FA darum bemüht hat.
- BFH, 10.11.1971 - I B 14/70
Erheblicher Spielraum des Gerichts - Mögliche Verhaltensweisen - Wahlrecht - …
Angesichts des Umstandes, daß mehrere Senate des BFH (…Beschluß zu IV B 23/66, a. a. O., BFH 88, 197; I S 3/67 vom 20. September 1967, BFH 89, 476 [479], BStBl III 1967, 673;… vgl. auch die Beschlüsse V B 9/67, a. a. O., BFH 90, 458;… V B 12/66, a. a. O., BFH 91, 25) offen gelassen haben, ob § 93 ZPO sinngemäß anzuwenden ist, vielmehr den Grundgedanken dieser Vorschrift im Rahmen der nach § 138 Abs. 1 FGO nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung berücksichtigt haben, ist die oben wiedergegebene Äußerung in dem Sinne zu verstehen, daß der II. Senat den Gesichtspunkt der Veranlassung, soweit er nicht dem materiellen Kostenrecht der FGO zugrunde liegt, im Rahmen der Kostenentscheidung gemäß § 138 Abs. 1 FGO nicht berücksichtigt wissen will.
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