Rechtsprechung
| BFH, 30.10.2008 - I S 33/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Gegenstand einer Anhörungsrüge; keine Akteneinsicht in einem unzulässigen Verfahren der Anhörungsrüge
- Judicialis
FGO § 133a Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 133a Abs. 2 Satz 6
- datenbank.nwb.de
Unzulässigkeit der Anhörungsrüge gegen Zurückweisungsbeschluss zu einer NZB, wenn sich die Rüge auf bereits in der Berufungsinstanz erfolgte Gehörsverletzungen beschränkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06
Anwendungsbereich der Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - I S 33/08
Die Anhörungsrüge könne nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass dem BGH im Zusammenhang mit der Überprüfung des in der Vorinstanz erfolgten Gehörsverstoßes ein Rechtsfehler unterlaufen sei (BGH-Beschluss vom 13. Dezember 2007 I ZR 47/06, Neue Juristische Wochenschrift 2008, 2126). - BFH, 14.06.2007 - VIII B 201/06
Keine grundsätzliche Bedeutung mangels weiteren Klärungsbedarfs zur Frage der …
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - I S 33/08
Nach der Rechtsprechung des BFH besteht in einem unzulässigen Rechtsmittelverfahren kein Anspruch auf Akteneinsicht (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Juni 2007 VIII B 201/06, BFH/NV 2007, 1804). - BFH, 09.06.2008 - V S 40/07
Zu den Anforderungen an eine Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - I S 33/08
Soweit darüber hinaus dem erkennenden Senat vorgehalten wird, die Sachentscheidungsvoraussetzungen nicht geprüft bzw. die Sache nicht dem Großen Senat des BFH vorgelegt zu haben, wird nur geltend gemacht, dass der Senat in der Sache fehlerhaft entschieden habe; damit kann der Kläger im Verfahren der Anhörungsrüge nicht gehört werden (s. allgemein BFH-Beschluss vom 9. Juni 2008 V S 40/07, BFH/NV 2008, 1854). - BFH, 29.04.2008 - I B 124/07
Über einen Antrag auf Urteilsergänzung ist durch Urteil zu entscheiden
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - I S 33/08
Der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Kläger) hat gegen den Senatsbeschluss vom 29. April 2008 I B 124/07 --der zur teilweisen Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Finanzgericht führte-- Anhörungsrüge erhoben.
- VGH Bayern, 06.12.2017 - 1 ZB 17.2199
Möglichkeit der Heilung durch ergänzende Erwägung in der Entscheidung über die …
Die Anhörungsrüge kann nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass dem Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Überprüfung des in der Vorinstanz erfolgten Gehörsverstoßes ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGH, B.v. 13.12.2007 - I ZR 47/06 - NJW 2008, 2126; BFH, B.v. 30.10.2008 - I S 33/08 - juris Rn. 3).
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