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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1705
BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06 (https://dejure.org/2007,1705)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2007 - I ZB 100/06 (https://dejure.org/2007,1705)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 (https://dejure.org/2007,1705)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 233 Abs. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vertrauen auf die von der Post angegebenen Brieflaufzeit begründet auch vor Feiertagen kein schuldhaftes Handeln

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 26 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Brieflaufzeiten an Feiertagen

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 587
  • MDR 2008, 115
  • FamRZ 2008, 257 (Ls.)
  • VersR 2009, 130
  • AnwBl 2008, 147
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verfassungsmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung mangels Unterzeichnung der …

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06
    Dies bedeutet, dass einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden darf, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen er auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Spruchkörpers nicht rechnen musste (BVerfG, Beschl. v. 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01, NJW-RR 2002, 1004).
  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99

    Versäumung der Berufungsfrist bei unvollständiger Adressierung des …

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06
    Dies gilt auch, wenn vor Feiertagen mit einer besonders starken Beanspruchung der Post zu rechnen ist (BVerfG, Beschl. v. 25.9.2000 - 1 BvR 2104/99, NJW 2001, 1566 f.).
  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des …

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06
    Brachte der Versuch, eine Bestätigung des Eingangs der Berufungsbegründung zu erhalten, keine Klärung, kann dies dem Kläger nicht zum Nachteil gereichen (vgl. BGH, Beschl. v. 11.10.1989 - IVa ZB 7/89, NJW 1990, 188, 189).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZB 60/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis aufgrund nicht …

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06
    Wenn dem Prozessbevollmächtigten keine besonderen Umstände bekannt sind, die zu einer Verlängerung der normalen Postlaufzeiten führen können, darf er darauf vertrauen, dass diese eingehalten werden (BGH, Beschl. v. 30.9.2003 - VI ZB 60/02, NJW 2003, 3712, 3713).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei …

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1999, 3701, 3702, 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005 f.) und des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722, 1723, BGH Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 f. m.w.N. und vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 - zur Veröffentlichung bestimmt) dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.

    Wenn dem Prozessbevollmächtigten keine besonderen Umstände bekannt sind, die zu einer Verlängerung der normalen Postlaufzeiten führen können, darf er darauf vertrauen, dass diese eingehalten werden (BGH Beschlüsse vom 30. September 2003 - VI ZB 60/02 - NJW 2003, 3712, 3713 und vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Rn. 13 Selbst wenn letzteres festgestellt würde, genügt dies indes - wie die Rechtspflegerin des Grundbuchamtes in der angefochtenen Zwischenverfügung zutreffend zugrunde gelegt hat - zum Nachweis des Erlöschens des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs und damit zum Nachweis einer hierdurch verursachten Unrichtigkeit der Eintragung dieser Vormerkung deshalb nicht, weil infolge der in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 143, 175 ff. = NJW 2000, 805; BGH NJW 2008, 587) bejahten Möglichkeit des "Aufladens" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen nicht ausgeschlossen werden kann, daß die im Grundbuch eingetragene Vormerkung - hier : die Vormerkung unter Nr. 4 - inzwischen einen Anspruch sichert, dessen Bestehen durch den Tod der Berechtigten nicht berührt wird, sondern der mit diesem Tod auf ihre(n) Erben übergegangen ist.
  • BFH, 27.11.2024 - IV R 25/22

    Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost; anteiliger Betriebsausgabenabzug …

    Rn. 27 (a) Eine Einlieferung im Sinne des § 2 Nr. 3 Satz 1 PUDLV ist gegeben, wenn der Brief in einen Briefkasten eingeworfen wird, der an demselben Werktag noch planmäßig und auch tatsächlich geleert wird (zur Maßgeblichkeit der Leerung vgl. auch BGH-Beschluss vom 19.07.2007 - I ZB 100/06, unter II.2.b [Rz 9]).
  • BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Verlust des …

    Vielmehr darf sich der Absender grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der Postdienste verlassen und muss nicht den Eingang bei Gericht überwachen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06, NJW 2008, 587 Rn. 7; BVerfG, NJW 1979, 641; NJW 1992, 38).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.06.2019 - L 8 AY 5/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Versäumung der …

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zu gewähren, wenn die tatsächliche Einlieferung des Beschwerdeschriftsatzes bei dem Briefverteilzentrum am Nachmittag des Gründonnerstages hinreichend glaubhaft gemacht ist, da sich der Beschwerdeführer nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung (juris: PUDLV) damit auf ein Vertrauen, die Beschwerdeschrift werde noch am Dienstag nach Ostern bei dem LSG eingehen, berufen kann (vgl BGH vom 19.7.2007 - I ZB 100/06 = NJW 2008, 587).

    Der BGH hat in einer neueren Entscheidung die Einlieferung am Gründonnerstag bei einem Hauptpostamt für ausreichend erachtet, soweit noch mit einer Spätleerung zu rechnen gewesen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 -, juris).

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2012 - 11 Wx 63/12

    (Rück-)Übereignungsanspruch; Gesamtgläubigerschaft trotz bisherigen …

    ing Grundsät4ich kann ein aufschiebend bedingter Anspruch auf Rückübertragung durch eine Vormerkung gesichert werden (vgl. § 883 Abs. 1 S. 2 BGB , BayObLG NJW-RR 1995, 1297; BGHZ 151, 116 ff.; BGH NJW 2008, 587 ff.).
  • OLG Köln, 16.10.2013 - 2 Wx 247/13

    Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung nach Versterben des Begünstigten

    Da nämlich infolge der in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bejahten Möglichkeit des "Aufladens" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen (vgl. BGHZ 143, 175 ff. = NJW 2000, 805; BGH NJW 2008, 587; im Grundsatz ebenso auch BGHZ 193, 152 ff. = DNotZ 2012, 609 ff.) nicht ausgeschlossen werden kann, dass die im Grundbuch eingetragene Vormerkung inzwischen einen anderen Anspruch sichert, kann in Fällen wie dem vorliegenden eine Vormerkung grundsätzlich nur noch mit Bewilligung des Berechtigten gelöscht werden.
  • BFH, 27.07.2022 - II R 30/21

    Postlaufzeit und Wiedereinsetzung

    Rn. 11 bb) Der Einwurf in einen Briefkasten an einem Werktag stellt jedenfalls dann eine Einlieferung i.S. des § 2 Nr. 3 Satz 1 PUDLV dar, wenn der Briefkasten an demselben Werktag noch planmäßig und auch tatsächlich geleert wird (zur Maßgeblichkeit der Leerung vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19.07.2007 - I ZB 100/06, unter II.2.b).
  • OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Das (Fort-) Bestehen eines durch die Forderung gesicherten Anspruchs kann vorliegend aber wegen der durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2008, 587 ff.) bejahten Möglichkeit des "Aufladens" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen nicht ausgeschlossen werden.
  • BGH, 28.03.2012 - IV ZB 5/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Verstoß einer …

    Die Annahme einer derartigen Kontrollpflicht widerspräche dem berechtigterweise in die Kanzleikraft gesetzten Vertrauen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06, NJW 2008, 587 Rn. 10).
  • KG, 24.02.2011 - 1 W 472/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung zur …

  • OLG Stuttgart, 01.09.2009 - 2 U 15/09
  • OLG Stuttgart, 01.09.2009 - 2 U 14/09
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