Rechtsprechung
| BGH, 19.11.2015 - I ZB 100/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anordnung der Vorauszahlung der Gerichtskosten und Festsetzung des Streitwerts: Statthaftigkeit der Beschwerde; zulässiges Rechtsmittel gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 Abs 3 GKG, § 66 Abs 4 GKG, § 66 Abs 5 GKG, § 66 Abs 6 GKG, § 66 Abs 8 GKG
Anordnung der Vorauszahlung der Gerichtskosten und Festsetzung des Streitwerts: Statthaftigkeit der Beschwerde; zulässiges Rechtsmittel gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts - IWW
§ 67 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 3 Satz 1 bis 3, Abs. 4, 5 Satz 1 und 5, Abs. 6, 8 GKG, § 67 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 66 Abs. 4 Satz 3 GKG
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Gerichts für ein Rechtsmittel; Abhängigkeit der Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung der Kosten und Festsetzung des Streitwerts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 66 Abs. 4 S. 3; GKG § 67 Abs. 1 S. 1-2
Zuständigkeit des Gerichts für ein Rechtsmittel; Abhängigkeit der Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung der Kosten und Festsetzung des Streitwerts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der überhöhte Kostenvorschuss - und die (weitere) Beschwerde
Verfahrensgang
- AG Aachen, 05.08.2015 - 101 C 287/15
- LG Aachen, 14.09.2015 - 2 T 217/15
- BGH, 19.11.2015 - I ZB 100/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 188
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.04.2013 - I ZB 77/12
Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung: Rechtsbehelf gegen die …
Auszug aus BGH, 19.11.2015 - I ZB 100/15
Danach findet gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts hinsichtlich der Anordnung einer Vorauszahlung und der Festsetzung des Streitwerts nicht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, sondern gemäß § 66 Abs. 4 Satz 3 GKG allein die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht statt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - I ZB 77/12, juris Rn. 16).
- BGH, 14.01.2016 - I ZB 116/15
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung gegen …
Nach § 66 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 GKG findet gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nicht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, sondern allein die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht statt (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. April 2013 - I ZB 77/12, juris Rn. 16; Beschluss vom 19. November 2015 - I ZB 100/15, juris Rn. 3).
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