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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1924
BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91 (https://dejure.org/1993,1924)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1993 - I ZB 18/91 (https://dejure.org/1993,1924)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1993 - I ZB 18/91 (https://dejure.org/1993,1924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Warenzeichen - Verfahrensrüge - Nicht zugelassene Rechtsbeschwerde - Verfahrensmängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 100 Abs. 3 ; WZG § 13 Abs. 5 Satz 2
    "Boy"; Entscheidung über eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 363
  • MDR 1994, 1042
  • GRUR 1994, 215
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91
    Zwar fehlt es an einer Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 13 Abs. 5 Satz 1 WZG), ihre Statthaftigkeit folgt jedoch aus § 13 Abs. 5 Satz 2 WZG i.V. mit § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG, da die Widersprechende rügt, der angefochtene Beschluß des Bundespatentgerichts sei nicht mit Gründen versehen, und diese ihre Auffassung mit näheren Ausführungen begründet hat (BGHZ 39, 333, 334 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen).

    Zwar ist der Ausgangspunkt der Rechtsbeschwerde zutreffend, daß dem vollständigen Fehlen von Gründen solche Fälle gleich zu erachten sind, in denen die der Entscheidung zugrundeliegenden Erwägungen so unklar und verworren sind, daß sie nicht durchschaut werden können (BGHZ 39, 333, 341 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen).

    Liegt demnach ein Begründungsmangel nicht vor, so ist die Rechtsbeschwerde ohne weiteres zurückzuweisen (BGHZ 39, 333, 334 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 12.7. 1979 - X ZB 10/78, GRUR 1980, 104, 105 - Kupplungsgewinde).

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91
    Hiervon abgesehen fehlt es aber auch an jeglichem Tatsachenvortrag, der erst die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne erlaubt, zumal es auch im Widerspruchsverfahren, einem registerrechtlichen, auf Schnelligkeit angelegten Verfahren, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf ankommt, daß die tatsächlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne liquide im Sinne der "Vitapur"-Entscheidung (BGHZ 46, 152, 155) [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] sind.
  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 8/88

    "Superplanar"; Mitteilung des Inhalts bei der Entscheidungsfindung verwerteter …

    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91
    Denn etwaige Mängel in der Begründung zusätzlicher Ausführungen, die, weil mit anderen Erwägungen (hier: die Verneinung des Herkunftshinweischarakters des Wortes "BOY" als Stammbestandteil) der Begründungspflicht bereits genügt ist, für die Entscheidung nicht erheblich sind, können die Rüge des Begründungsmangels nicht erfolgreich machen (BGH, Beschl. v. 26.1. 1989 - I ZB 8/88, GRUR 1989, 425 - Superplanar).
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62

    Widerspruch gegen Warenzeicheneintragung

    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91
    Zwar ist der Rechtsbeschwerde im Ausgangspunkt ihrer Überlegung beizutreten, daß die Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne auch im Widerspruchsverfahren zur Prüfung der Zeichenübereinstimmung gehört (BGHZ 39, 266, 270 f. - Sunsweet).
  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens - …

    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91
    Das Bundespatentgericht hat sich zur Frage der Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Zeichenabwandlung bzw. der Bildung von Serienzeichen zutreffend auf die grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 22.5. 1968 - I ZB 3/67, GRUR 1969, 40, 41 = WRP 1968, 367 = BlPMZ 1969, 198 - Pentavenon) bezogen und geprüft, ob dem Wort "Boy" ein solcher Hinweischarakter zukommt, daß der Verkehr Anlaß hat, irrige Schlüsse daraus herzuleiten, daß das angemeldete Zeichen lediglich in einer einzelnen Silbe mit dem Widerspruchszeichen übereinstimme.
  • BGH, 06.09.1979 - X ZB 10/78

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtmäßigkeit der Versagung …

    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91
    Liegt demnach ein Begründungsmangel nicht vor, so ist die Rechtsbeschwerde ohne weiteres zurückzuweisen (BGHZ 39, 333, 334 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 12.7. 1979 - X ZB 10/78, GRUR 1980, 104, 105 - Kupplungsgewinde).
  • BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 214/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91
    Dem Rechtsbeschwerdegericht ist der Eintritt in die eigentliche Sachprüfung schlechthin verschlossen (BGH, Beschl. v. 16.7. 1964 - Ia ZB 214/63, GRUR 1964, 697, 698 f. - Fotoleiter).
  • BGH, 29.01.2026 - I ZB 37/25

    Markenschutz für Nahrungsergänzungsmittel (Klasse 5)

    Eine weitergehende Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen oder des materiellen Rechts ist dem Rechtsbeschwerdegericht schlechthin verschlossen (zu § 100 Abs. 3 PatG vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 [juris Rn. 30 f.] - Boy).
  • BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95

    "Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren; …

    Dies ist für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ausreichend; darauf, ob die erhobenen Rügen durchgreifen, kommt es für die Frage der Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (BGHZ 39, 333, 334 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy).
  • BGH, 29.01.2026 - I ZB 38/25

    Markenschutz für Nahrungsergänzungsmittel (Klasse 5)

    Eine weitergehende Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen oder des materiellen Rechts ist dem Rechtsbeschwerdegericht schlechthin verschlossen (zu § 100 Abs. 3 PatG vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 [juris Rn. 30 f.] - Boy).
  • BGH, 15.01.2026 - I ZA 5/25

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts; Statthaftigkeit der …

    Die Prüfungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts ist auf das Vorliegen der in § 83 Abs. 3 MarkenG aufgelisteten Verfahrensmängel begrenzt, zu denen die Verfahrensvoraussetzungen nicht zählen (…Meiser in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 14. Aufl., § 83 Rn. 35; zu § 100 Abs. 3 PatG vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 [juris Rn. 30 f.] - Boy).
  • BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00

    Parkkarte; Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung einer Kostenentscheidung durch das …

    Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg, weil diese Rechtsbeschwerdegründe, auf deren Vorliegen sich die Prüfung im Verfahren der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde beschränkt (BGH, Beschl. v. 16.07.1964 - Ia ZB 214/63, GRUR 1964, 697 - Fotoleiter; Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy), nicht vorliegen.
  • BGH, 06.09.2005 - X ZB 30/03

    Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten; Anforderungen an die …

    Die Frage, ob diese Auseinandersetzung zutreffend war, ist im Verfahren der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde nicht zu prüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy;… Rogge in Benkard, PatG, 9. Aufl. §§ 107, 108 Rdn. 8;… Busse, PatG, 7. Aufl. § 107 PatG Rdn. 20;… von Gierke in Ekey/Klippel, Markenrecht, § 89 MarkenG Rdn. 3).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZB 21/95

    Individual - GG - Rechtliches Gehör

    Dies ist für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ausreichend; darauf, ob die erhobenen Rügen durchgreifen, kommt es für die Frage der Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (BGHZ 39, 333, 334 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy; Beschl. v. 30.01.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection).
  • BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
    Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg, weil diese Rechtsbeschwerdegründe, auf deren Vorliegen sich die Prüfung im Verfahren der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde beschränkt (BGH, Beschl. v. 16.07.1964 - Ia ZB 214/63, GRUR 1964, 697 - Fotoleiter; Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy), nicht vorliegen.
  • BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96

    Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des beschließenden Senats ist allerdings eine Entscheidung im Sinne der genannten Vorschrift auch dann mangelhaft, wenn eine Begründung zwar nicht gänzlich fehlt, die Gründe aber ganz unverständlich und verworren sind, so daß sie nicht erkennen lassen, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren, oder wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder einfach auf die Wiedergabe des Gesetzestexts beschränken (u.a. BGHZ 39, 333, 337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; Sen. Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer; BGH, Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy).
  • BPatG, 26.01.1998 - 30 W (pat) 155/95

    "Soundboy"

    Dieser Bewertung steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Boy" (GRUR 1994, 215) entgegen, mit der dieser eine Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt hat, in der eine Verwechslungsgefahr der Marken "Boy" und "TOMMYBOY" u.a. deshalb verneint worden war, weil es sich bei "TOMMYBOY" um einen Gesamtbegriff etwa wie "Johnnieboy" oder "Frankieboy" handelt.
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