Rechtsprechung
| BGH, 18.11.2010 - I ZB 26/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Räumungsvollstreckung: Vollstreckungsschutz wegen eventueller Zugewinnausgleichsansprüche
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 765a ZPO, § 242 BGB
Räumungsvollstreckung: Vollstreckungsschutz wegen eventueller Zugewinnausgleichsansprüche - rechtsprechung-im-internet.de
§ 765a ZPO, § 242 BGB
Räumungsvollstreckung: Vollstreckungsschutz wegen eventueller Zugewinnausgleichsansprüche - Wolters Kluwer
Anspruch auf Räumungsschutz gegen eine Zwangsvollstreckung in ein in einem laufenden Zugewinnausgleichsverfahren ggf. zurückzugewährendes Grundstücks; Geltung des § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) im Zwangsvollstreckungsverfahren bei einer Erklärung der Erledigung der ...
- rabüro.de
Zum Vollstreckungsschutz in der Räumungsvollstreckung wegen eventueller Zugewinnausgleichsansprüche
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a; ZPO § 765a
Anspruch auf Räumungsschutz gegen eine Zwangsvollstreckung in ein in einem laufenden Zugewinnausgleichsverfahren ggf. zurückzugewährendes Grundstücks; Geltung des § 91a Zivilprozessordnung ( ZPO ) im Zwangsvollstreckungsverfahren bei einer Erklärung der Erledigung der ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vollstreckungsschutz wegen Zugewinnausgleichsansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 18.01.2010 - 36s M 5502/09
- LG Chemnitz, 24.03.2010 - 3 T 63/10
- BGH, 18.11.2010 - I ZB 26/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.2010 - I ZB 34/09
Räumungszwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss: Einstweilige Einstellung …
Auszug aus BGH, 18.11.2010 - I ZB 26/10
Die Erledigung der Hauptsache kann auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren erklärt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09, WuM 2010, 250 Rn. 5 mwN).Dabei ist der mutmaßliche Ausgang des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu berücksichtigen (BGH, WuM 2010, 250 Rn. 5 mwN).
Die Anwendung dieser Bestimmung kommt nur in Betracht, wenn die Zwangsvollstreckungsmaßnahme im Einzelfall nach Abwägung der beiderseitigen Belange zu einem untragbaren Ergebnis für den Schuldner führen würde (BGH, WuM 2010, 250 Rn. 7 mwN).
- BGH, 11.12.2025 - V ZB 3/25
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde wegen rechtmäßiger Abweisung des …
Gleichwohl führt etwa die Notwendigkeit, zur Sicherung des Lebensunterhalts Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen, ebenso wenig zu einer die Einstellung begründenden Härte (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 120/10, ZIP 2011, 90 Rn. 9;… Beschluss vom 19. Oktober 2017 - IX ZB 100/16, NZI 2017, 931 Rn. 11 mwN) wie der Verlust eines wesentlichen Teils der Lebensgrundlage infolge der Vollstreckung (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. November 2010 - I ZB 85/10, GuT 2011, 62 Rn. 12; Beschluss vom 18. November 2010 - I ZB 26/10, GuT 2011, 400 Rn. 14).
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