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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2000 - I ZB 47/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1455
BGH, 27.01.2000 - I ZB 47/97 (https://dejure.org/2000,1455)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2000 - I ZB 47/97 (https://dejure.org/2000,1455)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - I ZB 47/97 (https://dejure.org/2000,1455)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    MarkenG § 96 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    MarkenG § 96 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Patentamt - Patentgericht - Teilnahme - Marke - Markeninhaber - Ausländer - Löschung - Eintragung - Inlandsvertreter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 96 Abs. 1
    EWING; Löschung einer eingetragenen Marke im Fall des Fehlens eines Inlandsvertreters.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1427
  • GRUR 2000, 895
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten …

    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - I ZB 47/97
    Die Feststellung, ob der angesprochene Verkehr einem einzelnen Bestandteil der angegriffenen Marke eine deren Gesamteindruck prägende Wirkung beimißt, ist allein anhand der Gestaltung der Marke selbst zu treffen; auf die Frage, wie die Marken Dritter - etwa hier die Widerspruchsmarken - gestaltet sind, kommt es dabei grundsätzlich nicht an (BGH, Beschl. v. 29.6.1995 - I ZB 22/93, GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; Beschl. v. 8.7.1999 - I ZB 49/96, WRP 2000, 173, 176 = MarkenR 2000, 20 - RAUSCH/ELFI RAUCH), zumal auch der Verkehr bei der Begegnung mit dem jüngeren Zeichen von der Prioritätslage keine seinen Eindruck von der jüngeren Marke beeinflussende Vorstellung hat.
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - I ZB 47/97
    Die Feststellung, ob der angesprochene Verkehr einem einzelnen Bestandteil der angegriffenen Marke eine deren Gesamteindruck prägende Wirkung beimißt, ist allein anhand der Gestaltung der Marke selbst zu treffen; auf die Frage, wie die Marken Dritter - etwa hier die Widerspruchsmarken - gestaltet sind, kommt es dabei grundsätzlich nicht an (BGH, Beschl. v. 29.6.1995 - I ZB 22/93, GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; Beschl. v. 8.7.1999 - I ZB 49/96, WRP 2000, 173, 176 = MarkenR 2000, 20 - RAUSCH/ELFI RAUCH), zumal auch der Verkehr bei der Begegnung mit dem jüngeren Zeichen von der Prioritätslage keine seinen Eindruck von der jüngeren Marke beeinflussende Vorstellung hat.
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - I ZB 47/97
    Danach kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (BGH, Beschl. v. 6.5.1999 - I ZB 54/96, GRUR 1999, 995, 997 = WRP 1999, 936 - HONKA, m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97

    Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel

    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - I ZB 47/97
    Zwar wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Beschränkung der Zulassung auf bestimmte abgrenzbare Verfahrensteile oder auf bestimmte Verfahrensbeteiligte als wirksam erachtet, wenn sie ausdrücklich und unzweideutig entweder im Ausspruch der Zulassung selbst oder in dessen Begründung ausgesprochen worden ist (BGH, Beschl. v. 10.11.1999 - I ZB 13/97 - Ketof/ETOP, Umdr.
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im …

    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - I ZB 47/97
    S. 6; vgl. auch: BGH, Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92, GRUR 1994, 730 = WRP 1994, 747 - VALUE; Beschl. v. 16.6.1993 - I ZB 14/91, GRUR 1993, 969, 970 - Indorektal II, insoweit in BGHZ 123, 30 nicht abgedruckt, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92

    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - I ZB 47/97
    S. 6; vgl. auch: BGH, Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92, GRUR 1994, 730 = WRP 1994, 747 - VALUE; Beschl. v. 16.6.1993 - I ZB 14/91, GRUR 1993, 969, 970 - Indorektal II, insoweit in BGHZ 123, 30 nicht abgedruckt, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1968 - X ZB 7/68

    Tod des Inlandsvertreters

    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - I ZB 47/97
    Dem steht nicht entgegen, daß nach dem früher geltenden § 35 Abs. 2 WZG für die Geltendmachung des Anspruchs auf Schutz eines Warenzeichens die Bestellung eines Inlandsvertreters erforderlich war und deshalb der ausländische Anmelder auch im Widerspruchsbeschwerdeverfahren, um der Zurückweisung seiner Anmeldung zu entgehen, einen Inlandsvertreter zu bestellen hatte (BPatG BlPMZ 1988, 114 unter Bezugnahme auf BGH, Beschl. v. 17.12.1968 - X ZB 7/68, GRUR 1969, 437, 438 - Inlandsvertreter).
  • BPatG, 04.02.1997 - 24 W (pat) 107/96
    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - I ZB 47/97
    So haben auch andere Senate des Bundespatentgerichts (24. Senat: BPatGE 38, 50, 51 f.; 30. Senat: 30 W (pat) 92/96) ausdrücklich entschieden, daß das Fehlen des Inlandsvertreters bei Sachverhaltsgestaltungen wie im Streitfall nicht allein wegen des Fehlens eines Inlandsvertreters zur Löschung der eingetragenen Marke führe.
  • BPatG, 25.10.1996 - 12 W (pat) 175/96
    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - I ZB 47/97
    Dem sind Ingerl/Rohnke (…Markengesetz, § 96 Rdn. 9) unter Bezugnahme auf die vorgenannte Entscheidung des 24. Senats beigetreten und Fezer (…Markenrecht, 2. Aufl., § 96 Rdn. 10) weist darauf hin, daß sogar im Anmeldeverfahren in dem Fall, daß der ausländische Anmelder Beschwerdeführer ist, über die Verwerfung der Beschwerde hinaus die Zurückweisung der Anmeldung nicht mehr für vertretbar gehalten werde (BPatGE 37, 153, 154).
  • BPatG, 24.02.1996 - 30 W (pat) 92/96
    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - I ZB 47/97
    So haben auch andere Senate des Bundespatentgerichts (24. Senat: BPatGE 38, 50, 51 f.; 30. Senat: 30 W (pat) 92/96) ausdrücklich entschieden, daß das Fehlen des Inlandsvertreters bei Sachverhaltsgestaltungen wie im Streitfall nicht allein wegen des Fehlens eines Inlandsvertreters zur Löschung der eingetragenen Marke führe.
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Zwar ist die Feststellung, ob ein Bestandteil prägende Bedeutung hat, grundsätzlich nur anhand der Gestaltung der Marke selbst zu treffen (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; Beschl. v. 27.1.2000 - I ZB 47/97, GRUR 2000, 895, 896 = WRP 2000, 1301 - EWING).
  • BGH, 20.11.2025 - I ZB 30/25

    H 15/Hecht H 15

    Rn. 15 a) Die vom Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts gemäß § 83 Abs. 1 Satz 1 MarkenG ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde kann allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf bestimmte abgrenzbare Verfahrensteile (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2000 - I ZB 47/97, GRUR 2000, 895 [juris Rn. 19] = WRP 2000, 1301 - EWING) oder zugunsten einer durch die bestimmte Beantwortung einer Rechtsfrage allein beschwerten Partei beschränkt werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Juni 1993 - I ZB 14/91, BGHZ 123, 30 [juris Rn. 15] - Indorektal II), wenn die Beschränkung ausdrücklich und unzweideutig entweder im Ausspruch der Zulassung selbst oder in dessen Begründung ausgesprochen worden ist (…BGHZ 123, 30 [juris Rn. 15] - Indorektal II; BGH…, Beschluss vom 24. November 1999 - I ZB 17/97, GRUR 2000, 890 [juris Rn. 14] = WRP 2000, 743 - IMMUNINE/IMUKIN, mwN).

    Dagegen ist eine Beschränkung auf eine einzelne Rechtsfrage unzulässig (…BGH, GRUR 2000, 890 [juris Rn. 14] - IMMUNINE/IMUKIN; GRUR 2000, 895 [juris Rn. 19] - EWING; BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 53/07, BGHZ 182, 325 [juris Rn. 13 bis 15] - Legostein).

  • BGH, 03.07.2003 - I ZB 21/01

    "Westie-Kopf"; Bindungswirkung einer zurückverweisenden Entscheidung des …

    Darin liegt keine Beschränkung des Prüfungsumfangs für den Senat, weil es sich insoweit nicht - was Voraussetzung für eine eingeschränkte Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren wäre - um einen abgrenzbaren Teil der angefochtenen Entscheidung handelt (vgl. BGH, Beschl. v. 27.1.2000 - I ZB 47/97, GRUR 2000, 895 = WRP 2000, 1301 - EWING, m.w.N.).
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