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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1997 - I ZB 50/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1510
BGH, 27.02.1997 - I ZB 50/96 (https://dejure.org/1997,1510)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1997 - I ZB 50/96 (https://dejure.org/1997,1510)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - I ZB 50/96 (https://dejure.org/1997,1510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatsachenberücksichtigung - Wiedereinsetzung - Beschwerde - Ablehnende Entscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2
    Berücksichtigung von im Rahmen einer Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vorgetragenen neuen Tatsachen

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1708
  • MDR 1997, 881
  • VersR 1997, 767
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 27.02.1997 - I ZB 50/96
    Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, dürfen nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 4.5.1994 - XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097, 2098).
  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZB 38/91

    Eigenveranrwortung des Rechtsanwalts bei der Fristenprüfung

    Auszug aus BGH, 27.02.1997 - I ZB 50/96
    Die Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Fristenprüfung entsteht, wenn sie sinnvoll sein soll, bereits mit der Vorlage der Akten und nicht erst dann, wenn sich der Rechtsanwalt zu deren Bearbeitung entschließt (vgl. BGH, Beschl. v. 11.12.1991 - VIII ZB 38/91, NJW 1992, 841; Beschl. v. 6.7.1994 - VIII ZB 12/94, NJW 1994, 2831, 2832).
  • BGH, 28.02.1991 - IX ZB 95/90

    Berücksichtigung nach Fristablauf vorgebrachter Tatsachen im …

    Auszug aus BGH, 27.02.1997 - I ZB 50/96
    Hat das Wiedereinsetzungsgesuch - wie im vorliegenden Fall - bereits eine in sich geschlossene, an sich nicht ergänzungsbedürftig erscheinende Sachdarstellung enthalten, so kann eine erstmals in der Beschwerdebegründung vorgebrachte neue Tatsache, die für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts von Bedeutung sein kann, nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 28.2.1991 - IX ZB 95/90, NJW 1991, 1892).
  • BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 12/94

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist für die Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages

    Auszug aus BGH, 27.02.1997 - I ZB 50/96
    Die Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Fristenprüfung entsteht, wenn sie sinnvoll sein soll, bereits mit der Vorlage der Akten und nicht erst dann, wenn sich der Rechtsanwalt zu deren Bearbeitung entschließt (vgl. BGH, Beschl. v. 11.12.1991 - VIII ZB 38/91, NJW 1992, 841; Beschl. v. 6.7.1994 - VIII ZB 12/94, NJW 1994, 2831, 2832).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Übernimmt der Prozeßbevollmächtigte ein neues Mandat, bei dem er im Rahmen einer von ihm beantragten Akteneinsicht zum ersten Mal überhaupt mit dem gesamten Prozeßstoff sowie dem bisherigen Verlauf des Rechtsstreits in Berührung kommt, gehört es zu den originären anwaltlichen Pflichten, die Akten unverzüglich selbst auf laufende Fristen zu überprüfen, um gegebenenfalls sofort reagieren zu können (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Februar 1997 - I ZB 50/96 - NJW 1997, 1708, 1709; OLG München JurBüro 1987, 787, 788; Müller, NJW 1998, 497, 498; Feiber in: MünchKommZPO, § 233 RdNr. 62;… Stein/Jonas/Roth, aaO, § 233 Rz 68).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11

    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung …

    Es kommt also darauf an, ob ein erkennbar lückenhafter Vortrag gegeben ist, der zu einer ordnungsgemäßen Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag ein Nachfragen notwendig macht, oder eine in sich geschlossene, an sich nicht ergänzungsbedürftige Sachdarstellung (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1997 - I ZB 50/96 - NJW 1997, 1708).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 94/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Einzelanwalts zu Vorkehrungen …

    Auf solche neue Tatsachen kann die Wiedereinsetzung nach § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO nicht gestützt werden (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1997 - I ZB 50/96, NJW 1997, 1708, 1709).
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