Rechtsprechung
| BGH, 28.09.2011 - I ZB 97/09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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Ausländischer Verkehrsanwalt
ZPO § 91 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Ausländischer Verkehrsanwalt
- rechtsinformationen.bund.de
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei - Ausländischer Verkehrsanwalt
- rechtsprechung-im-internet.de
Ausländischer Verkehrsanwalt
§ 91 Abs 1 ZPO
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei - Ausländischer Verkehrsanwalt - IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung kultureller Barrieren bei der Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verfahrenskosten für einen ausländischen Verkehrsanwalt
- RA Kotz
Verkehrsanwalt (ausländischer) - Übernahme der Kosten
- ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Ausländischer Verkehrsanwalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1
Berücksichtigung kultureller Barrieren bei der Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Mitwirkung eines ausländischen Verkehrsanwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausländischer Verkehrsanwalt
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
ZPO § 91; ZPO § 574
Anerkennung und Vollstreckung --> Anwalts- und Kostenrecht
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.07.2006 - 16 O 680/05
- KG, 27.10.2009 - 1 W 398/06
- BGH, 28.09.2011 - I ZB 97/09
Papierfundstellen
- NJW 2012, 938
- MDR 2012, 192
- GRUR 2012, 319
- FamRZ 2012, 361
- VersR 2012, 466
- DB 2012, 287
- Rpfleger 2012, 229
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 55/04
Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZB 97/09
Er konnte sich bislang auf die Aussage beschränken, dass die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts jedenfalls dann notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO sind, wenn die Hinzuziehung des ausländischen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung geboten war (Beschluss vom 8. März 2005 - VIII ZB 55/04, NJW 2005, 1373).Sollte es auf dieser Grundlage die Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten bejahen, so sind sie nach den für inländische Verkehrsanwälte geltenden Grundsätzen zu bestimmen (BGH, NJW 2005, 1373).
- OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 W 52/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einem Verfahren betreffend …
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZB 97/09
Nach anderer Ansicht kann die Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten nicht allein damit begründet werden, dass es sich um eine ausländische Partei handelt; vielmehr sollen insoweit dieselben Kriterien wie für eine inländische Partei gelten (OLG München, NJW-RR 1998, 1692, 1693; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 177;… Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., 3400 VV Rn. 59;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 3400 Rn. 93;… Musielak/Wolst, ZPO, 8. Aufl., § 91 Rn. 28; ähnlich OLG Nürnberg, JurBüro 1998, 597).Eine Gleichstellung von ausländischen und inländischen Parteien hinsichtlich der Möglichkeit zur Beauftragung auswärtiger Prozessbevollmächtigter kann aus der Natur der Sache heraus nur insoweit erreicht werden, als es der ausländischen Partei freisteht, einen inländischen Anwalt ihres Vertrauens, der seine Kanzlei nicht am Gerichtsort haben muss, mit der Prozessvertretung zu beauftragen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 11, 177).
- KG, 27.08.2009 - 2 W 262/08
Kostenrecht: Gebührenerstattung für ausländischen Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZB 97/09
Nach einer Ansicht soll es bei einer ausländischen Partei ohne inländische Vertriebsorganisation im Wege einer generalisierenden Betrachtungsweise regelmäßig als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzuerkennen sein, dass sie sich in jeder Instanz vor einem deutschen Gericht der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt hat (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2005, 69, 70 = NJW-RR 2004, 1581; KG, GRUR-RR 2008, 373, 374;… Keller in Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl., VV T 3 A 4 Rn. 61; differenzierend jetzt KG, MDR 2009, 1312, 1313).Das kann etwa der Fall sein, wenn nach einer Abmahnung durch den inländischen Bevollmächtigten eine Unterlassungserklärung gegenüber der ausländischen Partei abgegeben wurde und im anschließenden Rechtsstreit nur noch über die durch die Abmahnung entstandenen Kosten gestritten wird (vgl. KG, MDR 2009, 1312, 1313).
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZB 97/09
Der Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten liegt der Gedanke zugrunde, dass ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle erforderlich und sinnvoll ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 890 f.). - OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03
Kostenerstattung: Erstattungsanspruch einer ausländischen Partei hinsichtlich der …
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZB 97/09
Nach einer Ansicht soll es bei einer ausländischen Partei ohne inländische Vertriebsorganisation im Wege einer generalisierenden Betrachtungsweise regelmäßig als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzuerkennen sein, dass sie sich in jeder Instanz vor einem deutschen Gericht der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt hat (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2005, 69, 70 = NJW-RR 2004, 1581; KG, GRUR-RR 2008, 373, 374;… Keller in Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl., VV T 3 A 4 Rn. 61; differenzierend jetzt KG, MDR 2009, 1312, 1313). - OLG München, 16.02.2011 - 11 W 224/11
Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Verkehrsanwalts einer …
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZB 97/09
Rn. 12 c) Auch unter dem Gesichtspunkt, dass inländischen Parteien die Reisekosten des an ihrem Wohnort oder Geschäftssitz ansässigen auswärtigen Rechtsanwalts ersetzt werden, ergibt sich nicht, dass ausländischen Parteien regelmäßig die Kosten eines Verkehrsanwalts in der Nähe ihres Wohn oder Geschäftssitzes zu erstatten sind (aA OLG München, MDR 2011, 634, 635). - OLG München, 29.05.1998 - 11 W 1388/98
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZB 97/09
Nach anderer Ansicht kann die Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten nicht allein damit begründet werden, dass es sich um eine ausländische Partei handelt; vielmehr sollen insoweit dieselben Kriterien wie für eine inländische Partei gelten (OLG München, NJW-RR 1998, 1692, 1693; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 177;… Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., 3400 VV Rn. 59;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 3400 Rn. 93;… Musielak/Wolst, ZPO, 8. Aufl., § 91 Rn. 28; ähnlich OLG Nürnberg, JurBüro 1998, 597). - KG, 03.06.2008 - 1 W 385/06
Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten: Gleichstellung eines schweizer …
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZB 97/09
Nach einer Ansicht soll es bei einer ausländischen Partei ohne inländische Vertriebsorganisation im Wege einer generalisierenden Betrachtungsweise regelmäßig als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzuerkennen sein, dass sie sich in jeder Instanz vor einem deutschen Gericht der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt hat (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2005, 69, 70 = NJW-RR 2004, 1581; KG, GRUR-RR 2008, 373, 374;… Keller in Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl., VV T 3 A 4 Rn. 61; differenzierend jetzt KG, MDR 2009, 1312, 1313). - OLG Nürnberg, 25.06.1998 - 3 W 1908/98
Kostenerstattung: Verkehrsanwalt einer ausländischen Partei
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZB 97/09
Nach anderer Ansicht kann die Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten nicht allein damit begründet werden, dass es sich um eine ausländische Partei handelt; vielmehr sollen insoweit dieselben Kriterien wie für eine inländische Partei gelten (OLG München, NJW-RR 1998, 1692, 1693; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 177;… Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., 3400 VV Rn. 59;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 3400 Rn. 93;… Musielak/Wolst, ZPO, 8. Aufl., § 91 Rn. 28; ähnlich OLG Nürnberg, JurBüro 1998, 597).
- OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 20 W 79/14
Erstattungsfähigkeit der Kosten von im Heimatland des Schutzrechtsinhabers …
Ebenso wie es für eine nicht am Gerichtsort ansässige inländische Partei notwendig sein kann, einen auswärtigen Rechtsanwalt in Deutschland als Verkehrsanwalt zu beauftragen, kann für die ausländische Partei eine entsprechende Notwendigkeit hinsichtlich der Einschaltung eines ausländischen Rechtsanwalts ihres Vertrauens bestehen (BGH, GRUR 2012, 319 Rnrn. 6, 8 - Ausländischer Verkehrsanwalt).Rn. 11 Zwar ist die Mitwirkung eines ausländischen Verkehrsanwalts nicht erforderlich, wenn es für die ausländische Partei möglich, zumutbar und kostengünstiger ist, den inländischen Prozessbevollmächtigten unmittelbar zu informieren (BGH, GRUR 2012, 319 Rn. 11 - Ausländischer Verkehrsanwalt).
Rn. 14 Der Erstattungsfähigkeit der durch die Vertretung durch den Hauptbevollmächtigten verursachten Mehrkosten, der die auch vorliegend einschlägige Erwägung zugrunde liegt, dass ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle erforderlich und sinnvoll ist (BGH, GRUR 2012, 319 Rn. 11 - Ausländischer Verkehrsanwalt), und die das berechtigte Interesse der Partei daran, von einem Rechtsanwalt ihres Vertrauens auch vor auswärtigen Zivilgerichten vertreten zu werden, schützt (…BGH, NJW 2008, 2122 Rn. 14), kann nicht entgegengehalten werden, dass diese Zielsetzungen bei einem ausländischen Rechtsanwalt ohnehin nicht zu realisieren seien.
- BGH, 22.11.2012 - VII ZB 42/11
Bindung des Beschwerdegerichts an seine Rechtsauffassung nach erneuter Anrufung …
Rn. 16 Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass sich sowohl die Frage der generellen Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als auch die Höhe dieser Kosten nach deutschem Recht richtet (Beschlüsse vom 28. September 2011 - I ZB 97/09, NJW 2012, 938; vom 14. Juni 2005 - VI ZB 5/05, NJW-RR 2005, 1375; vom 8. März 2005 - VIII ZB 55/04, NJW 2005, 1373; jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 4 U 232/12
Auslegung einer D & O-Versicherung hinsichtlich der Kosten eines Verkehrsanwalts …
Selbst im Rahmen von § 91 Abs. 1 ZPO sind in Fällen mit Auslandsbezug die Kosten eines Verkehrsanwalts nur unter bestimmten Voraussetzungen zu ersetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 28.09.2011 - I ZB 97/09, Juris).
- OLG Düsseldorf, 02.04.2014 - 15 W 9/14
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
Rn. 13 Nach diesen Grundsätzen sind insbesondere einer ausländischen Partei regelmäßig die gesamten Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten zu erstatten, der seine Kanzlei nicht am Gerichtsort hat, wenn dieser die Partei bereits vorgerichtlich vertreten hat und regelmäßig für sie als inländischer "Hausanwalt" in Angelegenheiten aus demselben Rechtsgebiet tätig ist (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 177 (2. ZS) m. w. N.; OLG München OLGR 2004, 204; OLG Köln, MDR 2010, 1023; vgl. auch BGH GRUR 2012, 319 - Ausländischer Verkehrsanwalt). - LG Düsseldorf, 05.02.2014 - 2a O 145/13 Die Mitwirkung eines ausländischen Verkehrsanwalts ist nicht erforderlich, wenn es für die ausländische Partei möglich, zumutbar und kostengünstiger ist, den inländischen Prozessbevollmächtigten unmittelbar zu informieren (BGH, Beschluss vom 28. September 2011, I ZB 97/09 - "Ausländischer Verkehrsanwalt", juris Rn. 11).
- OLG München, 28.09.2022 - 11 W 640/22
Kosten eines österreichischen Verkehrsanwalts
Rn. 17 2. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf es für die Entscheidung der Frage, ob die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei erstattungsfähig sind, wie bei der inländischen Partei einer Notwendigkeitsprüfung im Einzelfall (BGH, Beschluss vom 28.09.2011 - I ZB 97/09 - NJW 2012, 938).
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