Rechtsprechung
| BGH, 02.10.1968 - I ZR 1/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1969, 457
- GRUR 1969, 364
- BB 1969, 292
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52
Filmverwertungsvertrag und Filmschutz
Auszug aus BGH, 02.10.1968 - I ZR 1/67
sung der Fernsehauswertung dieses Stoffs gegeben sein js'3 kann dahinstehen? ob ein solches inhaltlich über das dem Filmhersteller eingeräumte Verwertungsreeht hinausgehendes Yerbietungsrecht dem Auswertungsrecht des Filmherstellers innev/ohnt und als solches nicht nur gegen über Dritten (so BGHZ 9, 262? 265 - Schv/anenbildor; BGH GRUB. 1955? 544 f - Fotokopie; 1957? 614? 616 - Ferien vom ich)? sondern auch gegenüber dem Urheber selbst geltend gemacht werden kann" Denn das Berufungsgericht geht ersichtlich davon aus, daß dem Filmhersteller dieses Yer bietungsrecht jedenfalls aus dem Grunde zusteben kann? weil sich aus der vertraglichen Verpflichtung des Urhebers? in den Grenzen von Treu und Glauben von allen das Ausv/ertungsrecht des Filmherstellers störenden Handlungen abzuseben? eine Pflicht des Urhebers ergeben kann? sich der Auswertung seines Bühnenstoffes im Fernsehen zu enthalten.
- BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89
Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten
Das Verbietungsrecht findet seine Grenze aber in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGHZ 9, 262, 265 - Lied der Wildbahn; BGH, Urt. v. 2.10.1968 - I ZR 1/67, GRUR 1969, 364, 369 - Fernsehauswertung;… Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., S. 368). - BGH, 07.11.1975 - I ZR 54/74
Auslegung eines Vertrages bzgl. der Übertragung von Filmrechten - Umfang der …
Da die Befugnis, die Filme öffentlich "vorzuführen" und die Befugnis, die Filme durch Funk zu "senden", verschiedene urheberrechtliche Nutzungsarten darstellen (BGH GRUR 1969, 143, 144 zu II 2 - Curt-Götz-Filme II; 1969, 364, 366 - Fernsehauswertung; vgl. auch § 88 Abs. 1 Nr. 3 und 4 UrhG), bedurfte es für die Befugnis, die in erster Linie für Vorführungen in Filmtheatern bestimmten Filme auch im Fernsehen ausstrahlen zu lassen, einer gesonderten Rechtseinräumung. - BGH, 06.03.1970 - I ZR 87/68
Verletzung des Urheberrechts durch Sendung einer Romanverfilmung im Fernsehen - …
Dagegen spricht schon, daß es dann, wenn das verfilmte Originalwerk sich auch für eine Fernsehbearbeitung eignet, allgemein für zweckmäßig gehalten wird, Abreden über die Auswertung im Fernsehen sowohl bezüglich des Originalstoffes als auch bezüglich des Filmes zu treffen (Berthold-von Hartlieb, Filmrecht S. 348 f; vgl. für den Fall eines Bühnenstückes BGH GRUR 1969, 364, 366 zu Nr. 2 - Fernsehauswertung).
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