Rechtsprechung
| BGH, 29.10.1969 - I ZR 1/68 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Spediteur - Nachforderung - Auftraggeber
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1970, 120
- VersR 1970, 31
- DB 1970, 155
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.06.1951 - I ZR 27/51
Haftung des Schiffseigners
Auszug aus BGH, 29.10.1969 - I ZR 1/68
Dieser Grundsatz greift nur dann nicht durch, wenn vom Standpunkt der Auslegung aus, die das Berufungsgericht selbst dem irrevisiblen Recht gibt, die Vorschrift des § 286 ZPO insofern verletzt ist, als der Berufungsrichter ein Vorbringen, einen Beweisantrag oder das Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme übersehen hat, obwohl es von dem Rechtsstandpunkt aus, den er für das nichtrevisible Recht eingenommen hat, beachtlich war, oder wenn ein Verstoß gegen § 139 ZPO insofern vorliegt, als der Berufungsrichter in einer von ihm selbst für beachtlich gehaltenen Frage das Parteivorbringen nicht hinreichend durch Ausübung des Fragerechts aufgeklärt hat (RGZ 159, 33" 51 m.w.Nachw.; BGH NJW 1952, 14-2; BGHZ 3, 34-2, 34-6) oder wenn schließlich ein Verstoß gegen § 293 ZPO darin zu sehen ist, daß das Berufungsgericht die ihm obliegende Pflicht verletzt hat, von allen ihm zugänglichen Erkenntnisquellen Gebrauch zu machen, um das hier in Betracht kommende Recht zu ermitteln (BGH MDR 1957, 31" 33). - BGH, 24.11.1960 - II ZR 9/60
Ermittlung des Bestehens und des Inhaltes von ausländischem Recht im …
Auszug aus BGH, 29.10.1969 - I ZR 1/68
Dieser Grundsatz greift nur dann nicht durch, wenn vom Standpunkt der Auslegung aus, die das Berufungsgericht selbst dem irrevisiblen Recht gibt, die Vorschrift des § 286 ZPO insofern verletzt ist, als der Berufungsrichter ein Vorbringen, einen Beweisantrag oder das Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme übersehen hat, obwohl es von dem Rechtsstandpunkt aus, den er für das nichtrevisible Recht eingenommen hat, beachtlich war, oder wenn ein Verstoß gegen § 139 ZPO insofern vorliegt, als der Berufungsrichter in einer von ihm selbst für beachtlich gehaltenen Frage das Parteivorbringen nicht hinreichend durch Ausübung des Fragerechts aufgeklärt hat (RGZ 159, 33" 51 m.w.Nachw.; BGH NJW 1952, 14-2; BGHZ 3, 34-2, 34-6) oder wenn schließlich ein Verstoß gegen § 293 ZPO darin zu sehen ist, daß das Berufungsgericht die ihm obliegende Pflicht verletzt hat, von allen ihm zugänglichen Erkenntnisquellen Gebrauch zu machen, um das hier in Betracht kommende Recht zu ermitteln (BGH MDR 1957, 31" 33). - RG, 29.10.1938 - II 178/37
1. Kann eine Haftung für rechtsgeschäftliches Handeln im Namen einer erst im …
Auszug aus BGH, 29.10.1969 - I ZR 1/68
Dieser Grundsatz greift nur dann nicht durch, wenn vom Standpunkt der Auslegung aus, die das Berufungsgericht selbst dem irrevisiblen Recht gibt, die Vorschrift des § 286 ZPO insofern verletzt ist, als der Berufungsrichter ein Vorbringen, einen Beweisantrag oder das Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme übersehen hat, obwohl es von dem Rechtsstandpunkt aus, den er für das nichtrevisible Recht eingenommen hat, beachtlich war, oder wenn ein Verstoß gegen § 139 ZPO insofern vorliegt, als der Berufungsrichter in einer von ihm selbst für beachtlich gehaltenen Frage das Parteivorbringen nicht hinreichend durch Ausübung des Fragerechts aufgeklärt hat (RGZ 159, 33" 51 m.w.Nachw.; BGH NJW 1952, 14-2; BGHZ 3, 34-2, 34-6) oder wenn schließlich ein Verstoß gegen § 293 ZPO darin zu sehen ist, daß das Berufungsgericht die ihm obliegende Pflicht verletzt hat, von allen ihm zugänglichen Erkenntnisquellen Gebrauch zu machen, um das hier in Betracht kommende Recht zu ermitteln (BGH MDR 1957, 31" 33). - BGH, 06.03.1956 - I ZR 154/54
Haftungsbegrenzung des Spediteurs
Auszug aus BGH, 29.10.1969 - I ZR 1/68
Zudem sei der Beklagten die Berufung auf eine Haftungsbegrenzung nach § 54 ADSp verwehrt, weil der Schaden auf eigenem groben Verschulden der Beklagten beruhe (BGHZ 20, 164) Die Forderung der Klägerin sei schließlich nicht nach § 64 ADSp verjährt. - BGH, 29.10.1962 - II ZR 28/62
Bürgschaftserklärung durch Unterschrift auf der Vorderseite eines Wechsels - …
Auszug aus BGH, 29.10.1969 - I ZR 1/68
Eine der artige Überprüfung würde auf eine unzulässige Nachprüfung irrevisiblen Rechts hinauslaufen (RGZ 114-, 197" 200; BGH NJW 1963, 252, 253).
- BGH, 17.10.1985 - I ZR 232/83
Haftungsfreizeichnung des Spediteur-Frachtführers
Dabei kann dahinstehen, ob § 413 HGB im Falle der Eisenbahn-Fixkostenspedition und des Eisenbahn-Sammelladungsverkehrs anwendbar ist, und eine EVO -Haftung somit überhaupt in Betracht kommt (…verneinend BGH, Urt. v. 27.5.1957 - II ZR 319/55, LM HGB § 413 Nr. 1 = NJW 1957, 1314; BGH, Urt. v. 29.10.1969 - I ZR 1/68, LM ADSp § 20 Nr. 1). - BGH, 17.10.1985 - I ZR 233/83
Schadenersatzanspruch eines Transportversicherers aus übergegangenem Recht wegen …
Dabei kann dahinstehen, ob § 413 HGB im Falle der Eisenbahn-Fixkostenspedition und des Eisenbahn-Sammelladungsverkehrs anwendbar ist, und eine EVO-Haftung somit überhaupt in Betracht kommt (…verneinend BGH, Urt. v. 27.05.1957 - II ZR 319/55, LM HGB § 413 Nr. 1 = NJW 1957, 1314; BGH, Urt. v. 29.10.1969 - I ZR 1/68, LM ADSp § 20 Nr. 1).
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