Rechtsprechung
| BGH, 29.09.1972 - I ZR 101/71 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 113
- GRUR 1973, 146
- DB 1972, 2346
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19
Fahrdienst eines ambulanten Rehabilitationszentrums benötigt …
Mit der Ausnahmeregelung sollten vielmehr in erster Linie Gefälligkeitsfahrten erfasst werden (BGH, Urteil vom 29. September 1972 - I ZR 101/71 - GRUR 1973, 146).Gesamtentgelt ist die Summe der unmittelbaren Einnahmen aus der Beförderung sowie der durch diese bewirkten mittelbaren wirtschaftlichen Vorteile (BGH, Urteil vom 29. September 1972 - I ZR 101/71 - GRUR 1973, 146 ; BR-Drs. 195/1962 S. 2 zu § 1 Nr. 3 FrStllgV).
Dafür genügt, dass eine Beförderung verbindlich - z.B. aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung - in Aussicht gestellt wird und sich dies positiv auf die Geschäftstätigkeit auswirkt (zu Reisebuchungen BGH, Urteil vom 29. September 1972 - I ZR 101/71 - GRUR 1973, 146).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 1 B 7.18
Senioren-Tagespflegeeinrichtung; Hol- und Bringdienst; Erfordernis der …
Mit der Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 PBefG sollen in erster Linie Gefälligkeitsfahrten, insbesondere im Rahmen von Fahrgemeinschaften, erfasst werden (vgl. bereits BGH, Urteil vom 29. September 1972 - I ZR 101/71 - GRUR 1973, 146; OVG Münster…, Beschluss vom 30. November 1995 - 7 M 6279/95 - juris Rn. 9; VG Arnsberg…, Urteil vom 11. September 2003, a.a.O., Rn. 42 ff. jeweils m.w.N.). - BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84
Busreise nach London; Begriff des Gelegenheitsverkehrs; Erzielung eines …
Denn bei den beanstandeten Reisen handelt es sich jedenfalls um einen nicht genehmigten Verkehr; auch der Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen ist der L. KG nur in den abschließend im Gesetz geregelten Formen ( § 46 Abs. 2 PBefG: Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und Verkehr mit Mietomnibussen) gestattet (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1972 - I ZR 101/71, GRÜR 1973, 146, 147 - Flughafen-Zubringerdienst).Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß es sich bei den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes um wertneutrale Ordnungsvorschriften handelt, deren Verletzung nur dann einen Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG darstellt, wenn besondere wettbewerbliche Umstände hinzutreten, die das gesetzwidrige Verhalten auch in wettbewerblicher Sicht als anstößig erscheinen lassen (… BGH, Urt. v. 21.5.1957 - I ZR 19/56, GRUR 1957, 558, 559 - Bayern-Expreß; GRUR 1973, 146, 147 - Flughafen-Zubringerdienst).
- OVG Niedersachsen, 30.11.1995 - 7 M 6279/95
Personenbeförderung; Genehmigung; Transport von Patienten; Weg zwischen Wohnung …
Das Kriterium der mittelbaren Entgeltlichkeit ist deshalb z.B. bejaht worden im Falle eines Reisebüros, das Kunden, die bei ihm eine Flugpauschalreise gebucht hatten, mit eigenen Personenkraftwagen zu einem unter den Betriebskosten liegenden Sonderpreis zum Flughafen beförderte und dort nach der Beendigung der Reise wieder abholte (BGH, Urt. v. 29.9.1972 - I ZR 101/71 -, MDR 1973, 113/114). - BGH, 23.10.1986 - I ZR 168/84
Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz - Auskunfts- und …
Denn bei den beanstandeten Reisen handelt es sich jedenfalls um einen nicht genehmigten Verkehr; auch der Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen ist der Beklagten nur in den abschließend im Gesetz geregelten Formen (§ 46 Abs. 2 PBefG: Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und Verkehr mit Mietomnibussen) gestattet (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1972 - I ZR 101/71, GRUR 1973, 146, 147 - Flughafen-Zubringerdienst).Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß es sich bei den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes um wertneutrale Ordnungsvorschriften handelt, deren Verletzung nur dann einen Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG darstellt, wenn besondere wettbewerbliche Umstände hinzutreten, die das gesetzeswidrige Verhalten auch in wettbewerblicher Sicht als anstößig erscheinen lassen (…BGH, Urt. v. 21.5.1957 - I ZR 19/56, GRUR 1957, 558, 559 - Bayern-Expreß; GRUR 1973, 146, 147 - Flughafen-Zubringerdienst).
- BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72
Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei …
Außerdem muß in subjektiver Hinsicht hinzukommen, daß sich der Wettbewerber bewußt und planmäßig über das Gesetz hinwegsetzt, um sich einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen (vgl. BGH GRUR 1957, 558, 559 - Bayern-Expreß; 1960, 193, 195 - Frachtenrückvergütung; 1973, 146, 147 - Flughafen-Zubringerdienst). - OLG Hamm, 24.09.1998 - 4 U 152/98
Kriterien für das Betreiben eines unzulässigen Glücksspiels i.S.d. § 284 …
Rn. 31 Handelt es sich aber bei diesen Zulassungsregeln um wertneutrale Ordnungsvorschriften, reicht der bloße Verstoß gegen die Zulassungsregeln als solcher nicht aus, um damit zugleich auch einen Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG zu begründen (BGH GRUR 1973, 146 - Flughafen-Zubringerdienst; OLG Köln MDR 1994, 790;… Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rz. 649;… Handbuch des Wettbewerbsrechts/Jakobs/Hasselblatt, § 47 Rz. 31). - BGH, 09.11.1979 - I ZR 162/77
Begriff des genehmigungspflichtigen Fährbetriebes - Wasserrechtlicher Begriff der …
Gegen diese Ausführungen bestehen insofern Bedenken, als ein Zubringerdienst Jeweils nach den für ihn geltenden besonderen Vorschriften zu beurteilen sein kann (vgl. BGH GRUR 1973, 146, 147 - Flughafen-Zubringerdienst).
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