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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1227
BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83 (https://dejure.org/1985,1227)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1985 - I ZR 101/83 (https://dejure.org/1985,1227)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1985 - I ZR 101/83 (https://dejure.org/1985,1227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen und Übertragbarkeit der Firmenrechte des Leipziger Musikverlages C.F. Peters - Bedeutung des Gerichtsstands der Widerklage und seiner Derogation durch die Parteien im Hinblick auf die internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts - Geltendmachung etwaiger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 16 ; ZPO § 33, § 40 Abs. 2
    "Peters;" Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Gerichtsstand der Widerklage; Rechtsfolgen einer Vereinbarung über ein mehreren Vertragspartnern zur gesamten Hand zustehenden Kennzeichen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 227
  • MDR 1985, 911
  • GRUR 1986, 325
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59

    Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83
    Deren Beurteilung steht im Ermessen des Tatrichters, das in der Revisionsinstanz nur begrenzt nachprüfbar ist (BGHZ 33, 398, 400;… BGH NJW a.a.O.).

    Die Abweisung seiner Klage als unzulässig - wobei letzteres vom Berufungsgericht nicht in der Urteilsformel ausgesprochen zu werden brauchte (BGHZ 33, 398, 401) - ist daher aus Rechtsgründen ebenfalls nicht zu beanstanden.

  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 256/80

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte - Zuständigkeit eines …

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83
    Dies ist im Ausgangspunkt unbedenklich, da der Gerichtsstand der Widerklage nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich auch die internationale Zuständigkeit eines deutschen (oder ausländischen) Gerichts begründen kann (BGHZ 52, 30, 33; 59, 116, 118; BGH Urt. v. 8.7.1981 - VIII ZR 256/80, NJW 1981, 2644).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verliert eine Derogation des Widerklagegerichtsstandes ihre Wirkung auch nicht dadurch, daß - wie im vorliegenden Fall - auch der Kläger seinerseits ein nach der Vereinbarung unzuständiges Gericht angerufen hat (BGHZ 52, 30, 36; BGH Urt. v. 8.7.1981 - VIII ZR 256/80, NJW 1981, 2644 f).

  • BGH, 26.03.1969 - VIII ZR 194/68

    Auf Widerklage ergangenes Versäumnisurteil eines dafür unzuständigen …

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83
    Dies ist im Ausgangspunkt unbedenklich, da der Gerichtsstand der Widerklage nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich auch die internationale Zuständigkeit eines deutschen (oder ausländischen) Gerichts begründen kann (BGHZ 52, 30, 33; 59, 116, 118;… BGH Urt. v. 8.7.1981 - VIII ZR 256/80, NJW 1981, 2644).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verliert eine Derogation des Widerklagegerichtsstandes ihre Wirkung auch nicht dadurch, daß - wie im vorliegenden Fall - auch der Kläger seinerseits ein nach der Vereinbarung unzuständiges Gericht angerufen hat (BGHZ 52, 30, 36;… BGH Urt. v. 8.7.1981 - VIII ZR 256/80, NJW 1981, 2644 f).

  • BGH, 26.01.1979 - V ZR 75/76

    Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Vereinbarung der …

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83
    Zwar ist auch diese Bestimmung auf die internationale Zuständigkeit entsprechend anwendbar (BGH Urt. v. 26.1.1979 - V ZR 75/76, NJW 1979, 1104).

    Ihre rügelose Verhandlung über die Hauptsache der im ersten Rechtszug zur Entscheidung gestellten Widerklage ist unschädlich; denn § 39 ZPO begründet die Zuständigkeit nur in dem Umfang, in dem zur Zeit der rügelosen Verhandlung zur Hauptsache der Streitgegenstand bereits rechtshängig ist (BGH Urt. v. 26.1.1979 - V ZR 75/76, NJW 1979, 1104).

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83
    Die Rüge der Revisionsbeklagten, das Berufungsgericht habe seine internationale Zuständigkeit zu Unrecht angenommen, ist vom Revisionsgericht zu beachten; die Vorschrift des § 549 Abs. 2 ZPO ist insoweit unanwendbar (BGHZ 44, 46 ff; 69, 37, 44).
  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83
    Dafür kann offenbleiben, ob der Beitritt einer weiteren Partei auf Seiten eines Widerklägers überhaupt als echte Widerklage oder als selbständige Klage, verbunden mit der Anregung der Prozeßverbindung anzusehen ist, die einen Gerichtsstand allein über § 33 ZPO nicht begründen könnte (…offengelassen in BGH Urt. v. 8.3.1972 - VIII ZR 34/71, LM ZPO § 33 Nr. 12; Urt. v. 21.2.1975 - V ZR 148/73, NJW 1975, 1228, 1229).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83
    Die Rüge der Revisionsbeklagten, das Berufungsgericht habe seine internationale Zuständigkeit zu Unrecht angenommen, ist vom Revisionsgericht zu beachten; die Vorschrift des § 549 Abs. 2 ZPO ist insoweit unanwendbar (BGHZ 44, 46 ff; 69, 37, 44).
  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71

    Vollstreckbarerklärung französischer Urteile

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83
    Dies ist im Ausgangspunkt unbedenklich, da der Gerichtsstand der Widerklage nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich auch die internationale Zuständigkeit eines deutschen (oder ausländischen) Gerichts begründen kann (BGHZ 52, 30, 33; 59, 116, 118;… BGH Urt. v. 8.7.1981 - VIII ZR 256/80, NJW 1981, 2644).
  • BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 34/71

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Widerklage - Anforderungen an den …

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83
    Dafür kann offenbleiben, ob der Beitritt einer weiteren Partei auf Seiten eines Widerklägers überhaupt als echte Widerklage oder als selbständige Klage, verbunden mit der Anregung der Prozeßverbindung anzusehen ist, die einen Gerichtsstand allein über § 33 ZPO nicht begründen könnte (offengelassen in BGH Urt. v. 8.3.1972 - VIII ZR 34/71, LM ZPO § 33 Nr. 12;… Urt. v. 21.2.1975 - V ZR 148/73, NJW 1975, 1228, 1229).
  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 136/51

    Stille Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83
    Dies braucht - über diese Klarstellung hinaus - nicht auch im erkennenden Teil des Revisionsurteils ausgesprochen zu werden, da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für die Bestimmung der Tragweite der Rechtskraft des klageabweisenden Urteils auch die Gründe des Revisionsurteils heranzuziehen sind (BGHZ 7, 174, 184).
  • BGH, 03.11.1983 - III ZR 111/82

    Schiedsgericht - Schlichtungsstelle - Schiedsgerichtsvereinbarung - Ordentlicher …

  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 120/53

    Schutzrechte bei Enteignung in Sowjetzone

  • BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58

    Nussknacker

  • BGH, 09.05.1952 - I ZR 128/51

    Warenzeichen und Geschäftsbetrieb

  • OLG Hamburg, 07.01.1982 - 6 U 122/81
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur …

    Diese ist gegeben, wenn die örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründet ist, weil den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit auch die Funktion einer internationalen Zuständigkeitsbestimmung zukommt (BGHZ 44, 46 (47) = NJW 1965, 1665 = LM § 512a ZPO Nr. 4; BGH, NJW 1977, 900 = LM § 1 KO Nr. 7 = Betr 1977, 718 (719) = WM 1977, 453 (456), in BGHZ 68, 16 insoweit nicht abgedruckt; NJW-RR 1987, 227 = LM § 33 ZPO Nr. 18 = GRUR 1986, 325 (327) = WRP 1985, 548 (550) - Peters).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 101 U 6/11

    Behandlung einer "Drittwiderklage" eines unbeteiligten Dritten

    Ein Widerklagantrag eines Dritten ist deshalb als eigenständige Klage zu behandeln, die mit der Anregung erhoben wird, den neuen mit dem bereits anhängigen Rechtsstreit nach § 147 ZPO zu verbinden (…BGH a.a.O.;… Musielak-Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 33 Rn. 19;… Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 33 Rn. 45; offen gelassen in BGH MDR 1985, 911, juris Rn. 65).

    Rn. 24 Nichts anderes gilt, wenn eine Widerklage eines Dritten über eine Klageänderung gestattet werden würde (vgl. BGHZ 40, 185, 189; MDR 1985, 911, juris Rn. 65).

  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 56/85

    Vereinbarung ausländischer Zuständigkeit

    Ob im vorliegenden Falle nach deutschem Prozeßrecht die mit der Derogation der deutschen Gerichtsbarkeit verbundene Prorogation der ausschließlichen Zuständigkeit schweizerischer Gerichte zulässig ist, richtet sich nach §§ 38, 40 ZPO, die gleichermaßen für die Vereinbarung der Zuständigkeit an sich nicht zuständiger inländischer und ausländischer Gerichte gelten (vgl. BGH, Urt. v. 3.4.1985 - I ZR 101/83, WM 1985, 1507, 1509 unter II 1 b).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 38/95

    "L'Orange"; Rückwirkende Beseitigung des Verlustes eines Unternehmenskennzeichens …

    Durch die Anwendung von großzügigeren Maßstäben bei der Beurteilung der notwendigen Einheit von Geschäftsbetrieb und Kennzeichenrecht (vgl. BGH, Urt. v. 3.4.1985 - I ZR 101/83, GRUR 1986, 325, 328 - Peters) sollte - in bezug auf Zwangsmaßnahmen in der SBZ - im wesentlichen den dort ansässigen und enteigneten Unternehmen die Möglichkeit einer ununterbrochenen Fortführung ihres Geschäftsbetriebs im westlichen Teil Deutschlands eröffnet werden.
  • LG Kiel, 03.05.2013 - 14 O 108/12

    Unzulässigkeit der erhobenen Einrede des nicht erfüllten Vertrages sowie der …

    Ob dies der Fall ist, ist daher nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien und dem Zweck der Vereinbarung zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1979, 2477; NJW-RR 1987, 227;… weitere Nachweise bei Stein/Jonas-Leipold, ZPO, 22. Aufl. § 145 Rn. 47).

    Bei Vorliegen einer derartigen Gerichtsstandsvereinbarung wäre eine Geltendmachung der hier streitigen Gegenforderungen der Beklagten durch eine Widerklage ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1979, 2477; NJW-RR 1987, 227).

  • OLG Hamm, 09.03.2023 - 4 W 10/23

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoß gegen das Verbot bestimmter …

    Zur Auslegung der Urteilsformel können auch Tatbestand und Entscheidungsgründe (u.U. auch der höheren Instanz; BGH GRUR 1986, 325 (329)), erforderlichenfalls auch die Klage- oder Antragsbegründung herangezogen werden (…BGH GRUR 2008, 702 Rn. 37 - Internet-Versteigerung III;… BGH GRUR 2010, 855 Rn. 17 - Folienrollos;… BGH GRUR 2017, 208 Rn. 22).
  • BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Vergütung; Einlassung auf die Klage ohne die …

    Angesichts der damals bekannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 52, 30, 36; 60, 85 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70];… Urt. v. 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70, NJW 1971, 325), die sich auch in der Folgezeit nicht geändert hat (…vgl. Urt. v. 8. Juli 1981 aaO; Urt. v. 3. April 1985 - I ZR 101/83, z.V.b.), war es für die damaligen Beklagten ein außerordentliches Risiko, wenn der Kläger ihnen anriet, sich auf die Klage rügelos einzulassen, damit die SMW L. KG trotz der bestehenden Gerichtsstandsvereinbarung, an der die damalige Klägerin ausdrücklich festhalten wollte, nunmehr vor dem deutschen Gericht aufrechnen und Widerklage erheben könne.
  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 77/85

    "Stoll"; Wegfall des ohne Verpflichtung geführten Zusatzes zum Familiennamen

    Das Berufungsgericht wird dabei zunächst näher zu prüfen haben, ob der Geltendmachung eines gegen die Führung der Firma "Martin Stoll" ohne Zusatz gerichteten Unterlassungsanspruchs nicht die Abmachungen der Brüder Stoll entgegenstehen könnten, die diese im Jahre 1958 - möglicherweise zu Teil konkludent getroffen haben (vgl. BGH, Urt. v. 3.4.1985 - I ZR 101/83, GRUR 1986, 325, 328 f. = WRP 1985, 548 - Peters).
  • OLG Naumburg, 18.10.2013 - 10 U 25/13

    Berufungsverfahren: Prüfung der Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den …

    Überwiegend wird hierzu die Auffassung vertreten, eine von einem außerhalb des ursprünglichen Prozessrechtsverhältnisses stehenden Dritten erhobene "Widerklage" sei als selbständige Klage zu behandeln, verbunden mit der Anregung, diese mit dem Ausgangsverfahren gemäß § 147 ZPO zu verbinden (vgl., BGH a.a.O., offen gelassen in BGH, Urt. v. 03.04.1985, I ZR 101/83, zitiert nach juris, veröffentlicht u.a.: MDR 1985, 911; OLG Hamburg, Beschluss vom 26.02.2003, 13 U 60/98, zitiert nach juris, veröffentlicht: NJW-RR 2004, 62).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 19 W 42/08

    Ausschluss der deutschen internationalen Zuständigkeit für den Eilrechtsschutz …

    Ob Prorogation und Derogation der Zuständigkeit deutscher Gerichte zulässig ist, richtet sich grundsätzlich nach §§ 38, 40 ZPO (BGH MDR 1985, 911; NJW 1986, 1438).
  • LG Düsseldorf, 16.12.2008 - 7 O 158/08

    Bei der gestaffelten Einschaltung mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen …

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