Rechtsprechung
| BGH, 24.01.1975 - I ZR 106/73 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1975, 382
- GRUR 1975, 323
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88
"Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter …
Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß bei der Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr rein objektiv darauf abzustellen ist, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 24.1.1975 - I ZR 106/73, GRUR 1975, 323, 324 - Geflügelte Melodien).Diesen Grundsatz, der auf eine Fiktion eines Lizenzvertrages der im Verkehr üblichen Art hinausläuft (vgl. BGH GRUR 1975, 323, 324 - Geflügelte Melodien), hat das Berufungsgericht beachtet.
- BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84
"Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von …
Er soll - unabhängig von dem Nachweis eines konkreten Schadens - zumindest die angemessene Lizenzgebühr als Schadensersatz entrichten (vgl. BGHZ 20, 345, 353 - Paul Dahlke; 44, 372, 380 f. - Messmer-Tee II; BGH, Urt. v. 24.1.1975 - I ZR 106/73, GRUR 1975, 323, 324 f. - Geflügelte Melodien). - BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01
Berechnung einer urheberrechtlichen Lizenzentschädigung aufgrund eigener …
Dass § 287 ZPO dem über eine angemessene Lizenzvergütung entscheidenden Gericht nicht die Einschätzung überlässt, ob ein einschlägiger Tarif existiert, ergibt sich auch aus dem vom Oberlandesgericht ausdrücklich in Bezug genommenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 1975 (BGH, GRUR 1975, S. 323 ff.).
- BGH, 03.07.1986 - I ZR 159/84
"Liedtextwiedergabe II"; Lizenzgebühr für den Abdruck eines Liedtextes
Grundsätzlich kann nur geprüft werden, ob die Berechnung auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Erfahrungssätze verletzt worden sind (BGH Urteile vom 24.1.1975 - I ZR 106/73 = GRUR 1975, 323, 324 - Geflügelte Melodien - und vom 22.1.1986 - I ZR 194/83 = GRUR 1986, 376, 377 - Filmmusik).Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß als angemessene Lizenzgebühr derjenige Betrag anzusehen ist, den bei vertraglicher Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte (vgl. BGH Urt. v. 24.1.1975 aaO.).
- BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83
Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten; …
Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Schadensbemessung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche Tatsachen außer acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Erfahrungssätze verletzt worden sind (BGH Urt. v. 24. Januar 1975 - I ZR 106/73, GRUR 1975, 323, 324 - Geflügelte Melodien). - LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/05
Website-Betreiber dürfen im Internet veröffentlichte Stadtplan-Ausschnitte nur …
Bei der Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr ist rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1975, 323 (324) - Geflügelte Melodien). - LG München I, 26.07.1995 - 21 O 18884/93
Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Fotografien unter Überschreitung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07
Urheberrechtsverletzung im Internet: Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie …
Bei der Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr ist rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1975, 323, 324 Geflügelte Melodien). - LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/06
Vorsicht bei Internetauftritten mit Anfahrtsskizze!
Bei der Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr ist rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1975, 323 (324) - Geflügelte Melodien). - OLG Hamburg, 14.04.1994 - 3 U 236/93
Vervielfältigungsrecht für die plastische Nachbildung einer Skulptur ; Verletzung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 27.07.1989 - 3 U 29/89
Verletzung von Urheberrechten durch die Veröffentlichung von Fotos; …
- OLG München, 31.07.1997 - 29 U 5449/92
Bemessung des Schadensersatzes bei Verletzung von Verwertungsrechten
- OLG München, 14.07.1983 - 6 U 3437/82
Schadensersatz für die Verletzung von Urheberrechten an Musikstücken; …
- KG, 05.03.1991 - 5 U 4433/89
Schadensersatz wegen der Herstellung von Vervielfältigungsstücken ; Anwendbarkeit …
- BGH, 22.01.1986 - I ZR 106/84
Nutzung von Aufführungs- und mechanischen Vervielfältigungsrechten an Bildplatten …
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