Rechtsprechung
| BGH, 10.10.1980 - I ZR 108/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Besondere Kaufvorteile - Warenausstellung - Verkaufsveranstaltung - Sonderveranstaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1981, 284
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.10.1980 - I ZR 108/78
Das Berufungsgericht ist bei seiner Beurteilung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon ausgegangen, daß es in rechtlicher Hinsicht maßgeblich darauf ankommt, wie die angegriffene Ankündigung vom Publikum aufgefaßt werden konnte, ob sie insbesondere den Eindruck vermittelt hat, daß sich hier eine nur vorübergehende, besonders günstige Gelegenheit zum Einkauf biete (BGH GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II).Dabei hat das Berufungsgericht einerseits nicht außer acht gelassen, daß es sich bei der angekündigten Veranstaltung nicht um eine Pelzausstellung allein gehandelt hat, sondern zugleich um eine Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs und ferner, daß erfahrungsgemäß gerade die zeitliche Begrenzung eines bestimmten Angebots häufig geeignet ist, den Eindruck einer nur kurze Zeit andauernden Kaufgelegenheit mit besonderen Einkaufsvorteilen zu erwecken (BGH GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III).
- BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70
Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - …
Auszug aus BGH, 10.10.1980 - I ZR 108/78
Dabei hat das Berufungsgericht einerseits nicht außer acht gelassen, daß es sich bei der angekündigten Veranstaltung nicht um eine Pelzausstellung allein gehandelt hat, sondern zugleich um eine Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs und ferner, daß erfahrungsgemäß gerade die zeitliche Begrenzung eines bestimmten Angebots häufig geeignet ist, den Eindruck einer nur kurze Zeit andauernden Kaufgelegenheit mit besonderen Einkaufsvorteilen zu erwecken (BGH GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III). - BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.10.1980 - I ZR 108/78
Das Berufungsgericht ist bei seiner Beurteilung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon ausgegangen, daß es in rechtlicher Hinsicht maßgeblich darauf ankommt, wie die angegriffene Ankündigung vom Publikum aufgefaßt werden konnte, ob sie insbesondere den Eindruck vermittelt hat, daß sich hier eine nur vorübergehende, besonders günstige Gelegenheit zum Einkauf biete (BGH GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II).
- OLG München, 18.07.2002 - 29 U 2711/02
Zur Beurteilung von befristeten Rabattaktionen gem. § 7 Abs. 1 UWG nach der …
Denn anders als etwa in den Fällen, in denen saisongebundene Artikel außerhalb der Saison in zulässiger Weise zu besonders günstigen Preisen beworben werden (BGH GRUR 1984, 664 "Winterpreis"; BGH GRUR 1981, 284 "Pelz-Festival";… Großkommentar UWG, a.a.O., Rdnr. 34 m.w.N.) werden hier saisongebundene Artikel innerhalb der Saison kurzfristig zur Umsatzsteigerung zu besonderen Bedingungen beworben. - OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02
Wettbewerbsrecht: Zur Frage der Werbung für eine unzulässige Sonderveranstaltung …
Maßgebend ist hierbei der Gesamteindruck, den die Ankündigung unter Berücksichtigung von Wortlaut, Inhalt und Aufmachung sowie aller sonstigen Begleitumstände einschließlich einer in der betreffenden Branche bestehenden Übung macht (vgl. BGH, GRUR 1981, 284, 286 - Pelz-Festival; GRUR 1984, 590, 591 - Sonderangebote auf 3000 qm). - BGH, 13.04.1989 - I ZR 147/87
"Nur wenige Tage im SB-Warenhaus"; Ankündigung einer zeitlich befristeten …
Zeitlich befristete Verkaufsveranstaltungen des stationären Einzelhandelsunternehmens sieht das Publikum hingegen grundsätzlich als Verkaufsveranstaltungen außerhalb des regelmäßigen Geschäftsbetriebs an (…BGH, Urt. v. 25.3.1958 I ZR 38/57, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; Urt. v. 10.10.1980 - I ZR 108/78, GRUR 1981, 284, 286 Pelz-Festival).
- BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79
Unlauterer Wettbewerb - Zulässige Werbung - Sonderveranstaltung
Es befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Beurteilung des erkennenden Senats, der in seiner nach dem Berufungsurteil verkündeten Entscheidung vom 10. Oktober 1980 (GRUR 1981, 284 - Pelz-Festival -) ebenfalls von der Unbedenklichkeit einer Sommerpreisankündigung für Pelzwaren ausgegangen ist (…a.a.O. Seite 285, rechts Spalte). - BGH, 22.02.1984 - I ZR 202/81
Verkaufsveranstaltung - Regelmäßiger Geschäftsverkehr - Möbeleinzelhandel
Zutreffend ist das BerGer. davon ausgegangen, daß es für die Frage, ob das Publikum einer Werbeanzeige die Ankündigung einer Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs entnimmt, auf den Gesamteindruck ankommt, den das Inserat unter Berücksichtigung von Wortlaut, Inhalt und Aufmachung und aller sonstigen Begleitumstände auf die angesprochenen Verkehrskreise macht (BGH, NJW 1980, 342 (343) = GRUR 1980, 112 (113, 114) - Sensationelle Preissenkungen; BGH, GRUR 1981, 284 (286) = WRP 1981, 141 (143) - Pelz-Festival). - KG, 20.01.2004 - 5 U 185/03
Wettbewerbswidrige Werbung mit Rabatt-Coupons in einer Tageszeitung
Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des BGH, derartige Verkaufsaktionen als Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 UWG zu werten (vgl. BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1981, 284, 286 - Pelz-Festival; WRP 2002, 1105; WRP 2003, 511, 513; ebenso auch OLG Köln, MD 2003, 362). - OLG Bremen, 19.11.1992 - 2 U 48/92
Klage auf Unterlassung wettbewerbswidriger Werbung; Streit zwischen Wettbewerbern …
So verstanden verstößt die Anzeige gegen § 7 Abs. 1 UWG , weil sie die Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung enthält (vgl. OLG Koblenz, WRP 1981, 408 f. zur Werbung mit dem Hinweis "Frühlings - Sonderangebot" mit Bezug auf stark ermäßigte Preise; OLG München, GRUR 1989, 622 zur Werbung mit dem Hinweis "neueste Frühjahreskollektion ... um 50 % reduziert"; BGH, GRUR 1973, 653 f. - "Ferienpreis", zur Werbung mit einem "Ferienpreis" wie auch zur Werbung mit herabgesetzten "Sommerpreisen"; Senatsurteil vom 06.08.1981 - 2 U 50/1981 zur Werbung mit "Weihnachts - Verkaufspreisen"; anders mit Bezug auf die branchenüblichen Sommerpreise im Pelzhandel im Ergebnis BGH, WRP 1981, 141, 142 f.; desgleichen unter Hinweis auf die Branchenüblichkeit der Werbung eines Einkaufszentrums mit den Ankündigungen"Osterpreise", "Nachferienpreise" und "Sommerurlaubspreise" OLG Kamm, WRP 1978, 737). - KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03
Wettbewerbsverstoß: Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung durch …
Rn. 31 Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des BGH, derartige Verkaufsaktionen als Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 UWG zu werten (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1981, 284, 286 - Pelz-Festival; WRP 2002, 1105; WRP 2003, 511, 513; ebenso auch OLG Köln, MD 2003, 362). - OLG Frankfurt, 02.02.1993 - 6 W 161/92
Ankündigung einer Sonderveranstaltung durch Werbeaussagen
Der Fall liegt anders als die Ankündigung "Die große Schau der Pelze" (Sachverhalt der Entscheidung BGH GRUR 1981, 284 - Pelz Festival).«. - OLG Bamberg, 01.06.1988 - 3 U 217/87
Werbung für Probefahrten mit Konkurrenzfahrzeugen; Aufforderung zum Vergleich von …
Andererseits bestehen Bedenken, diese ungewöhnliehe Auswahl- und Erprobungsmöglichkeit als besonderen "Kaufvorteil" im Sinn der genannten Vorschrift zu werten, weil insoweit nur auf die von der Beklagten selbst zum Kauf angebotenen Kraftfahrzeuge der Marke Audi oder Volkswagen abzustellen sein dürfte (zur Abgrenzung vgl. BGH GRUR 1981, 284 "Pelz- Festival").
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